Hallo Gruenhorn, danke, das sind interessante Gedanken!
Ich hatte für den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex einfach mal stumpf die Werte für ganz Deutschland genommen (von der destatis-Seite). Aber du hast natürlich völlig Recht, beim alten Mindestabstandsgebot konnten ja z.B. auch die höchsten Wohnkosten (in Bayern) für ALLE Bundesbeamten herangezogen werden, zumindest, wenn ich die Berechnungen von Swen und dem DRB richtig in Erinnerung habe.
Anderer Punkt: Du schreibst "Nur das Äquivalenz Einkommen ist nicht so gut für die höheren Ämter."
Das verstehe ich nicht ganz. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist ja nur für die Bestimmung der Prekaritätsschwelle im Rahmen der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung relevant. Und wir wollen doch wohl mal stark hoffen, dass die höheren Ämter nie in die Nähe dieser Prekaritätsschwelle kommen werden.
Zum Thema Abstandsgebot (als einem der vier Prüfparameter) nochmals der kurze Hinweis, dass es auf zwei verschiedenen Wegen gerissen werden kann, mittelbar und unmittelbar, siehe oben.
Und ich folge dem BVerfG sehr gerne in seiner Analyse, dass für alle Besoldungsgruppen, die nicht die Mindestbesoldung unterschreiten (also beispielsweise in 2020: A12 bis A16), eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots anzunehmen ist (Rn. 148). Gleichzeitig hadere ich weiterhin mit der zumindest aus meiner Sicht doch recht "frechen" Ansage (beispielhaft für 2020) aus Rn. 155: "Liebe A14, A15 und A16, stellt euch mal nicht so an, immerhin wurde doch in A12 und A13 die Mindestbesoldung erreicht! Also passt das für euch schon so!"..