Sorry, ich bin wie gesagt eigentlich im Urlaub, aber ich versuche trotzdem kurz zu antworten.
@squatty, kurz gesagt: Single-Beamter, höchste Erfahrungsstufe, brutto. Ausführlicher: siehe Rn. 78.
@Gruenhorn, ich habe genauso gerechnet wie das BVerfG. Auch dort werden direkt die Indizes verglichen. Konkretes Beispiel A15 in Berlin im Jahr 2020: Der Besoldungsindex A15 hatte den Wert 144,35 (Rn. 124) und der Tariflohnindex E15 den Wert 150,82 (Rn. 128). Der Besoldungsindex lag also exakt 4,28988% unter dem Tariflohnindex (1 - 144,35/150,82). Und genau dieser Wert (4,29%) steht auch in Rn. 132.
Zu deiner Frage nach den Tarifgebieten: Ich fürchte, da sind wir Bundesbeamte auf den TVöD Bund beschränkt, siehe Rn. 82 im Urteil. Für den Besoldungsindex habe ich die Daten hier von der Seite genommen. Ist aber natürlich recht mühsam, wenn man so eine umfangreiche Analyse in Angriff nimmt wie du..

@Finanzer, sehr gerne (kannst du "frech" das Muster füllen)! Für eine Spitzausrechnung war ich zu faul, dürfte aber (zumindest bei uns im Bund) keinen großen Unterschied machen. Für den Startwert 1996 hätte ich unterjährige Änderungen hingegen berücksichtigt (aufgrund der genannten immensen Bedeutung für alle Werte), aber in dem Jahr gab es weder bei der Besoldung noch beim Tariflohn eine Änderung (die damaligen Tabellen liefen von Mai 1995 bis Dezember 1996 bzw. Februar 1997). Vielleicht war das ja auch der schlichte Grund für die Wahl als Startjahr? Kleiner Scherz..
Ansonsten müsstest du für Hessen wohl die spezifischen Werte für den Verbraucherpreisindex und Nominallohnindex raussuchen. Bei letzterem habe ich erst die aktuellen Daten genommen (mit Basis 2022), die aber nur bis 2007 zurückgehen. Also habe ich eine ältere Version genommen (Basis 2010, glaube ich) und dann die Werte entsprechend verknüpft.
@Ryan, du wirfst einen sehr interessanten Punkt auf. Dazu antworte ich noch.