Autor Thema: [Allg] Musterwidersprüche 2025  (Read 2156 times)

B BE

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[Allg] Musterwidersprüche 2025
« am: 25.11.2025 18:39 »
Alle Jahre wieder, es scheint ja leider nötig zu sein.

Wie schon im letzten Jahr können wir hier Musterwidersprüche für das Jahr 2025 und die verschiedenen Bundesländer sammeln.

B BE

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Logio

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Antw:[Allg] Musterwidersprüche 2025
« Antwort #4 am: 26.11.2025 12:55 »
[BB]

Deutsche Polizeigewerkschaft Brandenburg

https://www.dpolg-brandenburg.de/aktuelles/news/w/

Gewerkschaft der Polizei Brandenburg

https://www.gdp.de/brandenburg/de/stories/2025/11/gdp-begruesst-digitalen-fahrzeugschein-warnt-aber-vor-luecken-bei-vorbereitung-und-kontrolle/verfassungswidrige-besoldung

Soweit ich das richtig sehe wird dabei noch kein Bezug auf die aktuelle Entscheidung des BVerfG genommen.

derSchorsch

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derSchorsch

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Antw:[Allg] Musterwidersprüche 2025
« Antwort #6 am: 06.12.2025 09:42 »
[Allg]
[BY]

Swen hatte für 2024 im inzwischen geschlossenen Thread "[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch" einen anpassbaren Mustertext für Landesbeamte eingestellt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122068.msg383105.html#msg383105
In Absprache mit ihm, und auf Basis anderer Mustertexte, haben ich den nachfolgenden Textbaustein als eine mögliche Ergänzung für das Land Bayern mit Hinweis auf den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgericht erstellt:

Zitat
Ganz aktuell hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen festgestellt, dass die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2006 bis 2020 verfassungswidrig war (2 BvL 5/18 u.a.). In den Beschlüssen ist der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab noch einmal deutlich modifiziert worden. Insbesondere die Bemessung am statistischen Ansatz des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens (Leitsatz 7 zur Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens) hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert. Ist das Gebot der Mindestbesoldung demnach nicht eingehalten, bedarf es keiner Prüfung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien. Für Bayern muss davon ausgegangen werden, dass in den untersten Besoldungsgruppen und ebenso in denen, die heute der Fachlaufbahngruppe mindestens der zweite Qualifikationsebene, ggf. auch der dritten Qualifikationsebene zuzuordnen sind, die Mindestbesoldung regelmäßig nicht eingehalten ist und sich dieser Verstoß auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirkt.

Der Absatz kann für die Verwendung in anderen Ländern angepasst werden und unmittelbar vor den Absatz eingefügt werden, der relativ weit am Ende mit den Worten "Wenngleich die genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen [...]" beginnt.
Im Mustertext von Swen aus 2024 sind ansonsten nur noch einige Datumsangaben anzupassen, dann ist er für 2025 wieder verwendbar. [/quote]

weilernord

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