Autor Thema: [RP] Widerspruch wegen verfassungswidriger Besoldung einlegen  (Read 1501 times)

Reinsch

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Sollte man als Beamter in RLP für 2025 vorsorglich einen Widerspruch gegen die Besoldungshöhe einlegen?
« Last Edit: 25.11.2025 01:09 von Admin2 »

LehrerInNRW

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Ja, dass gehört zur Weihnachtszeit wie Plätzchen backen und Adventskranz

Reinsch

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Ja, dass gehört zur Weihnachtszeit wie Plätzchen backen und Adventskranz

Ok, danke.

Pascal121

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Hi Reinsch,
hast du schon einen Musterwiderspruch verfasst bzw. gefunden im Internet / bei den Gewerkschaften?
Danke!

Reinsch

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Absender, Datum

Adressat

Geltendmachung amtsangemessener Besoldung
Personal-Nr.:xxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine gegenwärtigen Bezüge in der Besoldungsgruppe A x entsprechen nicht dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation gemäß Art. 33 Abs.5 GG.

Ich beantrage daher, eine entsprechende Anpassung meiner Besoldung für das Jahr 2025 und alle folgenden Jahre vorzunehmen und lege unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO

Widerspruch

gegen meine mir gewährte – verfassungswidrige – Besoldung unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten ein.




Begründung:

Die gegenwärtige Höhe der Besoldung im Land RLP in meiner Besoldungsgruppe entspricht auch weiterhin nicht dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation. Das Alimentationsprinzip zählt zu den nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Danach hat der Dienstherr die Beamtinnen und Beamten sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach dem Dienstrang, nach der mit dem jeweiligen Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Ganz aktuell hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen festgestellt, dass die Vorschriften über die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2006 bis 2020 verfassungswidrig sind (Az.: 2 BvL 5/18 u.a.). In den Beschlüssen ist der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab noch einmal deutlich modifiziert worden. Insbesondere die Bemessung am statistischen Ansatz des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert. Ist das Gebot der Mindestbesoldung nach diesen Kriterien nicht eingehalten, bedarf es keiner Prüfung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien.
Ich bitte daher -unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz- um Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Verfassungsgemäßheit meiner Alimentation hinsichtlich aller Besoldungsbestandteile unter allen denkbaren Gesichtspunkten und unter Einbeziehung sämtlicher rechtlicher Erwägungen.
Ich erkläre mich mit dem Aussetzen des Verfahrens bis zum Abschluss von Parallelverfahren einverstanden, soweit Sie auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichten.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Einganges und der Erklärung, dass mein Antrag und Widerspruch ruhend gestellt werden und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen