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Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
BVerfGBeliever:
@VierBundeslaender und @phili,
völlig richtig, auch bei nur einem gerissenen Parameter (also insbesondere dem Abstandsgebot) kann die weitere Würdigung dazu führen, dass auf "verfassungswidrig" geschlossen wird.
ABER: Zumindest für Berlin hat das BVerfG dies leider nicht getan, sondern genau das Gegenteil. Und das auch noch mit einer, zumindest in meiner Rezeption, relativ "frechen" Anmerkung in Rn. 155. Hier hatte ich meinem entsprechenden Ärger Luft gemacht: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg430188.html#msg430188
Und zum Thema mögliche weitere Urteile: Keine Ahnung! Eventuell macht Rn. 93 etwas "Hoffnung", aber ich kann weder einschätzen, was genau damit gemeint ist noch wann da gegebenenfalls etwas kommen könnte:
"Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren die Frage, welche Anforderungen an die gesetzgeberische Reaktion auf mittelbare Verstöße gegen das Abstandsgebot sich aus weiteren hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums – insbesondere aus dem Leistungsprinzip – ergeben."
HootyMcOwlface:
Genau letzteres ist meine Hoffnung. Vielleicht in den anderen beiden für dieses Jahr angekündigten Beschlüssen. Wir werden sehen.
Danke für deine Mühen!
Edit:
Die Grafik ist wiklich gut! So wie ich das da raus lese ist überwiegend - außer ca. 2016 - mindestens ein Parameter verletzt (Ergo "mindestens mal Diskussionsbedarf") und häufig mehrere, ab und an sogar alle (beides laut Beschluss "Indiskutabel").
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: HootyMcOwlface am 24.11.2025 16:48 ---Die Grafik ist wiklich gut! So wie ich das da raus lese ist überwiegend - außer ca. 2016 - mindestens ein Parameter verletzt (Ergo "mindestens mal Diskussionsbedarf") und häufig mehrere, ab und an sogar alle (beides laut Beschluss "Indiskutabel").
--- End quote ---
[Danke für die Blumen!] Leider nicht ganz. Denn der Besoldungsindex darf ja (ärgerlicherweise) jeweils bis zu 5% hinter den anderen zurückbleiben, ohne dass der entsprechende Parameter "anschlägt".
Somit war wie gesagt eigentlich nur Ende der Nullerjahre ein paar Mal der Verbraucherpreisindex "interessant".
Außerdem in 2026 der Tariflohnindex (weil in E15 das Weihnachtsgeld erhöht werden wird) sowie möglicherweise der Nominallohnindex, den ich natürlich nur schätzen konnte.
Die genauen Werte findest du alle in der Excel-Tabelle (Spalten J, K und L).
HootyMcOwlface:
Moment! Korrigier mich, wenn ich falsch liege aber diese 5% gelten bezogen auf die Unterschiede im Jahre 1996 des Herrn. Sprich: Da gibt es eine Pfadabhängigkeit in der Gestalt wann ggf. Änderungen kamen und wie lange die her sind und die kumulieren sich über die Jahre.
Zumindest deute ich den Kommentar des BVerfG, dass das Besoldungsgefüge insgesamt erschüttert sei, so. Es geht da also neben exakten Werten um die Tendenz die das Ganze hat und ich sehe hier häufig die orange Linie unterhalb der anderen.
Außerdem: Gerade seit Covid merken wir alle wie hart die Preise gestiegen sind und das zeigt deine Grafik auch im Vergleich zur Besoldung. Dieser Diskussionsbedarf besteht bei dieser Abweichung mE durchaus auch bei nur einem Parameter wenn der so deutlich erfüllt ist. Hier stand Quatsch! Falsche Linie gesehen. Mach das Argument aber nicht weniger valide wenn die anderen beiden um grob geschätzt 10 Indexpunkte drüber sind.
BVerfGBeliever:
Lass mich die Logik des BVerfG an einem Beispiel erläutern:
- Die A15-Besoldung ist zwischen 1996 und 2024 von 55.604 € auf 94.156 € gestiegen, also um 69,33%. Entsprechend hatte der Besoldungsindex im Jahr 2024 einen Wert von 169,33.
- Das E15-Gehalt ist zwischen 1996 und 2024 von 55.149 € auf 97.627 € gestiegen, also um 77,03%. Entsprechend hatte der Tariflohnindex im Jahr 2024 einen Wert von 177,03.
Jetzt werden die beiden Werte verglichen: Der Besoldungsindex (169,33) lag 2024 genau 4,35% unter dem Tariflohnindex (177,03), also hat der Parameter 1 NICHT angeschlagen (weil die relative Differenz weniger als 5% betrug).
P.S. Das aus meiner Sicht durchaus Sympathische an der Regel ist, dass sämtliche Werte aus den Jahren zwischen 1996 und 2024 für die Berechnung der beiden Indexwerte völlig irrelevant sind.
Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..
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