Autor Thema: Einschätzung - Eingruppierung  (Read 1920 times)

keinbeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Einschätzung - Eingruppierung
« am: 20.11.2025 15:10 »
Hallo zusammen,

ich benötige eine Einschätzung zur möglichen Eingruppierung folgender Stellenbeschreibung:

Stellenplatzbeschreibung:

Stellenbezeichnung
Leitung Standesamt, Leitung Personal, Leitung EDV, Fachdienstleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Einwohnermeldewesen, stellvertretende Geschäftsleitung sowie stellvertretende Wahlleitung.

Organisatorische Einbindung
Die Stelle ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt.
Es handelt sich um eine zentrale Querschnittsfunktion mit umfassenden Leitungs-, Steuerungs- und Koordinationsaufgaben.

Aufgabenbeschreibung mit prozentualer Gewichtung
1.1 Leitung Standesamt (20 %)
•   Fachliche, organisatorische und personelle Leitung des Standesamtes
•   Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen sowie namensrechtlichen Erklärungen
•   Durchführung und Vorbereitung von Eheschließungen
•   Sicherstellung der ordnungsgemäßen Registerführung (elektronische Register, Urkundenwesen)
•   Rechtsanwendung im Personenstandsrecht und internationale Sachverhalte

1.2 Leitung Personal (20 %)
•   Gesamtverantwortung für die Personalverwaltung der VG und Mitgliedsgemeinden
•   Durchführung personalrechtlicher Vorgänge: Arbeitsverträge, Ausschreibungen, Zeugnisse, Ein- und
        Umgruppierungen, Personalaktenführung
•   Beratung der Mitarbeitenden und Führungskräfte in arbeits-, tarif- und beamtenrechtlichen Fragen
•   Mitwirkung bei Personalentwicklungsprozessen, Fortbildungsplanung und Personalbedarfsplanung

1.3 Leitung EDV / IT-Koordination (30 %)
•   Strategische und operative Verantwortung für die gesamte IT-Infrastruktur
•   Steuerung und Kontrolle externer IT-Dienstleister
•   Sicherstellung eines stabilen, sicheren IT-Betriebs (Netzwerk, Server, Arbeitsplätze, Fachanwendungen)
•   Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Digitalisierungs- und Modernisierungsprojekten
•   Einführung, Weiterentwicklung und Betreuung von Fachverfahren

1.4 Fachdienstleitung Öffentliche Sicherheit & Ordnung u Einwohnermeldeamt (15 %)
Öffentliche Sicherheit & Ordnung
•   Fachliche Leitung und Koordination ordnungsbehördlicher Aufgaben (Gefahrenabwehr, Gewerberecht,  Feuerwesen, Fundwesen)
Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
•   Fachliche Leitung des Melde-, Pass- und Ausweiswesens
•   Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung des Bundesmeldegesetzes
•   Prozessoptimierung und Qualitätsüberwachung im Publikumsverkehr
•   Fachliche Unterstützung der Mitarbeitenden des Bürgerbüros

1.5 Stellvertretung der Geschäftsleitung sowie stellvertretende Wahlleitung (15 %)
•   Vertretung des Geschäftsleiters in allen Verwaltungsangelegenheiten
•   Mitwirkung an strategischen Entscheidungen und Steuerungsprozessen
•   Stellvertretende Leitung und Organisation sämtlicher Wahlen
•   Verantwortung für ordnungsgemäßen Ablauf wahlrechtlicher Vorgaben
•   Leitung interner Abstimmungen und ressortübergreifender Koordinierungsaufgaben

Sollten weitere Infos benötigt werden, können diese gerne geliefert werden!

Für eine mögliche Einschätzung vielen Dank.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #1 am: 21.11.2025 06:31 »
Über welche Größe an Einwohnerzahl reden wir hier?

Hintergrund: München würde anders eingruppieren als Dorf xy..

