Autor Thema: Einstellungszusage bindend?  (Read 1157 times)

Unknown User

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Einstellungszusage bindend?
« am: 21.11.2025 19:41 »
Hallo,

ich habe vor zwei Wochen eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde per Mail vorbehaltlich eines eintragungsfreien Führungszeugnis erhalten. Darin stand auch, dass man sich mit mir zwecks Arbeitsbeginn und Termin zur Vertragsunterzeichnung bei mir melden wollen würde. - Ich habe heute dort angerufen, um den weiteren Ablauf und den Termin zur Vertragsunterzeichnung zu erfragen.

Man war nun verwundert, dass ich noch nicht gekündigt hatte und nun erst einen Monat später beginnen wollen würde. Man könnte den Arbeitsvertrag auch nicht vorbereiten, bevor ich kündigen würde und ich denen einen Termin mitteilen würde. Man ist nicht verärgert, dass sich das nun durch das Missverständnis verzögert.

Aber ist es üblich, dass man nur eine Einstellungszusage bekommt und daraufhin schon seinen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt? - Ich hätte ursprünglich erst den neuen Vertrag unterschreiben wollen und dann den alten kündigen.

Ich danke für eure Expertise.

LogiJöw

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Antw:Einstellungszusage bindend?
« Antwort #1 am: 24.11.2025 13:43 »
Ich frage mich immer, warum man nicht bei Unklarheiten direkt mit den handelnden Personen spricht, auch wenn da steht, dass die sich melden wollen. Statt dessen meldet man sich in einem Forum an und treibt zusätzlichen Aufwand.


troubleshooting

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Antw:Einstellungszusage bindend?
« Antwort #2 am: 25.11.2025 10:28 »
Nur mal als Denkanregung: Du wirst sicherlich Probezeit haben. Wieviel Bindungswirkung kann also so eine Einstellungszusage entfalten? Maximal die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit -2 Wochen(?), denn alles darüber hinaus steht eh unter Vorbehalt.


MoinMoin

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Antw:Einstellungszusage bindend?
« Antwort #3 am: 25.11.2025 10:42 »
Nur mal als Denkanregung: Du wirst sicherlich Probezeit haben. Wieviel Bindungswirkung kann also so eine Einstellungszusage entfalten? Maximal die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit -2 Wochen(?), denn alles darüber hinaus steht eh unter Vorbehalt.
Richtig, aber warum sollte man seinen bestehenden Job kündigen, wenn der AG nicht in der Lage oder gewillt ist, einem einen neuen AV vor der Kündigung des alten AVs bereit zu stellen.

Wie unfähig und lebensfremd ist eine Verwaltung, wenn sie behauptet, sie könnte den Arbeitsvertrag auch nicht vorbereiten, bevor man kündigen würde.

Krank!
Auf so eine doofe Idee kommt unsere zum Glück nicht und gibt entsprechend (inkl. in der Zusammenarbeit mit den Gremien) Gas, damit der Kandidat schnellst möglich mit nem neuem AV in der Tasche kündigen kann.