Autor Thema: Überprüfung der Eingruppierung, anschließend Stellenausschreibung?  (Read 1055 times)

dash85

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Hallo,

ich bin Tarifangestellter in einer IT-Abteilung. Meine Tätigkeitsbeschreibung ist in die Jahre gekommen und deckt sich schon länger nicht mehr mit den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben. Gleichzeitig hat die Abteilung neue Stellen zugewiesen bekommen, was zum Anlass genommen wurde mir schriftlich eine Teamleitungsfunktion zu übertragen (nur Fachaufsicht, keine Dienstaufsicht). Die Übertragung ist ca. ein halbes Jahr her und damit einher geht die Aktualisierung meiner Tätigkeitsbeschreibung, welche extern (BAV) zu bewerten ist. Es ist keine neue Stelle, kein Antrag auf Höhergruppierung sondern eine Neubewertung meiner jetzigen Stelle aufgrund der Übertragung neuer Aufgaben.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass im Anschluss an die Bewertung die (meine) Stelle neu auszuschreiben sei. Ich frage mich aufgrund welcher rechtlichen Grundlage das passieren soll? Ich müsste mich dann mit einem festen Arbeitsvertrag auf meine bestehende Stelle bewerben, deren Aufgaben ich seit Jahren erledige. Ich dachte über die Tarifautomatik werde ich ggf. höhergruppiert und damit ist die Sache erledigt.

Ich freue mich auf Antworten.

MeinerEiner

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Wurde Dir vom dazu befugten Personal eine Tätigkeit vor einem halben Jahr übertragen, die zu einer Höhergruppierung führte, bist du seitdem höhergruppiert (falls Du diese Tätigkeit übernehmen wolltest).

Der Rest spielt für deine Eingruppierung keine Rolle.

Organisator

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Dein Arbeitgeber kann dir mit deinem Einverständnis höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass du höher eingruppiert bist. Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

Da dies Privatrecht ist braucht es dafür keine rechtliche Grundlage.

dash85

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Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

Bei einer neuen Stelle würde ich das auch so sehen.
Ich frage mich aber, wie man von der Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung ableiten kann, dass meine Stelle, die ich derzeit bekleide, neu auszuschreiben ist?

MeinerEiner

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Also meinst Du, dass Du Dich auf deine eigene Stelle bewerben müsstest?

dash85

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Also meinst Du, dass Du Dich auf deine eigene Stelle bewerben müsstest?
Ja

MoinMoin

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Stellen sind tariflich irrelevant, amn ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Daher solltest du diese Frage beantworten (können)
Wurde Dir vom dazu befugten Personal eine Tätigkeit vor einem halben Jahr übertragen, die zu einer Höhergruppierung führte, bist du seitdem höhergruppiert (falls Du diese Tätigkeit übernehmen wolltest).

Der Rest spielt für deine Eingruppierung keine Rolle.
Denn wenn du die Aufgaben, die der AG meint ausschreiben zu müssen, schon übertragen bekommen hast, dann forderst du das entsprechende Entgelt und gut ist.

Nochmal konkret

was zum Anlass genommen wurde mir schriftlich eine Teamleitungsfunktion zu übertragen (nur Fachaufsicht, keine Dienstaufsicht).
Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)
Zitat
Die Übertragung ist ca. ein halbes Jahr her und damit einher geht die Aktualisierung meiner Tätigkeitsbeschreibung,
Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.

dash85

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Zitat
Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)
Das habe ich von meinem Chef bekommen. Gleichzeitig ist die Personalabteilung kontaktiert worden um eine Anpassung meiner Tätigkeitsbeschreibung vorzunehmen. Dies ist erfolgt und die BAV bewertet diese nun.

Zitat
Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.
Siehe oben; die Beschreibung ist angepasst worden und zur Bewertung übermittelt worden.

Im Anschluss an das Bewertungsverfahren soll die Stelle neu ausgeschrieben werden.

MoinMoin

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Dann frage doch einfach die PA, ob du jetzt diese Tätigkeiten ausüben sollst/darfst. Bzw. ob diese Tätigkeiten jetzt deine auszuüben Tätigkeiten sind.
Und falls du von nichts von denen binnen Wochenfrist hörst, du davon ausgehen musst, dass du diese nicht ausüben sollst,CC an Chef. Und du lässt es dann solange sein, das zu machen, bis du die Anweisung von der PA bekommst.
Hat halt der Chef verkackt, diese Aufgaben rechtzeitig anzufordern.