Bubi11

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #2 am: 21.11.2025 06:54 »
Einschätzen kann ich das leider nicht aber bei uns wäre diese Stelle in EG 13. Wäre die stellv. Geschäftsleitung eine ständige Vertretung evtl. EG 14. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 320
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #3 am: 21.11.2025 08:01 »
Der Hinweis "VG und Mitgliedsgemeinden" spricht für eine Verwaltungsgemeinschaft. In diesen vergleichsweise kleinen Verwaltungen ist es, wie hier schön zu sehen, vielerorts üblich, viele verschiedene Aufgaben in einer Stelle zusammenzufassen.

Über welche Größe an Einwohnerzahl reden wir hier?

Hintergrund: München würde anders eingruppieren als Dorf xy..

München würde nicht anders eingruppieren, höchstens wäre man in München anders eingruppiert. Das hängt jedoch nicht unmittelbar mit der Einwohnerzahl, anderer Haushaltssituation oder gar Willkür zusammen.
Solche Stellen würde es in großen Verwaltungen überhaupt nicht geben können. Somit läuft der Vergleich ins Leere.

Der Grund ist einfach die Mitarbeiterzahl.
Die Landeshauptstadt München beschäftigt mehr als 45.000 Personen, alleine im Personal- und Organisationsreferat sind mehr als 800 (!!!!) Mitarbeiter beschäftigt. Es versteht sich von selbst, dass man dort diese Einheit nicht mit einem Stellenanteil von 20% oder knapp 8h pro Woche leitet. Auch wird dort niemand noch nebenbei zusätzlich die IT mit nur 12 Stunden in der Woche leiten.
« Last Edit: 21.11.2025 08:09 von Sjuda »

keinbeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #4 am: 21.11.2025 10:21 »
vielen Dank erstmal für die Antworten.

unsere Verwaltungsgemeinschaft hat knapp 8000 Einwohner bei 4 Mitgliedsgemeinden

für sechs Beschäftigte habe ich die Personalführung in verschiedenen Fachbereichen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 320
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #5 am: 21.11.2025 10:46 »
Die verschiedenen Arbeitsvorgänge mit den Zeitanteilen machen es nicht einfach.
Ich habe Zweifel, ob wir uns im Bereich von EG 13 oder 14 bewegen.

Für die EG 11 bräuchten wir zur Hälfte die besondere Schwierigkeit und Bedeutung, für die EG 12 dann eine erhebliche Heraushebung aus der EG 11 durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung.
Das erachte ich als realistisch, insbesondere durch die Bereiche Personal und IT.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,346
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #6 am: 21.11.2025 10:59 »
Die verschiedenen Arbeitsvorgänge mit den Zeitanteilen machen es nicht einfach.
Ich habe Zweifel, ob wir uns im Bereich von EG 13 oder 14 bewegen.

Für die EG 11 bräuchten wir zur Hälfte die besondere Schwierigkeit und Bedeutung, für die EG 12 dann eine erhebliche Heraushebung aus der EG 11 durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung.
Das erachte ich als realistisch, insbesondere durch die Bereiche Personal und IT.
1.3 Leitung EDV / IT-Koordination (30 %)
•   Strategische und operative Verantwortung für die gesamte IT-Infrastruktur
EG13 TeilI(weil strategische Ausrichtung)
•   Steuerung und Kontrolle externer IT-Dienstleister
Eg12 (wegen fachliche Weisungsbefugnis)
•   Sicherstellung eines stabilen, sicheren IT-Betriebs (Netzwerk, Server, Arbeitsplätze, Fachanwendungen)
EG9a-Eg11
•   Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Digitalisierungs- und Modernisierungsprojekten
EG11-EG13
•   Einführung, Weiterentwicklung und Betreuung von Fachverfahren
EG11- EG12 IuK oder   EG13 TeilI


Und so weiter und so fort.

