Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Dominic231

Interessant finde ich auch immer, wenn die Landesregierung schreibt. ,,Die Neubewertung der Leitungsämter etc. im Schulbereich dauert an. Die Prüfung ist komplex und kann nicht isoliert auf einzelne Ämter erfolgen."
Die A13-Reform war doch bislang auf einzelne Ämter bezogen. Und zwar war das auch der richtige Schritt. Aber seit 2022 muss schwierige Prüfung intensiv auf andere Ämter durchgeführt werden.🤣 Puh, da haben die sich aber bestimmt richtig gründlich und umfassend Gedanken gemacht.😬

SuperIngo

6 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....
Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.

photosynthese

Zitat von: SuperIngo in Gestern um 10:526 Monate hat die Regierung noch zum Prüfen ....
Danach arbeiten alle Beförderten mit umfangreichen Zusatzaufgaben zum Nulltarif ohne Geld und ohne Entlastungsstunden.

Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.


So "einfach" ist das nicht, da die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst sind, A14 im gehobenen Dienst aber nur eine Ausnahme sein kann. Möglich ist, dass das in den anderen Ländern von Beginn an anders war. In NRW kommt hinzu, dass ganze Generationen von Lehrerinnen und Lehrern an Grund-, Haupt- und Realschule (und den entsprechenden Stufen der Gesamtschule) aufgrund der Länge des Studiums formal die Bedingungen für den höheren Dienst nicht erfüllen. Das kann man alles lösen, wenn man will, aber nicht unbedingt "einfach" so.

Die einfachste Lösung wäre m.E. eine entsprechende Anpassung bzw. Einführung der Zulagen für die Ämter, die mit den Beförderungen verbunden waren/sind. Dafür sollte m.E. ein neues Besoldungsgesetz reichen.

Max_Muster

Ich befürchte eine schnelle Lösung wird nicht kommen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Spetember 2025 ein Urteil zur Beamtenbesoldung in Berlin gesprochen, das auch Auswirkungen auf NRW haben wird (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/fuer-nrw-ist-ein-neues-besoldungsrecht-erforderlich/),aber jede:r in diesem Forum weiß auch, dass Aufschieben, Abwarten und Trödeln durch die Landesregierung Einsparungen im Milliardenbereich bedeuten kann, denn wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann verfallen Ansprüche auf amtsangemessene Besoldung.
Dass dadurch Frust und Verweigerungshaltung weiter steigen spielt keine Rolle. Beamte sind in dem System gefangen und dürfen weder streken, noch können sie sich auf eine andere Art wehren als zu klagen und zu hoffen.
Wenn der Staat seine Beamten nicht anständig bezahlen will, dann sollte das System abgeschafft werden und er müsste durch angemessene und leistungsgerechte Bezahlung in Konkurrenz mit der freien Wirtschaft treten.
 

SuperIngo

A13 für alle: Hamburg zahlt Grundschullehrkräfte nun nach A13 (entspricht E13), womit sie die gleiche Besoldungsgruppe wie Lehrkräfte an Gymnasien oder an der Sekundarstufe I (als erstes Beförderungsamt) erhalten.
Ernennung zum/zur Studienrat/rätin: Zusätzlich zur finanziellen Angleichung werden die Lehrkräfte offiziell zu Studienräten/Studienrätinnen ernannt, was auch mit dem Titel einhergeht und die Aufwertung unterstreicht.
Ziel: Die Maßnahme soll die Attraktivität des Grundschullehramts erhöhen und eine langjährige Forderung der Gewerkschaften erfüllen.

Das bringt zwar noch keine Erhöhung für die beförderten A13er zum Beispiel an der Gesamtschule mit Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunde. Aber es zeigt, dass plötzlich Grundschullehrer Studienräte sind. Die Räte gibt es in NRW nur im höheren Dienst.
Natürlich erhalten Studienräte A13+ Zulage...! Das wird oft vergessen zu erwähnen!!!!
So ist A13 für ALLE eine irreführende Aussage...!!