Autor Thema: Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026  (Read 2841 times)

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 831
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #15 am: 25.11.2025 13:40 »
Wie wurde mit unterjährigen Tabellenänderungen umgegangen?
Ich nutze dann mal ganz frech das Muster und fülle es mit Leben für uns Hessen.

squatty

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #16 am: 25.11.2025 13:54 »
Entschuldigt, wenn die Frage naiv klingt, aber wie wurden die Werte für A15/E15 ermittelt?
Müsste das nicht jeweils die unterste Alters-/Erfahrungsstufe verheiratet+2 Kinder sein?
Brutto oder Netto?
Ich komme mit den Rechnern hier auf andere Werte....

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #17 am: 25.11.2025 14:30 »
Die Aussage bezog sich auf die verschiedenen Äquivalenz Einkommen der verschiedenen Rechtskreise. Es geht im Endeffekt darum, einen Vergleichsrechtskreis zu finden, wo möglichst viele Parameter gerissen werden. Thüringen hat eine sehr starke nominallohnentwicklung mitgemacht. Der Tariflohnindex ist eigentlich in Deutschland überall gleich. Deswegen frage ich wegen der Tarifgebiete. Diese spalten den Tariflohnindex dann ja auf, wenn das zu berücksichtigen wäre. Hier würde dann eine deutlich Steigerung von 1996 bis heute im Tariflohnindex zu beobachten sein. Damit wären dann zwei Parameter wahrscheinlich gerissen (Nominallohnindex habe ich vor mir liegen, Tariflohnindex, weiß ich nicht , ob das nur Wunschvorstellung ist, fals die Tarifgebiete berücksichtigt werden).

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #18 am: 25.11.2025 15:28 »
Lass mich die Logik des BVerfG an einem Beispiel erläutern:

- Die A15-Besoldung ist zwischen 1996 und 2024 von 55.604 € auf 94.156 € gestiegen, also um 69,33%. Entsprechend hatte der Besoldungsindex im Jahr 2024 einen Wert von 169,33.
- Das E15-Gehalt ist zwischen 1996 und 2024 von 55.149 € auf 97.627 € gestiegen, also um 77,03%. Entsprechend hatte der Tariflohnindex im Jahr 2024 einen Wert von 177,03.

Jetzt werden die beiden Werte verglichen: Der Besoldungsindex (169,33) lag 2024 genau 4,35% unter dem Tariflohnindex (177,03), also hat der Parameter 1 NICHT angeschlagen (weil die relative Differenz weniger als 5% betrug).



P.S. Das aus meiner Sicht durchaus Sympathische an der Regel ist, dass sämtliche Werte aus den Jahren zwischen 1996 und 2024 für die Berechnung der beiden Indexwerte völlig irrelevant sind.

Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..
Dein direkter Vergleich der Indies ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig. Das BVerfG gibt in RN 85 eine Formel vor. Die Abweichung wird danach als Normierung auf den Tariflohnindex Index bestimmt. Das selbe gilt auch für die anderen Vergleiche.

Ich habe meine Daten, mit denen ich aber immer noch nicht fertig und zufrieden bin mal mit angehangen. Es sind einige Tabellen Blätter. Wie gesagt, ich denke ein Schlüssel sind noch die Tarifgebiete im Vergleich. Ich blicke leider nicht durch. Auch bei dem Besoldungsindex habe ich inkonsitente Daten aus zwei verschiedenen Berechnungen (einmal durch Verkettung der damals noch bundeseinheitlichen Daten des BVerfG und einmal mit direktem Bezug auf Daten von 1996)



Ryan

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #19 am: 25.11.2025 15:35 »

Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..


Das Basisjahr hat in der Tat eine herausragende Bedeutung. Es ist das Referenzniveau für alle folgenden Jahre. Daher müsste eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Grundgehaltssätze und die Verhältnisse im Basisjahr in Ordnung – also amtsangemessen – waren. Alles andere macht keinen Sinn.

Ich frage mich, warum das BVerfG dazu nicht explizit Stellung nimmt. In der Begründung (Rn. 80) wird nur auf zeitliche (Sonder-)Effekte eingegangen, nicht jedoch auf das Niveau.

Betrachtet man die damalige Besoldung auf Grundlage der neu entwickelten Maßstäbe, so stellt man fest: Die Situation war damals mehr oder weniger genau so wie heute. Der alleinverdienende Beamte des e.D. mit Ehepartner und zwei Kindern dümpelte irgendwo bei 60% des 2,3fachen des MÄE rum. (so jedenfalls meine groben Berechnungen).

