Autor Thema: Mögliche neue Besoldungstabelle nach dem Urteil - 2 BvL 5/18 u.a. -  (Read 523 times)

PublicTim

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Für alle die ein wenig rechnen wollen, habe ich mal eine Basistabelle gebaut. Hier sind ein paar Punkte gem. dem neuen Urteil übernommen sowie anhand des Hauptforums. Ein wesentlicher Faktor könnte die Prekaritätsschwelle gem Rn 66 des Urteils sein "Erst ab einem Einkommen von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens sind Haushalte der Prekarität enthoben. In der Forschung wird oberhalb der Einkommensarmut (unter 60 % des Medianeinkommens) und der prekären Einkommen (60 bis 80 %) zwischen mittleren Einkommen (80 bis 120 %), gehobenen Einkommen (120 bis 200 %) und Einkommens-Wohlhabenheit (über 200 %) unterschieden"

Hier kann ein wenig gebastelt werden. Die Ergebnisse sind wahrscheinlich nicht die richtigen aber wir können uns gerne annähernd, um vielleicht ein Verständnis zu gewinnen.

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Verwaltungsgedöns

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Mega. Vielen Dank. Wie rechne ich mit drei Kindern?  :-[

Verwaltungsgedöns

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OK. Ich habe es endlich kapiert. Danke.