Organisator

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Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

Bei einer neuen Stelle würde ich das auch so sehen.
Ich frage mich aber, wie man von der Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung ableiten kann, dass meine Stelle, die ich derzeit bekleide, neu auszuschreiben ist?
Ich habe den Sachverhalt so verstanden:

- Dein Arbeitgeber hat dir vor Jahren Tätigkeiten übertragen. (Diese sind Grundlage für die Eingruppierung.)
- Aktuell übst du - entgegen deiner aktuellen Tätigkeitsdarstellung - andere Tätigkeiten aus.
- Dein AG erstellt daher eine neue Tätigkeitsdarstellung und bildet sich eine Meinung zur neuen Eingruppierung.

Wenn es zu einer höheren Eingruppierung kommen sollte, kann dir - mit deinem Einverständnis - die höherwertigen Tätigkeiten übertragen oder die Tätigkeit ausgeschrieben werden.

Das aktuelle Problem ist, dass du Tätigkeiten ausübst, die nicht deiner Tätigkeitsdarstellung entsprechen und dein Chef dir diese Aufgaben "gegeben" hat. Dies ist beides nicht eingruppierungsrelevant. Eingruppierungsrelevant wird es erst, wenn dein AG (vertreten durch den Personalbereich) dir höherwertige Tätigkeiten auf Dauer überträgt. Dies ist laut Sachverhalt noch nicht geschehen.

Daher auch die Frage / Hinweis von Moin, ob / wie der Personalbereich schon tätig geworden ist.

Das in deinem letzten Post beschriebene Verfahren, dass dein AG die Stelle neu ausschreiben will, ist legitim. Du kannst dich darauf bewerben. Ob dies ein gutes Mittel zur Personalentwicklung ist, sei dahingestellt.

MoinMoin

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Daher auch die Frage / Hinweis von Moin, ob / wie der Personalbereich schon tätig geworden ist.
Und falls sie eben noch nicht tätig geworden sind, sollten man Verwaltung mit Verwaltung bekämpfen und den Chef sowie dem PA klar machen, dass man entweder umgehend die Tätigkeiten vom PA übertragen bekommt oder man "sofort" nur noch die Dinge ausübt, die einem von der PA (seinerzeit) übertragen wurden, da man eingruppierungsrelevante Dinge nur auf Anweisung des AG und nicht auf Anweisung des Vorgesetzten ausüben DARF!
 ;D


dash85

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Vielen Dank für eure Antworten!

Dass in unserem Haus alles verhältnismäßig lange dauert ist bekannt und hat unterschiedliche Gründe. So wie ich es hier lese, würde ich die bei uns gelebte Praxis - gelinde gesagt - als fragwürdig bezeichnen.
Ich habe mir einige andere Posts mit ähnlicher Thematik hier im Forum durchgelesen und festgestellt, dass es dazu unterschiedliche Ansätze und Auffassungen gibt.

Dennoch hatte ich nicht erwartet, dass bei Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung eines Mitarbeiters sich dieser neu auf seine eigene Stelle bewerben muss. Vielmehr dachte ich, es wäre die Pflicht des Arbeitgebers die Tätigkeitsbeschreibung der Mitarbeiter aktuell zu halten wenn sich das Aufgabenspektrum ändert (was in der IT ja relativ schnell passieren kann).

MoinMoin

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Und?
Was ist jetzt deine Frage? Wie können wir dir Helfen?
Nachdem du die für eine fachkundige Antwort gefragten Fragen nicht beantwortet hast.

Wir alle wissen, dass oftmals Aufgaben nicht tariflich und arbeitsrechtlich korrekt übertragen werden.

Organisator

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Vielmehr dachte ich, es wäre die Pflicht des Arbeitgebers die Tätigkeitsbeschreibung der Mitarbeiter aktuell zu halten wenn sich das Aufgabenspektrum ändert (was in der IT ja relativ schnell passieren kann).

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die übertragenen Aufgaben zu erledigen. Wenn sich die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben ändern sollen, kann der Arbeitgeber dies einseitig vornehmen (soweit nicht eingruppierungsrelevant). Bis dahin hat sich der weiterhin an die alte Tätigkeitsdarstellung zu halten.

Insoweit sind sowohl AN als auch AG gehalten, für eine stets aktuelle TD zu sorgen.