Berechnung nach 2 BvL 5/18

Begonnen von Finanzer, 19.11.2025 22:19

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Finanzer

Hallo zusammen,

ich habe mal versucht die Werte nach dem neuesten Urteil ein bisschen einzuordnen, für das Jahr 2015, da dies mein erstes Jahr mit Widerspruch ist:

Medianeinkommen:      1.646 €    mal 0,8, so erhält man
Prekariatsschwelle:      1.316 €     mal 2,3 so erhält man den Wert für die 4k Familie
Medianäquivalenzwert: 3.028 €    zuzüglich PKV für Beamten, Partner(in) und Kinder
PKV (Annahme):          +350 €     abzüglich Kindergeld für zwei Kinder
Kindergeld                     376 €
Korrigierter Median:     3.002 €
Pro Jahr:                   36.033 €

Zum Vergleich unterste Besoldung in Hessen in 2015 war A4 Stufe 1:
Standardbeamter:                          21.011 € pro Jahr       Spread: -15.022 €
Mit Partner(in) und zwei Kinder:      24.326 € pro Jahr       Spread: -11.707 €

Die Mindestbesoldung wäre in 2015 erst jenseits der A11 erreicht.

Erkennt jemand einen Denkfehler?

Efendi

Hallo Finanzer, ich hätte hierzu folgende eher grundsätzliche Frage:

Wenn Deine und/oder meine tatsächliche Besoldung in dem jeweiligen Jahr unterschritten wird, bedeutet das dann, dass die Differenz zu dem korrigierten Median als Berechnungsgrundlage für eine Nachzahlung dient, vorausgesetzt, man hat einen Einspruch eingelegt?

Oder dient diese Berechnung lediglich nur der Feststellung, ob man grundsätzlich nicht amtsangemessen besoldet wurde und die Berechnung einer Nachzahlung dann eine ganz andere ist...?

Freundliche Grüße aus Hessen

Leon1981

Ich für meinen Teil sehen es so, dass mit dieser Berechnung festgestellt wird, ob die Besoldung verfassungsmäßig ist oder nicht.

In dem Beispiel müsste die Besoldung in der A4 entsprechend der Höhe angehoben werde damit das Minimum   für eine verfassungsmäßige Besoldung erreicht wird.

Und dann kommt das Abstandsgebot zwischen den unterschiedlichen Stufen.

Ich kann mir nicht vorstelle, dass eins zu eins übernommen wird. Hier wird man sehr wahrscheinlich die Differenzen zwischen den Stufen verringern.

Was am Ende wieder die Frage aufwirft, warum man für noch weniger Geld mehr Verantwortung in der nächst höheren Stufe  annehmen soll. Aber das ist wieder ein anderes Thema.


1000Baht

Zitat von: InternetistNeuland in 24.01.2026 20:47Mehr Lohn ab Sommer?

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-muss-seine-beamtenbesoldung-ganz-neu-regeln-94137276.html
ZitatInnenminister Roman Poseck (CDU) sagte der FR, sein Haus arbeite mit Hochdruck ,,an dem nicht ganz einfachen Spagat aus den neuen Kriterien des Bundesverfassungsgerichts und den Möglichkeiten des Haushalts in Zeiten knapper Kassen". Er sei aber zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden werden könne.
Dieses Zitat aus dem Artikel sagt für mich schon Vieles aus.

NummerNull

Hauptsache die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer streichen. Der gute Herr sollte mal verfassungsgemäß priorisieren.

Berti0809

Dieser Artikel hier sagt schon etwas mehr über die zukünftige Handhabung mit verfassungskonformer Besoldung und den rückwirkenden Auszahlungen aus.

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2026/01/gdp-hessen-23.01.2025-gdp-beim-dgb-ministergespraech

Beamtibus

Zitat von: Berti0809 in 25.01.2026 13:56Dieser Artikel hier sagt schon etwas mehr über die zukünftige Handhabung mit verfassungskonformer Besoldung und den rückwirkenden Auszahlungen aus.

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2026/01/gdp-hessen-23.01.2025-gdp-beim-dgb-ministergespraech

Da kann man nur hoffen, dass sie das Tarifergebnis nicht übernehmen und sagen, dass es damit nun passt, sondern dass sie die Besoldung reparieren und da das Tarifergebnis drauf kommt.

Bin gespannt, ob sie bis zum Sommer wirklich was auf die Beine stellen.

Finanzer

Ich bin eher verwundert, das sich doch so schnell was bewegt. Hätte mit mehr Zeitverzug gerechnet.
Aber dran denken, die versprochenen Änderungen betreffen die Zukunft. Die Altjahre wird Hessen erst angehen, wenn Karlsruhe die Verfahren für Hessen entschieden hat.

Das die Änderungen im Zweifel wieder voller Tricksereien und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten sind, sollte uns nicht verwundern.

AHörnchen

Und schon schieben sich wieder dunkle Wolken vor den dünnen Lichtstreif der Möglichkeiten einer verfassungsgemäßen Besoldung.

Und zwar in Form dieses potentiellen Milliardengrabs:

https://wissenschaft.hessen.de/presse/haus-hessen-bietet-dem-land-partnerschaft-bei-schloessern-parks-und-museen-an

Die Tatsache, dass die Meldung bereits in derart blumigen Worten als ressortübergreifende Pressemeldung und unter Lobpreisung des MP rausgeht, zeigt wie "ergebnisoffen" diese "Partnerschaft" tatsächlich geprüft wird. Jeder gute hessische Beamte hat natürlich Verständnis dafür, dass die finanzielle Sanierung des Hauses Hessen erstmal Vorrang hat, auch wenn das in der Verfassung so gar nicht drin steht. Vergleichbare Deals der Vergangenheit wie das Erbacher Schloss (2005) und die Leo-Immobilien lassen Schlimmstes ahnen.



Ministerialrat

Zitat von: AHörnchen in 26.01.2026 10:26Jeder gute hessische Beamte hat natürlich Verständnis dafür, dass die finanzielle Sanierung des Hauses Hessen erstmal Vorrang hat, auch wenn das in der Verfassung so gar nicht drin steht.

Mittlerweile kann man für diese regelrecht Ausbeutung seiner Staatsdiener kein Verständnis mehr haben und sollte "als guter Beamter" wohl eher den Vorrang der verfassungsmäßigen Alimentation als oberste Priorität sehen.