Vor diesem Hintergrund denke ich, dass das Potenzial für Grundgehaltserhöhungen beschränkt ist, und zwar mehr oder weniger auf das Aufholen zu den Indices. Das ergibt sich auch daraus, dass (etwaige) deutliche Erhöhungen des Grundgehalts (also über die Entwicklung der Indices hinaus), nicht von Dauer sein müssten. Denn letztlich zählt nur der Vergleich zum Basisjahr. Die Konsequenz dessen wäre ein größerer Spielraum für Familienzuschläge, als viele das bisher dachten.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 961
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #20 am: 25.11.2025 16:17 »
Sorry, ich bin wie gesagt eigentlich im Urlaub, aber ich versuche trotzdem kurz zu antworten.

@squatty, kurz gesagt: Single-Beamter, höchste Erfahrungsstufe, brutto. Ausführlicher: siehe Rn. 78.

@Gruenhorn, ich habe genauso gerechnet wie das BVerfG. Auch dort werden direkt die Indizes verglichen. Konkretes Beispiel A15 in Berlin im Jahr 2020: Der Besoldungsindex A15 hatte den Wert 144,35 (Rn. 124) und der Tariflohnindex E15 den Wert 150,82 (Rn. 128). Der Besoldungsindex lag also exakt 4,28988% unter dem Tariflohnindex (1 - 144,35/150,82). Und genau dieser Wert (4,29%) steht auch in Rn. 132.

Zu deiner Frage nach den Tarifgebieten: Ich fürchte, da sind wir Bundesbeamte auf den TVöD Bund beschränkt, siehe Rn. 82 im Urteil. Für den Besoldungsindex habe ich die Daten hier von der Seite genommen. Ist aber natürlich recht mühsam, wenn man so eine umfangreiche Analyse in Angriff nimmt wie du.. :)

@Finanzer, sehr gerne (kannst du "frech" das Muster füllen)! Für eine Spitzausrechnung war ich zu faul, dürfte aber (zumindest bei uns im Bund) keinen großen Unterschied machen. Für den Startwert 1996 hätte ich unterjährige Änderungen hingegen berücksichtigt (aufgrund der genannten immensen Bedeutung für alle Werte), aber in dem Jahr gab es weder bei der Besoldung noch beim Tariflohn eine Änderung (die damaligen Tabellen liefen von Mai 1995 bis Dezember 1996 bzw. Februar 1997). Vielleicht war das ja auch der schlichte Grund für die Wahl als Startjahr? Kleiner Scherz..

Ansonsten müsstest du für Hessen wohl die spezifischen Werte für den Verbraucherpreisindex und Nominallohnindex raussuchen. Bei letzterem habe ich erst die aktuellen Daten genommen (mit Basis 2022), die aber nur bis 2007 zurückgehen. Also habe ich eine ältere Version genommen (Basis 2010, glaube ich) und dann die Werte entsprechend verknüpft.

@Ryan, du wirfst einen sehr interessanten Punkt auf. Dazu antworte ich noch.

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #21 am: 25.11.2025 16:34 »
@Finanzer: In der angehängten Datei sind die Verbraucherpreise für alle Bundesländer bis 1996 enthalten ("Lange Reihe"). Genauso, die Nominallohnentwicklung.

Was noch fehlt, sind valide Daten zu PKV Kosten. Die habe ich letzte Woche beim .pkv Verband angefragt, aber keine Reaktion von denen.

@BVGBeliever: Der TVöD sah aber trotzdem bis (keine Ahnung wann) eine Reduzierung des Westgehalts(% und Sonderzahlung ) vor. Dies wurde denke ich erst in den nuller Jahren abgeschafft ( im TV-L war ich selbst davon betroffen. Dort gab es bis ca 2010 eine Reduktion für Sachsen Anhalt von ca 9% und nochmal soviel für Tarifgebiet ost).
In meinen Daten habe ich für das Basis Jahr die Endstufe eines ledigen Angestellten verwendet. Ist das korrekt oder sollte hier ein anderer Ortszuschlag herangezogen werden?  RN 70, 71 sowie 83 verstehe ich hier nicht ganz. Es stehtin 70 , dass die 4 k Familie die Bezugsgröße ist. In den anderen Nummern wird dann wiederum nur auf die Bestandteile abgehoben, die alle unterschiedslos gewährt werden.  Kann jemand hier fundiert erleuchten ?


Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 831
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #22 am: 25.11.2025 16:35 »
@BVerfGBeliever: Danke für die Ausführungen.  Werde mich dann mal dransetzen.
Und jetzt Finger weg vom Handy und Urlaub genießen,  das ist eine dienstliche Anweisung  :)

@Gruenhorn: Danke!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,350
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #23 am: 25.11.2025 16:54 »

Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass die Startwerte aus 1996 ausgesprochen relevant für SÄMTLICHE Indexwerte in ALLEN anderen Jahren sind. Entsprechend sollte man bei einer ernsthafteren Analyse vermutlich noch mal einen etwas genaueren Blick auf die 1996er Zahlen werfen..


