Jahressonderzahlung bei Kündigung vor dem 01.12. - TV-L

Begonnen von uniuni, 20.11.2025 09:43

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uniuni

Hallo,

steht einem die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr zu, in dem man vor dem 01.12. kündigt, aber noch bis einschließlich den 31.03. des Folgejahres im Angestelltenverhältnis sein wird?

Vielen Dank!

cyrix42

Ja. Die Jahressonderzahlung ist daran gekoppelt, ob am 01.12. des betreffenden Jahres ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt; da steht nicht, dass dieses ungekündigt sein müsse.

Rowhin

Wie cyrix42 schon sagt, ist nur relevant, ob der Arbeitsvertrag am 01.12. läuft, nicht ob er gekündigt ist. Siehe TV-L §20:

Zitat(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.