Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.
Bei einer neuen Stelle würde ich das auch so sehen.
Ich frage mich aber, wie man von der Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung ableiten kann, dass meine Stelle, die ich derzeit bekleide, neu auszuschreiben ist?
Ich habe den Sachverhalt so verstanden:
- Dein Arbeitgeber hat dir vor Jahren Tätigkeiten übertragen. (Diese sind Grundlage für die Eingruppierung.)
- Aktuell übst du - entgegen deiner aktuellen Tätigkeitsdarstellung - andere Tätigkeiten aus.
- Dein AG erstellt daher eine neue Tätigkeitsdarstellung und bildet sich eine Meinung zur neuen Eingruppierung.
Wenn es zu einer höheren Eingruppierung kommen sollte, kann dir - mit deinem Einverständnis - die höherwertigen Tätigkeiten übertragen oder die Tätigkeit ausgeschrieben werden.
Das aktuelle Problem ist, dass du Tätigkeiten ausübst, die nicht deiner Tätigkeitsdarstellung entsprechen und dein Chef dir diese Aufgaben "gegeben" hat. Dies ist beides nicht eingruppierungsrelevant. Eingruppierungsrelevant wird es erst, wenn dein AG (vertreten durch den Personalbereich) dir höherwertige Tätigkeiten auf Dauer überträgt. Dies ist laut Sachverhalt noch nicht geschehen.
Daher auch die Frage / Hinweis von Moin, ob / wie der Personalbereich schon tätig geworden ist.
Das in deinem letzten Post beschriebene Verfahren, dass dein AG die Stelle neu ausschreiben will, ist legitim. Du kannst dich darauf bewerben. Ob dies ein gutes Mittel zur Personalentwicklung ist, sei dahingestellt.