Autor Thema: Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern  (Read 1263 times)

sgtpeppermm

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Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« am: 21.11.2025 19:01 »
Zu Wahlen werden in unserer Behörde gerne Kollegen zu Wahlhelfern verpflichtet. Nächstes Jahr stehen Kommunalwahlen auf dem Programm. Vermutlich wird das Auszählen bis weit nach Mitternacht dauern. Den betroffenen Kollegen wurde bei ähnlichen Wahlen angeboten, am kommenden Tag ihren Dienst erst später anzutreten, um ausschlafen zu können. Das kam natürlich nicht bei allen gut an, weil sie dadurch Stunden verloren haben. Eine Vergütung über die übliche Pauschale für Wahlhelfer gab es nicht, was ja auch irgendwie ungerecht den anderen Wahlhelfern gegenüber gewesen wäre. 

Ich bin gespannt, wie Ihr in Euren Behörden damit umgeht. Gibt es für Personalräte Möglichkeiten der Einflußnahme? Hat nicht die Behörde, die zugleich Arbeitgeber ist und zur Wahl verpflichtet, eine Fürsorgepflicht (analog den Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz)?

AndreasHL

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #1 am: 21.11.2025 23:42 »
Hallo,

ich habe viele Jahre als Wahlhelfer mitgemacht. Am längsten hat es bei einer Europawahl gedauert, da war um 21.00 Uhr Ende der Stimmabgabe, und dann wurde ausgezählt. Aber bis weit nach Mitternacht? Da stimmt doch etwas ganz gewaltig nicht.

Bei Kommunalwahlen (außer Briefwahl) waren wir immer gegen 19.00 Uhr fertig. Die Stimmzettel wurden allerdings fast immer abgeholt, dass wurde vom Wahlamt organisiert.

Ansonsten findet man im Internet genug Infos, wann man mitmachen muss und wann nicht. Vielleicht ist es ja auch möglich, in einem anderen Stimmbezirk tätig zu werden, wenn es denn in dem einen so super lange dauert.

Viele Grüße

Andreas

sgtpeppermm

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #2 am: 22.11.2025 00:00 »

ich habe viele Jahre als Wahlhelfer mitgemacht. Am längsten hat es bei einer Europawahl gedauert, da war um 21.00 Uhr Ende der Stimmabgabe, und dann wurde ausgezählt. Aber bis weit nach Mitternacht? Da stimmt doch etwas ganz gewaltig nicht.


Hier in Niedersachsen werden bei den Kommunalwahlen gleich mehrere Gremien gewählt, bei denen jeder Wähler mehrere Stimmen hat, die kreuz und quer verteilt werden dürfen. Da dauert das Auszählen gerne mal etwas länger.  :-)

Umlauf

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #3 am: 22.11.2025 00:53 »
Wenn dann noch Kumulieren und Panaschieren dazu kommt und das in einer Großstadt kann das sehr sehr lang werden.

BAT

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #4 am: 22.11.2025 09:48 »
Man sollte natürlich alles rausholen.

Aber mal ernsthaft, wie oft sind Wahlen?

Bei unserem Bereitschaftsdienst ist man auch mal nachts von 1 bis 4 aktiv, muss aber dann einen ganz normalen Arbeitstag hinlegen.

Lämpel

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #5 am: 22.11.2025 09:59 »
Ich weiß nicht, ob es in Niedersachsen eigene Regelungen gibt. Die Bundeswahlleiterin schreibt:

Zitat
Für Beschäftigte des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern wird die Gewährung von Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung durch einen Erlass geregelt. Dieser bestimmt, dass die Ressorts einheitlich für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung gewähren, und zwar unter der Voraussetzung, dass das von den Gemeinden für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Erfrischungsgeld den bundesrechtlich vorgesehenen Betrag in Höhe von 25 Euro beziehungsweise 35 Euro nicht wesentlich überschreitet und lediglich dieses in Anspruch genommen wird.

Dies ist auf Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Volksentscheide anzuwenden. In den übrigen Geschäftsbereichen des Bundes und in den Bundesländern gibt es zum Teil ähnliche Regelungen für die Beschäftigten.

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlhelfer.html

Wer in einer entsprechenden Bundesbehörde tätig ist und kommunal wahlhilft, bekommt also von der Behörde einen Tag frei, sofern es kommunal nicht viel mehr als die 25/35 Euro gibt.

Die NLWO (§8) benennt nur die 25/35 EUR, es wäre also zu klären ob es einen der Bundesregelung ähnlichen Erlass gibt.

Rowhin

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #6 am: 22.11.2025 13:18 »
Wenn dann noch Kumulieren und Panaschieren dazu kommt und das in einer Großstadt kann das sehr sehr lang werden.

Theoretisch ja. Faktisch nutzt aber fast niemand mehr die Optionen. Bei den letzten drei bayerischen Kommunalwahlen die ich mitgemacht habe - eine aufm Land und zwei in München - hat vllt einer von 100 die Option genutzt, wenns hochkommt. Selbst da waren wir also immer vor 22 Uhr fertig 🤷

IKQ

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #7 am: 24.11.2025 12:11 »
In unserer kleinen bayerischen Gemeinde ist bis weit nach Mitternacht bei Kommunalwahlen üblich, vor Mitternacht schaffen es vielleicht noch die ganzen kleinen Urnenwahlbezirke mit vielleicht 80 oder 100 Stimmzetteln. Bürgermeister, Landrat und Gemeinderat sind überall innerhalb weniger Stunden ausgezählt. Aber die Kreistagsliste mit kumulieren und panaschieren und das für je nach Landkreisgröße zu vergebenden 50 - 70 Sitzen zieht sich einfach. Und bei uns sind Listenkreuze deutlich in der Minderheit, die Leute suchen sich schon überwiegend "ihre" Kandidaten quer über den Stimmzettel aus, egal ob für den Gemeinderat oder den Kreistag.

KaiBro

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Antw:Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
« Antwort #8 am: 24.11.2025 14:25 »
Ich kann die Mitarbeiter durchaus verstehen. Sie opfern ihre Freizeit und machen als Dank, weil sie am nächsten Tag später kommen, Minusstunden. Geht natürlich nicht. Uns wurden bei der letzten Kommunalwahl die Stunden für die Zeit der Auszählung gutgeschrieben. Das Rathaus wurde für den darauffolgenden Tag geschlossen und man konnte sich freinehmen oder eben später anfangen.