Autor Thema: Kündigung zum 31.12.  (Read 380 times)

Yosana71

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Kündigung zum 31.12.
« am: 21.11.2025 10:18 »
Hallo,
eine Frage zum Weihnachstgeld 2025.

Wenn ich zum 31.12.25 kündige, und zum 30.06. ausscheide (ggf. früher), muss ich dann das Weihnachtsgeld 2025 zurückzahlen.

Danke.

Gewerbler

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Antw:Kündigung zum 31.12.
« Antwort #1 am: 21.11.2025 11:47 »
Warum solltest du das zurückzahlen? Ich gehe mal davon aus, dass die Kündigung 2026 wirksam werden soll (zumindest wäre mir keine rückwirkende Kündigung bekannt). Was hat das dann mit der Jahressonderzahlung 2025 zu tun? Du hast Anspruch darauf, wenn du am 01.12. des Jahres ein gültiges Arbeitsverhältnis hast. Also für 2026 gäbe es dann nix mehr in dem Fall.