Da dort wo 13 möglich ist, mit Sicherheit die Voraussetzung in der Person (Studium) fehlt, dürfte es eben eine EG niedriger sein und nur zur EG12 reichen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 320
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #7 am: 21.11.2025 12:19 »
Da der Arbeitsvorgang insgesamt betrachtet wird und hinsichtlich der einzelnen Tätigkeiten keine Wichtung vorgenommen wird, reicht es aus, wenn für einen der genannten Unterpunkte die Merkmale einer bestimmten EG erfüllt sind, bspw. die der EG 13. Der gesamte Arbeitsvorgang erfüllt dann die Merkmale dieser (höchsten) Entgeltgruppe (sofern wir über einen rechtserheblichen Umfang sprechen). Somit wären wir dann bei 30% der Merkmale der EG 13, es bräuchte dann noch weitere 20% aus anderen Arbeitsvorgängen.

Ich habe hier eher ein Problem mit der Bildung der Arbeitsvorgänge. Bei diesem Aufgabenkonglomerat wäre man auf den ersten Blick natürlich geneigt zu unterstellen, dass es sich jeweils um Arbeitsvorgänge handelt, denn die IT ist klar von Personal und dieses deutlich vom Standesamt abgegrenzt usw. 

Dies entspricht insoweit auch der Dentition:
Zitat
Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Widerspruchs oder eines Antrags, Betreuung bzw. Pflege einer Person oder Personengruppe, Fertigung einer Bauzeichnung, Erstellung eines EKG, Durchführung einer Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeit). Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden.

Mir stellt sich jedoch konkret die Frage, wie weit man zusammenfassen darf und ab wann man mit Blick auf die Punkte 1.1 - 1.5 jeweils nicht mehr von einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis im Sinne von überhaupt einem Arbeitsergebnis sprechen kann. Ist das, was wir bspw. unter Leitung EDV / IT-Koordination lesen, ein Arbeitsergebnis oder sind es möglicherweise mehrere verschiedene Arbeitsergebnisse und somit auch Arbeitsvorgänge?



Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,981
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #8 am: 24.11.2025 14:32 »
Mir stellt sich jedoch konkret die Frage, wie weit man zusammenfassen darf und ab wann man mit Blick auf die Punkte 1.1 - 1.5 jeweils nicht mehr von einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis im Sinne von überhaupt einem Arbeitsergebnis sprechen kann. Ist das, was wir bspw. unter Leitung EDV / IT-Koordination lesen, ein Arbeitsergebnis oder sind es möglicherweise mehrere verschiedene Arbeitsergebnisse und somit auch Arbeitsvorgänge?

Das würde ich gerne aufgreifen - Leitungsaufgaben sind stehts ein Arbeitsvorgang, auch wenn es hier unterschiedliche Aufgaben sind. Zur Verdeutlichung - ein Abteilungsleiter leitet als ein Arbeitsvorgang die Abteilung, und nicht zu 20% Referat 1, 20% Referat 2 usw.

Insofern sehe ich da mindestens eine E11 und bei zusätzlich vorhandenen Leitungsebenen auch ggf. eine E12.

Bubi11

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #9 am: 25.11.2025 06:56 »


Da dort wo 13 möglich ist, mit Sicherheit die Voraussetzung in der Person (Studium) fehlt, dürfte es eben eine EG niedriger sein und nur zur EG12 reichen.
[/quote]


Ist das Studium notwendig? Also unser Leiter Finanzabteilung mit EG 13 hat kein Studium. Ebenso wie der Leiter der Wirtschaftsabteilung hat nur den Fachwirt und auch Leiter der EDV hat kein Studium aber EG 13.
Nur Leiter Personal und Leiter Technik haben ein Studium.
Bei uns hat auch jemand die Stelle des Bilanzbuchhalters mit EG 10 dieser hat aber gar keinen Bilanzbuchhalter sondern Fachwirt. Ist lt. Personalabteilung gleichgestellt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,346
Antw:Einschätzung - Eingruppierung
« Antwort #10 am: 25.11.2025 08:03 »
Wenn es eine EG13 des allg. Teils ist, dann ja, sofern nicht ein sB vorliegt oder es EG14 Tätigkeit ist.
Wenn es aus einem anderen Bereich der EGO kommt, dann uU braucht es kein Studium.