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Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
Finanzer:
Wie wurde mit unterjährigen Tabellenänderungen umgegangen?
Ich nutze dann mal ganz frech das Muster und fülle es mit Leben für uns Hessen.
squatty:
Entschuldigt, wenn die Frage naiv klingt, aber wie wurden die Werte für A15/E15 ermittelt?
Müsste das nicht jeweils die unterste Alters-/Erfahrungsstufe verheiratet+2 Kinder sein?
Brutto oder Netto?
Ich komme mit den Rechnern hier auf andere Werte....
Gruenhorn:
Die Aussage bezog sich auf die verschiedenen Äquivalenz Einkommen der verschiedenen Rechtskreise. Es geht im Endeffekt darum, einen Vergleichsrechtskreis zu finden, wo möglichst viele Parameter gerissen werden. Thüringen hat eine sehr starke nominallohnentwicklung mitgemacht. Der Tariflohnindex ist eigentlich in Deutschland überall gleich. Deswegen frage ich wegen der Tarifgebiete. Diese spalten den Tariflohnindex dann ja auf, wenn das zu berücksichtigen wäre. Hier würde dann eine deutlich Steigerung von 1996 bis heute im Tariflohnindex zu beobachten sein. Damit wären dann zwei Parameter wahrscheinlich gerissen (Nominallohnindex habe ich vor mir liegen, Tariflohnindex, weiß ich nicht , ob das nur Wunschvorstellung ist, fals die Tarifgebiete berücksichtigt werden).
Gruenhorn:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.11.2025 17:38 ---Lass mich die Logik des BVerfG an einem Beispiel erläutern:
- Die A15-Besoldung ist zwischen 1996 und 2024 von 55.604 € auf 94.156 € gestiegen, also um 69,33%. Entsprechend hatte der Besoldungsindex im Jahr 2024 einen Wert von 169,33.
- Das E15-Gehalt ist zwischen 1996 und 2024 von 55.149 € auf 97.627 € gestiegen, also um 77,03%. Entsprechend hatte der Tariflohnindex im Jahr 2024 einen Wert von 177,03.
Jetzt werden die beiden Werte verglichen: Der Besoldungsindex (169,33) lag 2024 genau 4,35% unter dem Tariflohnindex (177,03), also hat der Parameter 1 NICHT angeschlagen (weil die relative Differenz weniger als 5% betrug).
P.S. Das aus meiner Sicht durchaus Sympathische an der Regel ist, dass sämtliche Werte aus den Jahren zwischen 1996 und 2024 für die Berechnung der beiden Indexwerte völlig irrelevant sind.
Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..
--- End quote ---
Dein direkter Vergleich der Indies ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig. Das BVerfG gibt in RN 85 eine Formel vor. Die Abweichung wird danach als Normierung auf den Tariflohnindex Index bestimmt. Das selbe gilt auch für die anderen Vergleiche.
Ich habe meine Daten, mit denen ich aber immer noch nicht fertig und zufrieden bin mal mit angehangen. Es sind einige Tabellen Blätter. Wie gesagt, ich denke ein Schlüssel sind noch die Tarifgebiete im Vergleich. Ich blicke leider nicht durch. Auch bei dem Besoldungsindex habe ich inkonsitente Daten aus zwei verschiedenen Berechnungen (einmal durch Verkettung der damals noch bundeseinheitlichen Daten des BVerfG und einmal mit direktem Bezug auf Daten von 1996)
Ryan:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.11.2025 17:38 ---
Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..
--- End quote ---
Das Basisjahr hat in der Tat eine herausragende Bedeutung. Es ist das Referenzniveau für alle folgenden Jahre. Daher müsste eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Grundgehaltssätze und die Verhältnisse im Basisjahr in Ordnung – also amtsangemessen – waren. Alles andere macht keinen Sinn.
Ich frage mich, warum das BVerfG dazu nicht explizit Stellung nimmt. In der Begründung (Rn. 80) wird nur auf zeitliche (Sonder-)Effekte eingegangen, nicht jedoch auf das Niveau.
Betrachtet man die damalige Besoldung auf Grundlage der neu entwickelten Maßstäbe, so stellt man fest: Die Situation war damals mehr oder weniger genau so wie heute. Der alleinverdienende Beamte des e.D. mit Ehepartner und zwei Kindern dümpelte irgendwo bei 60% des 2,3fachen des MÄE rum. (so jedenfalls meine groben Berechnungen).
Vor diesem Hintergrund denke ich, dass das Potenzial für Grundgehaltserhöhungen beschränkt ist, und zwar mehr oder weniger auf das Aufholen zu den Indices. Das ergibt sich auch daraus, dass (etwaige) deutliche Erhöhungen des Grundgehalts (also über die Entwicklung der Indices hinaus), nicht von Dauer sein müssten. Denn letztlich zählt nur der Vergleich zum Basisjahr. Die Konsequenz dessen wäre ein größerer Spielraum für Familienzuschläge, als viele das bisher dachten.
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