Autor Thema: Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?  (Read 275 times)

Geschädigter

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Hallo,

eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.

Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.

In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.

Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.

Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?


Sjuda

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #1 am: 25.11.2025 15:20 »
Es ist sicherlich ein dreistes Verhalten, von mir aus auch eine Art "Arbeitszeitbetrug" in Anführungszeichen, aber wahrscheinlich eher nicht in rechtlicher Hinsicht.

Das Erreichen des Arbeitsortes ist Privatangelegenheit der Kollegin, wenn Bus und Bahn ungünstig fahren, hat sie eben Pech.

Die Frage ist, was hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten genau geregelt ist. Soweit bestehende Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten und Gleitzeitguthaben auch für sie gelten und es keine berechtigte Einschränkung bzw. Konkretisierung der Arbeitszeiten durch Vorgesetzte gibt, sehe ich bis hier keinen Verstoß.

Eine andere Frage ist, welche Arbeiten sie in der Zeit verrichtet, in der der Empfang nicht geöffnet ist. Wenn ihre Anwesenheit durch den Vorgesetzten registriert und geduldet wird, was im Streitfall zumindest zu unterstellen wäre, könnte man argumentieren, sie hat ihre Arbeitsleistung angeboten und es wurden ihr nur keine Aufgaben zugewiesen. Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).



BAT

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #2 am: 25.11.2025 15:31 »
Man erwirbt keine zusätzlichen Urlaub durch Plusstunden. Ich denke, sie nimmt vielmehr Zeitausgleich. Hier wäre es evtl. am Arbeitgeber - auch im Rahmen einer DV - die mögliche Höchstzahl an Tagen mit Zeitausgleich zu begrenzen.

Faunus

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #3 am: 25.11.2025 15:51 »
Und warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten ab?

Arbeitszeitbetrug ist ein mächtiges Wort und kann zur fristlosen Kündigung führen. Ist das für die Kollegin gewünscht?

Geschädigter

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #4 am: 25.11.2025 20:00 »
Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).

Klar kann sie diese Arbeiten evtl. schon "vorab" (also vor dem "eigentlichen" Dienstbeginn) erledigen, aber unterm Strich erwirtschaftet sie ja immer eine ganze Überstunde pro Tag und mind. irgendeine Stunde ihrer 5-ständigen Tätigkeit besteht dann eben aus "Nichtstun".

Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...

Ich lasse auch Überstunden in Gleittage umwandeln und feier sie somit ab, ABER: ich habe tatsächlich ÜBERstunden geleistet, nicht etwa UNTERstunden angespart.

Umlauf

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #5 am: 26.11.2025 02:18 »
Wenn sie feste zeitliche Grenzen hat, ist es Angelegenheit des AG wie die entsprechende Kappung/Eingrenzung abläuft. Ist der AG dafür zu doof, ist es sein Pech.

Bei uns darf man ab 6 Uhr arbeiten.

Wenn man 5:50 bereits ankommt, muss nicht an der Stechuhr sinnfrei rumstehend warten. Man sticht einfach, aber die Zeit wird gekappt und beginnt erst ab 6 Uhr zu laufen. Die Regeln sind allen Mitarbeitern bekannt. Gleiches gilt analog für Mitarbeiter, für die besondere Zeiten festgelegt sind.

Von daher sage ich mal: Organisationsversagen