Autor Thema: Betriebliche Krankenversicherung  (Read 2378 times)

wakesys

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Betriebliche Krankenversicherung
« am: 04.11.2025 15:07 »
Hallo,

kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur betrieblichen Krankenversicherung anstelle einer leistungsorientierten Bezahlung zwingen?

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 313
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 04.11.2025 15:31 »
In Form eines alternativen Entgeltanreiz-Systems nach § 18a TVöD, wonach Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität und der Gesundheitsförderung möglich sind, ist der Gedanke zumindest nicht völlig abwegig.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,935
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 07.11.2025 13:14 »
Wenn es bei auch geplant ist bzw. auch umgesetzt dann gib mal Rückmeldung über das Ergebnis.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 805
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 08.11.2025 10:43 »
Durch eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nach 18 a ist eine Umwandlung des LOB Budget in 'Alternative Entgeltanreizsysteme' möglich. Wenn sich dein Arbeitgeber/deine Dienststelle mit dem Betriebs- bzw. Personalrat einig ist, dass aus dem LOB Budget eine Gruppenversicherung für alle Beschäftigten abgeschlossen wird, hast du als einzelner Beschäftigter da nix zu melden. Das war aber schon bei der bisherigen Verteilung des LOB der Fall.

Aber sei froh, dass sie beabsichtigen ne Betriebliche Krankenversicherung aus dem LOB zu bezahlen wollen. Sie könnten auch für euch alle ne Zwangsmitgliedschaft im Fitness-Studio aus dem LOB finanzieren...

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,935
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 08.11.2025 10:49 »
Wobei ja einige Altfälle aus dem BAT noch einen Beihilfeanspruch haben.

Wäre die Frage, ob hier eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung entstehen könnte.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 805
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 08.11.2025 10:52 »
Wobei ja einige Altfälle aus dem BAT noch einen Beihilfeanspruch haben.

Wäre die Frage, ob hier eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung entstehen könnte.
Ist ja die Frage, um was für eine Betriebliche krankenzusatzversicherung es sich handelt. Da gibt es ja verschiedene Versicherungen.

Liesel15

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 10.11.2025 15:04 »
Hallo zusammen!!
Bei uns ist auch die Einführung einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung geplant. Die soll auch aus dem LOB Budget gezahlt werden. Gibt es Kommunen die aktuell schon dieses Modell haben?? Gibt es Ansprechpartner?? Grüße an alle!!

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,935
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 10.11.2025 18:54 »
Was kriegen die Leute in Teilzeit dann? Eine halbe Brille? ;)

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 805
Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #8 am: 20.11.2025 12:19 »
Hallo zusammen!!
Bei uns ist auch die Einführung einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung geplant. Die soll auch aus dem LOB Budget gezahlt werden. Gibt es Kommunen die aktuell schon dieses Modell haben?? Gibt es Ansprechpartner?? Grüße an alle!!
Mir ist bislang eine Kommune bekannt, die eine Dienstvereinbarung nach § 18a TVöD/VKA abgeschlossen hat und das nach § 18 Abs. 3 TVöD/VKA zur Verfügung stehende Leistungsentgeltbudget für eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung verwendet. Hier ein Informationsbeispiel eines Anbieters zu diesem Umwandlungsmodell:

https://ofelos.net/18a-tvoed-vka-benefits-im-oeffentlichen-dienst

Ob das Modell „Umwandlung des LOB in eine Zusatzversicherung“ sinnvoll ist, ist aus meiner Sicht fraglich. Beispiel: Personalrat und Dienststelle vereinbaren, dass das gesamte LOB-Budget in eine Zahnzusatzversicherung für alle Beschäftigten fließt. Das können beide Betriebsparteien per Dienstvereinbarung unkompliziert regeln.

Problematisch wird es jedoch u. a. bei folgenden Punkten:

- Beschäftigte mit bereits bestehender Zahnzusatzversicherung: Hier stellt sich die Frage nach Doppelversicherungen sowie häufigen Erstattungshöchstgrenzen (z. B. max. 100 % Gesamterstattung).

- Bindung an den Arbeitgeber: Gruppenversicherungen können meist bei Arbeitgeberwechsel nicht fortgeführt werden. Beschäftigte müssten dann neu abschließen. Mit höherem Eintrittsalter meist deutlich teurer.

- Geringe Individualisierbarkeit: Ein kollektives Versicherungsmodell orientiert sich selten an den tatsächlichen individuellen Bedarfen der Beschäftigten.

Vor diesem Hintergrund halte ich persönlich eine Umwandlung des Leistungsentgeltbudgets in Gruppenversicherungen eher für problematisch.