Autor Thema: Möglichkeit der Verbeamtung (hD / LB 2.2) im Bund  (Read 211 times)

TobyWonder

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Tach Zusammen!

Leider bin ich zu folgendem Thema hier nicht fündig geworden - wen ich es übersehen habe und mir jmd. die Verlinkung zur Lösung bereitstellen kann, dann gerne.

Folgendes:

Ist es möglich im Bund sofort (!) im hd / 2.2 (gleiche Fachrichtung) verbeamtet zu werden, wenn man vom Land kommt, dort noch nicht verbeamtet war aber die Zeiten des Vorbereitungsdienstes (egal ob als Definition Landes- oder Bundesrecht) erfüllt hat?

So laienhaft würde ich sagen: Es kommt wie immer darauf an und am Besten man bespricht das immer mit der Personalstelle. Grundsätzlich spricht gegen einen sofortige Verbeamtung nichts.

Anderseits (daher auch der Thread hier):

Vielleicht kommt jmd. von einer (Bundes-)Personalstelle oder war in einer ähnlichen Lage und kann davon berichten. Würde mich wirklich sehr, sehr interessieren.

Besten Dank im Voraus an alle!




Greif

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Antw:Möglichkeit der Verbeamtung (hD / LB 2.2) im Bund
« Antwort #1 am: 22.11.2025 16:22 »
Du hast also mindestens 3 Jahre relevante Berufserfahrung nach Deinem Studienabschluss gesammelt und möchtest  bei einer Bundesbehörde eine Urkunde erhalten?

Möglich ist ist. Die Personalstelle muss die Freigabe haben einen für diese Behörde unbekannten Externen die sofortige Verbeamtung anzubiegen, die eindeutig zuordnungsfähige Berufserfahrung muss am besten übererfüllt sein und die gesundheitlichen Voraussetzungen sollten auch passen.

Sofort ist es aber nicht möglich. Mehrere Monate Vorlauf sind einzukalkulieren.
Der Amtsarzt lässt sich nicht hetzen und innerhalb der Behörde müssen auch alle Beteiligten abgeholt werden.

Mir sind Behörden bekannt, die verbeamten nicht direkt sondern schauen sich das Personal mehrere Jahre als TB an. Somit ist Deine Feststellung, dass es darauf ankommt, sehr zutreffend. Die Grundlagen mögen zwar für alle gleich sein, bei der Umsetzung kommen aber fast nur Individualentscheidungen zu tragen.