Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bereitschaft und Schließtage

(1/1)

BAT:
Moin,

wie würdet Ihr das sehen? Betriebsschließung am Freitag, 2. Januar. Person XY hat Bereitschaftsdienst bis morgens um 8:30 Uhr (Beginn der Kernzeit). Ist es statthaft, dass diese Person für den Tag Urlaub nehmen muss? Oder Zeitausgleich?

blondie:
Urlaub hat man von 0.00 bis 24.00, das passt nicht im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst. Zeitausgleich ginge schon.

BAT:
Ja, das befürchte ich auch.

Man will ja, wenn man für den "ganzen" Tag Zeitausgleich nimmt, auch den ganzen Tag frei haben.  ;)

Navigation

[0] Message Index

Go to full version