Autor Thema: Amtsangemessene Alimentation zu BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025  (Read 29977 times)


VierBundeslaender

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Diese Konstellation ist bewusst gewählt, weil das klassische Leitbild des Besoldungsrechts war:
Sorry wenn ich da einhake. Das Wort "Leitbild" (auch mit dem Adjektiv "klassisch") ist falsch. Es war nie Leitbild. Man brauchte einen Vergleichsmaßstab, das ist etwas anderes. Und dieser bot sich an, weil der über sehr lange Zeiträume am einfachsten zu ermitteln war.

Diese "Verwechselung" war ja der Rechentrick, mit dem die Gesetzgeber das Urteil umschifft haben. Wenn es Leitbild war, kann man es einfach ändern ohne die Zahlungen anzupassen: "Wir haben jetzt ein neues Leitbild, gibt mehr Doppelverdiener". Eine Vergleichsgröße kann man nicht ändern ohne Aussagen darüber zu treffen,  wieso ungleiches (Einverdienerehe =/= Mehrverdienerehe) jetzt auf einmal als ein und dasselbe gelten soll. Genau diese Begründung konnte man nicht liefern, also machte man aus Bezugsgröße Leitbild und konnte die fehlende Begründung unterschlagen. Wir sollten hier im Forum aber nicht diesem Trick auf den Leim gehen.


xap

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Ist doch am Ende auch nur von der WiWo abgeschrieben.

Hier übrigens komplett lesbar für alle im Stasi-Blatt:

https://archive.ph/ukvqy

Umzug 1

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https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/milliarden-fuer-beamte-finanzministerium-warnt-jetzt-vor-besoldungs-chaos-li.10006639
Diesmal wenigstens nur teilweise hinter der Bezahlschranke…
[/quote

Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die Berichterstattung der WiWo. Das Urteil "Berliner Urteil" findet in dem Artikel keinerlei Berücksichtigung.

Rentenonkel

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Neues Prüfschema

1. Überprüfung der Mindestbesoldung

Hier ist zu prüfen, ob rein rechnerisch der kleinste 4 K Beamte (Modellbeamte) der zu prüfenden Besoldungssgruppe die Mindestbesoldung erreicht.

Wenn der kleinste Beamte der zu prüfenden Besoldungsgruppe nicht erreicht, ist die Besoldung dieser Besoldungsgruppe ist zwingend verfassungswidrig

2. Überprüfung der Fortschreibung

a)
1. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Tariflohnindex (T)
2. Parameter:  Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Nominallohnindex (N)
3. Parameter:  Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Verbraucherpreisindex (V)
4. Parameter: Prüfung, ob eine der rangniederen Besoldungsgruppen die Mindestbesoldung verletzt (M)

Die Besoldungsentwicklung ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen wird methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).

b) Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.

c) Ist die Unteralimentation ausnahmsweise verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Die festgestellte Unteralimentation kann auch durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt sein. Die Beweislast hierfür liegt jedoch beim Gesetzgeber



 

Rentenonkel

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Überarbeitetes Prüfschema nach Hinweis von BVerfGBeliever

1. Überprüfung der Mindestbesoldung

Hier ist zu prüfen, ob rein rechnerisch der kleinste 4 K Beamte (Modellbeamte) der zu prüfenden Besoldungssgruppe die Mindestbesoldung erreicht.

Wenn der kleinste Beamte der zu prüfenden Besoldungsgruppe nicht erreicht, ist die Besoldung dieser Besoldungsgruppe ist zwingend verfassungswidrig

(In der Tabelle RN 159 Buchstabe M)

2. Überprüfung der Fortschreibung

a)
1. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Tariflohnindex (T)
2. Parameter:  Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Nominallohnindex (N)
3. Parameter:  Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Verbraucherpreisindex (V)
4. Parameter: besoldungsinterner Vergleich, insbesondere Abstandsgebot (A)


Die Besoldungsentwicklung ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen wird methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).

b) Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.

c) Ist die Unteralimentation ausnahmsweise verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Die festgestellte Unteralimentation kann auch durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt sein. Die Beweislast hierfür liegt jedoch beim Gesetzgeber