Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Kündigung vor dem 01.12. - TV-L  (Read 359 times)

uniuni

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Hallo,

steht einem die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr zu, in dem man vor dem 01.12. kündigt, aber noch bis einschließlich den 31.03. des Folgejahres im Angestelltenverhältnis sein wird?

Vielen Dank!

cyrix42

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Ja. Die Jahressonderzahlung ist daran gekoppelt, ob am 01.12. des betreffenden Jahres ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt; da steht nicht, dass dieses ungekündigt sein müsse.

Rowhin

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Wie cyrix42 schon sagt, ist nur relevant, ob der Arbeitsvertrag am 01.12. läuft, nicht ob er gekündigt ist. Siehe TV-L §20:

Zitat
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.