In diesem Thema soll es darum gehen, wie lange Verfahrenszeiten bei der Geltendmachung von Besoldungsnachzahlungen vermieden werden können. Zwar hat das BVerfG mit dem aktuellen Verfahren zur Berliner A-Besoldung die Verfassungswidrigkeit des Soldes von 2008-2020 festgestellt, jedoch bleiben die Zeiträume danach unbetrachtet. Also wieder sich auf den Marsch durch alle Instanzen begeben oder gibt es schnellere Wege das Ziel zu erreichen?
Eure Ideen sind gefragt!