Ich denke der Streitwert beziffert sich auf das, was du meinst vom Dienstherrn zu fordern und entsprechend einzuklagen.
Dass es bis Q1 2026 eine neue Besoldungstabelle oder zumindest einen Entwurf dazu gibt, wage ich zu bezweifeln. Zumindest ist Stand heute dazu im Parlamentsdokumentationssystem EDAS noch nichts ersichtlich, sondern unter der Rubrik "Besoldung" nur das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 zu sehen.
Sachsen hat bei der letzten Besoldungsanpassung im 5. Dienstrechtsänderungsgesetz zur Wahrung der amtsangemessenen Alimentation nach bisheriger Rechtssprechung die entsprechende Zulage eingeführt. Ich gehe davon aus, dass man das Urteil abgewartet hat und nach diesem jetzt intensiv nach einer verfassungskonformen Minimallösung sucht. Das wird aber eine Menge Zeit sowie mehrere Experten in Anspruch nehmen, so dass ich nicht vor 2027 mit einer Besoldungsreform rechne. Allerhöchstens und wenn man sich beeilt, könnte es zugleich die Einarbeitung des Tarifabschlusses aus dem TVL werden, den ich auch mit Wirksamkeit für Mitte 2026 erwarte. Damit würde man entsprechend keine einfache Erhöhung um X,YY Prozentpunkte auf die bestehende Tabelle durchführen, sondern einfach eine neue Tabelle vorstellen und ggf. damit deutlich unter dem Tarifabschluss liegen.
Zumindest wurde die Grundsicherung für 2025 nicht angehoben und sollte die Besoldung aktuell mit der letzten Änderung verfassungskonform sein, wäre eine Nullrunde mit neuer Tabelle denkbar. Ein Wegkürzen der unteren Besoldungsgruppe(n) bzw. Anfangserfahrungsstufen könnte ebenfalls zur Verfassungskonformität beitragen.
Es bleibt zumindest erstmal spannend. Auch wie es mit der Wertschätzung den Beamten gegenüber aussieht, die ständig immer mehr Aufgaben übertragen bekommen und diese sich auf immer weniger Personal in den Dienststellen verteilt.