Autor Thema: Anforderung einer aktuellen Beurteilung  (Read 589 times)

Sansibar

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Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« am: 25.11.2025 21:02 »
Ich habe eine interessante interne Stellenausschreibung gefunden, auf die ich mich bewerben möchte. Dort wird allerdings eine aktuelle Beurteilung angefordert.

Nun zu meiner Frage:
Wie bekomme ich so eine aktuelle Beurteilung? Wenn ich eine anfordere, ist doch meiner Vorgesetzten damit klar, dass ich mich auf eine andere Stelle bewerbe. Oder gibt es einen anderen Grund, den ich angeben kann?

Da ich als Quereinsteiger im öffentlichen Dienst tätig bin, bin ich mit den Abläufen noch nicht so vertraut und freue mich auf euer Feedback dazu.

FearOfTheDuck

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Antw:Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« Antwort #1 am: 25.11.2025 21:37 »
Gibt es denn so etwas wie regelmäßige Beurteilungen bei euch? Wenn ja, würde ich die letzte davon vorlegen.

Ansonsten, da es intern ist, könnten sich derjenige, der das haben will, notfalls nicht selbst einholen. Sprich: Erstmal bewerben und dann schauen, was sie genau wollen.

Sansibar

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Antw:Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« Antwort #2 am: 25.11.2025 21:53 »
Danke für die Antwort.

Nein, es gibt keine regelmäßige Beurteilung.
Die letzte (erste und einzige) habe ich nach der Probezeit bekommen, sie ist somit schon 3 Jahre alt.
 
Danach kam nichts mehr. Zudem habe ich danach auch wechselnde TLs gehabt, die aktuelle TL ist gerade ein paar Wochen im Dienst und kann mich gar nicht wirklich berurteilen.

Allerdings möchte ich auch durch unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen keinen Nachteil haben.
Noch weniger möchte ich, dass meine Vorgesetzte von meiner Bewerbung erfährt, denn falls das mit der Stelle nicht klappt, finde ich das nicht ideal. In der freien Wirtschaft habe ich auch nie über meine Bewerbung gesprochen und die Vorgesetzten haben es erst erfahren, wenn ich gekündigt habe.

Vielleicht werde ich einfach die angegebene Telefonnummer auf der Stellenanzeige kontaktieren und direkt nachfragen und meine Bedenken äußern.

FearOfTheDuck

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Antw:Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« Antwort #3 am: 25.11.2025 23:09 »
Das ist sicherlich keine schlechte Idee, erstmal rauszufinden, was die tatsächlich haben wollen.

Ein Zwischenzeugnis könntest du dir gem. § 35 Abs. 2 TVÖD ausstellen lassen. Ein Vorgesetztenwechsel reicht hier als triftiger Grund aus.

Ob allerdings deine Bewerbung unerkannt bleibt, ist gerade im ÖD nicht gesichert. ;) Wobei natürlich ein Vorgesetzter, der dir einen legitimen, alltäglichen Vorgang krumm nimmt, eh nicht viel taugt.

oberhaeo

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Antw:Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« Antwort #4 am: 26.11.2025 07:23 »
Ich bin damals bei einer interessant klingenden Stelle zu der Abteilungsleiterin gegangen und habe mich dort informiert.
Zurück in meinem Büro sah ich diese an mir vorbeihuschen, sie war auf dem Weg zu meiner Vorgesetzten.
Am nächsten Morgen hieß es dann: Ich habe gehört ...

Die neue Stelle habe ich nicht erhalten, jedoch auf meiner Stelle die Höhergruppierung.

Manchmal ist es also auch gut, wenn ein Vorgesetzter mitbekommt, dass jemand die Fühler ausstreckt.


Sansibar

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Antw:Anforderung einer aktuellen Beurteilung
« Antwort #5 am: 26.11.2025 19:54 »
Danke für eure hilfreichen und schnellen Antworten.
Ich werde Morgen telefonisch nachfragen und wenn eine Beurteilung notwendig ist, werde ich sie anfordern.
Eigentlich ganz einfach 😊, durch eure Antworten fühle ich mich bestärkt bei der Vorgehensweise.