Ich habe mir heute den Beitrag im Ausschuss angehört. Interessant fand ich, dass das Fm für 2025 einen Betrag in Höhe von 50.400€ gemäß Urteil BVerfG ausgerechnet hat. Dies ist Brutto dann so ca. 56.600€. Somit ist also bis A12/9 bzw. auch A13/5 die Schwelle unterschritten. Die Ministerin hat bestätigt, dass für 2025 und 2026 keine Widersprüche beschieden werden. Dies bedeutet aber, dass man auf jeden Fall einen Widerspruch einreichen muss um seine Ansprüche geltend zu machen.
Weiterhin möchte man die Vorgaben des BVerfG mit dem Gesetzt nach den Tarifverhandlungen umsetzen. Über Reparaturgesetze wurde nichts gesagt. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass man aufgrund des Urteils im Zeitraum ab 2007 bis 2021 mit mehr als einer Milliarde € rechnet, die dann im Haushalt bereit gestellt werden müssen, da die Frau FM nun auf einmal "nicht mehr so zuversichtlich ist" was die eigenen Verfahren beim BVerfG angeht