Autor Thema: [SN] Reform der Besoldungsstruktur  (Read 6560 times)

Martin22

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[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« am: 08.06.2025 07:39 »
Hallo Miteinander,

2023 hat der Landtag die Staatsregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen Konzept zur Reform der Besoldung vorzulegen.

Hat dazu schon mal jemand etwas gehört? Es sind ja noch ein paar Tage bis dahin, aber manchmal sickert ja etwas durch.

Viele Grüße
Martin

Dailydrvr

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #1 am: 08.06.2025 21:18 »
Mein letzter Stand ist der hier ausm 500+ Thread: https://sachsen.dgb.de/themen_1/++co++ab38d18c-13c2-11f0-844d-37fe8d44199b
Da steht, dass der Termin nicht zu halten ist.

Unter der Hand hört man nur, dass für die Beamten im neuen Haushalt besonders viel Motivation und Wertschätzung enthalten sei: 2 Jahre keine Beförderungen und keine Prämien.

DrStrange

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #2 am: 09.06.2025 07:48 »
Keine Prämien kann ich aus unserem Bereich bestätigen. Ist auch an alle kommuniziert. Beförderungen finden aber weiterhin statt.
"Ende erstes Quartal 2026" - "neue Besoldungstabelle" - da bin ich aber gespannt

Dailydrvr

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #3 am: 12.06.2025 17:34 »
An sich ist es ja nicht dumm seitens der Regierungskoalition den Entwurf hinauszuzögern.
Eventuell vielleicht kommt ja noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, was man dann mit berücksichtigen könnte.

DrStrange

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #4 am: 28.08.2025 14:24 »
Wenn man gerade den Bundesbeamtenthread zum Thema liest, könnte man meinen, Sachsen hat schon im März gewusst, das ein Spruch aus Karlsruhe kommt. Denn Sachsen plant ja auch neu Besoldungstabellen und hat vorsorglich eine Sonderzahlung zur Sicherstellung der aA eingeführt. (Siehe Link oben)


DrStrange

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #5 am: 18.11.2025 07:56 »
Das LSF hat ja in einem Brief den Eingang der Widersprüche bestätigt. Bei mir ab 2019. Mit dem morgen erwarteten Beschluss wird ja wieder Bewegung in die Sache kommen. Nehmen wir an, Sachsen dreht sich und legt Q1 2026 eine neue Struktur vor, könnten die Widersprüche negativ beschieden werden.
Jetzt meine Frage: wenn ich dann Klage einreiche, bleibt es dann bei den ca 450€? Also Streitwert weiterhin bei 5k?

MasterNoname89

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #6 am: 21.11.2025 17:48 »
Ich denke der Streitwert beziffert sich auf das, was du meinst vom Dienstherrn zu fordern und entsprechend einzuklagen.

Dass es bis Q1 2026 eine neue Besoldungstabelle oder zumindest einen Entwurf dazu gibt, wage ich zu bezweifeln. Zumindest ist Stand heute dazu im Parlamentsdokumentationssystem EDAS noch nichts ersichtlich, sondern unter der Rubrik "Besoldung" nur das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 zu sehen.

Sachsen hat bei der letzten Besoldungsanpassung im 5. Dienstrechtsänderungsgesetz zur Wahrung der amtsangemessenen Alimentation nach bisheriger Rechtssprechung die entsprechende Zulage eingeführt. Ich gehe davon aus, dass man das Urteil abgewartet hat und nach diesem jetzt intensiv nach einer verfassungskonformen Minimallösung sucht. Das wird aber eine Menge Zeit sowie mehrere Experten in Anspruch nehmen, so dass ich nicht vor 2027 mit einer Besoldungsreform rechne. Allerhöchstens und wenn man sich beeilt, könnte es zugleich die Einarbeitung des Tarifabschlusses aus dem TVL werden, den ich auch mit Wirksamkeit für Mitte 2026 erwarte. Damit würde man entsprechend keine einfache Erhöhung um X,YY Prozentpunkte auf die bestehende Tabelle durchführen, sondern einfach eine neue Tabelle vorstellen und ggf. damit deutlich unter dem Tarifabschluss liegen.

Zumindest wurde die Grundsicherung für 2025 nicht angehoben und sollte die Besoldung aktuell mit der letzten Änderung verfassungskonform sein, wäre eine Nullrunde mit neuer Tabelle denkbar. Ein Wegkürzen der unteren Besoldungsgruppe(n) bzw. Anfangserfahrungsstufen könnte ebenfalls zur Verfassungskonformität beitragen.

Es bleibt zumindest erstmal spannend. Auch wie es mit der Wertschätzung den Beamten gegenüber aussieht, die ständig immer mehr Aufgaben übertragen bekommen und diese sich auf immer weniger Personal in den Dienststellen verteilt.

DrStrange

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #7 am: 23.11.2025 08:58 »
Hier mal der Link, da der oben nicht mehr funktioniert:

https://sachsen.dgb.de/aktuelles/news/bericht-vom-gespraech-smf-und-dgb-widersprueche-alimentation-und-besoldungsstrukturreform/

Ich bin ja gespannt. Hat hier schon mal jemand für Sachsen ausgerechnet, wie hoch die Fehlbeträge sind?

Mannidmm

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #8 am: 24.11.2025 09:27 »
Hallo zusammen,

Ich bin seit 2020 Beamter in Sachsen und habe zu Beginn nichts von dem ganzen Thema mitbekommen. Daher habe ich erstmals 2022 Widerspruch eingelegt. 2023 kam dann unser erstes Kind dazu sowie eine schwere Krankheit meiner Partnerin, sodass ich 2023 keinen Widerspruch eingelegt habe – ich hatte einfach anderes im Kopf.

2024, mit dem 5. DRÄndG, dachte ich eigentlich, dass sich das Thema der amtsangemessenen Alimentation für Sachsen erledigt hätte. Aber nach dem Urteil vor ein paar Tagen und den Diskussionen hier im Forum frage ich mich, ob es doch Sinn macht, für 2025 erneut Widerspruch einzulegen.

Wie ihr merkt, blicke ich bei dem Thema nicht ganz durch, und die ellenlangen Beiträge im Thread „[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) Neu“ verstehe ich ehrlich gesagt nur teilweise.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Beste grüße

VaPi

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #9 am: 24.11.2025 10:30 »
Ob es sich lohnen wird, kann dir keiner sagen.

Ich habe letztes Jahr keinen Widerspruch eingelegt, werde es aber dieses Jahr wieder tun. Aus einem einfach Grund. Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält regelmäßig keine Nachzahlungen, auch wenn der Dienstherr etwas anderes verspricht.

Den Thread zum Urteil kann man vergessen. Dort wird nur gemutmaßt. Grundsätzlich stehen wir in Sachsen gar nicht so schlecht da. Grundbesoldung solide, dazu Sonderzahlung jeden Monat. Familienzuschläge wurden passabel angehoben und die Beihilferegelungen sind nirgends so gut wie in Sachsen. (vor allem die Dauerhafte Übertragung der Bemessungsgrenzen ist stabil).

Gerade Kinderreichen Beamtenfamilien in der Fläche, dürften mehr als gut Leben.

Mannidmm

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #10 am: 24.11.2025 11:10 »
Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich werde es wohl nochmal machen.

Im Zuge des Urteils habe ich auch mal geschaut, wie es den Kollegen aus den anderen Bundesländern geht und war erstaunt, dass Sachsen im Vergleich wirklich gut dasteht. Ich habe aber nur für meine Besoldungsgruppe geschaut. Für diese rechne ich daher auch nicht mit einer großen Rückzahlung. Aber wie du schon bezüglich des anderen Threads geschrieben hast, ist das natürlich auch nur eine Mutmaßung.

Beste grüße

Atzinator

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #11 am: 24.11.2025 13:56 »
Ob es sich lohnen wird, kann dir keiner sagen.

Ich habe letztes Jahr keinen Widerspruch eingelegt, werde es aber dieses Jahr wieder tun. Aus einem einfach Grund. Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält regelmäßig keine Nachzahlungen, auch wenn der Dienstherr etwas anderes verspricht.

Den Thread zum Urteil kann man vergessen. Dort wird nur gemutmaßt. Grundsätzlich stehen wir in Sachsen gar nicht so schlecht da. Grundbesoldung solide, dazu Sonderzahlung jeden Monat. Familienzuschläge wurden passabel angehoben und die Beihilferegelungen sind nirgends so gut wie in Sachsen. (vor allem die Dauerhafte Übertragung der Bemessungsgrenzen ist stabil).

Gerade Kinderreichen Beamtenfamilien in der Fläche, dürften mehr als gut Leben.

Ich bin zwar aus Thüringen, aber muss dir widersprechen. Also ja, dort wird gemutmaßt, wie man das Problem lösen kann, aber eindeutig ist:
A5 Stufe 1 in Sachsen ist der Referenzwert, dieser erhält 2024 2.743€ netto (verheiratet, 2 Kinder). Das MÄE in Sachsen lag 2024 bei ca. 2.080€.

Die errechnete Schwelle ergibt somit 3.827€. Also wird der A5/1 Beamte 2024 um 3.827€ - 2.743€ = 1.084€ unteralimentiert.

Ich denke nicht, dass eure Besoldung 2025 um 13.000€ angehoben wurde, weshalb auch definitiv Sachsen mit Abstand nicht korrekt alimentiert wird.

Dailydrvr

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #12 am: 24.11.2025 16:57 »
Laut Rechner hier auf der Seite hat der A5/1 Beamte im Jahr 2025 mit FamZ in StKlasse 3 monatlich ein netto in Höhe von 3356.72 EUR.
Das Gap ist also geringer, aber immer noch 471 EUR.

Atzinator

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #13 am: 24.11.2025 19:35 »
Laut Rechner hier auf der Seite hat der A5/1 Beamte im Jahr 2025 mit FamZ in StKlasse 3 monatlich ein netto in Höhe von 3356.72 EUR.
Das Gap ist also geringer, aber immer noch 471 EUR.

Ich habe den Rechner für 2024 (vor der Erhöhung im November, also 2024a) verwendet. 2025 ergibt sich auch ein anderer Median, welcher gewiss 4% höher sein dürfte als 2024.

VaPi

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Antw:[SN] Reform der Besoldungsstruktur
« Antwort #14 am: 24.11.2025 21:34 »
Ich habe geschrieben, dass Sachsen im Vergleich nicht schlecht da steht, nicht das die Besoldung einer aA Besoldung entspricht. Ich persönlich finde sie dennoch fair.