Das Basisjahr hat in der Tat eine herausragende Bedeutung. Es ist das Referenzniveau für alle folgenden Jahre. Daher müsste eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Grundgehaltssätze und die Verhältnisse im Basisjahr in Ordnung – also amtsangemessen – waren. Alles andere macht keinen Sinn.
Ja, dass habe ich mich auch schon gefragt. Im Kern wird vom BVerfG ja damit postuliert, das im Verhältnis zu den Tarifbeschäftigten (weil direkter Vergleich Ax zu Ex, was ich bisher dachte wäre humbug, aber naja) die Amtsangemessenheit der Grundbesoldung (der jeweiligen höchsten Stufe) stimmte.
Also die Grundbesoldung der Beamten entsprechend der Wertigkeit seines Amtes im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten damals noch im Lot war.

Zitat
Ich frage mich, warum das BVerfG dazu nicht explizit Stellung nimmt. In der Begründung (Rn. 80) wird nur auf zeitliche (Sonder-)Effekte eingegangen, nicht jedoch auf das Niveau.

Betrachtet man die damalige Besoldung auf Grundlage der neu entwickelten Maßstäbe, so stellt man fest: Die Situation war damals mehr oder weniger genau so wie heute. Der alleinverdienende Beamte des e.D. mit Ehepartner und zwei Kindern dümpelte irgendwo bei 60% des 2,3fachen des MÄE rum. (so jedenfalls meine groben Berechnungen).

UI, wo hast du die MÄE Daten aus 1996 her?

Zitat
Vor diesem Hintergrund denke ich, dass das Potenzial für Grundgehaltserhöhungen beschränkt ist, und zwar mehr oder weniger auf das Aufholen zu den Indices. Das ergibt sich auch daraus, dass (etwaige) deutliche Erhöhungen des Grundgehalts (also über die Entwicklung der Indices hinaus), nicht von Dauer sein müssten. Denn letztlich zählt nur der Vergleich zum Basisjahr. Die Konsequenz dessen wäre ein größerer Spielraum für Familienzuschläge, als viele das bisher dachten.
Im Kern könnte man daraus sogar abstrakt ableiten, wo die Grundbesoldung der Besoldungsgruppen in Bezug des MÄE sich mindestens befinden muss, damit es amtsangemessen ist.
So befand sich z.B. ein Single EG4er Endstufe 2024 bei 100% des Bayrischen MÄEs, dementsprechend darf die Grundbesoldung ja nicht dahinter Fallen.

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #24 am: 25.11.2025 16:59 »


@Gruenhorn, ich habe genauso gerechnet wie das BVerfG. Auch dort werden direkt die Indizes verglichen. Konkretes Beispiel A15 in Berlin im Jahr 2020: Der Besoldungsindex A15 hatte den Wert 144,35 (Rn. 124) und der Tariflohnindex E15 den Wert 150,82 (Rn. 128). Der Besoldungsindex lag also exakt 4,28988% unter dem Tariflohnindex (1 - 144,35/150,82). Und genau dieser Wert (4,29%) steht auch in Rn. 132.


Hier muss ich zustimmen und widersprechen. Deine Beobachtung ist richtig und liegt daran, dass der Unterschied zwischen den Zahlen in diesem Fall nicht besonders groß ist. Die Berechnungsvorschrift des BVerfG liefert folgendes Ergebnis, dass sich nicht groß von deinem unterscheidet: (150,82-144,35)/150,82*100=4,28988...
Versuche das aber mal bei etwas größeren Differenzen: (150-120)/150*100=20 die direkte Subtraktion der Indices liefert hingegen 30.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 961
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #25 am: 25.11.2025 17:00 »
@Ryan, ich habe dir gerade (im übertragenen Sinne) im Hauptthread versucht, zu antworten (wie gesagt, eventuell sind meine Gedanken aufgrund des urlaubsbedingt heruntergefahrenen Hirns auch Blödsinn).

@Finanzer, jawoll, wird ab jetzt gemacht! 8)

Ryan

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,350
Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #27 am: 25.11.2025 21:00 »

UI, wo hast du die MÄE Daten aus 1996 her?


https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalenzeinkommen

;)
Danke!

Einerseits Autsch, betriebsblind.
Aber doof, dass die Wiki Quelle nicht mehr existiert.

Und andererseits verwirrend, da sich diese Zahlen nicht mit denen die das BVerfG nimmt decken.
Die verweisen ja aufs Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und da ist für Deutschland 2005 12*1226=14713€ (A7.1 Median Bundesländer) angeben und im Wikipedia 15617€

Schöner Scheiß.
Vielleicht kann da ein echter Profi helfen.