Autor Thema: Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung  (Read 165 times)

sanisandmann

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Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« am: 26.11.2025 15:59 »
Hallo miteinander!

Ich hoffe, dass ich von Euch eine Antwort auf folgende Frage bekomme:

Ich bin seit Mitte 2024 nebentätig (10% TZ) an einer Klinik beschäftigt. Aufgrund sich ändernder privater Umstände und damit einhergehendem Zeitmangel, habe ich zum 31.12.2025 gekündigt (Kündigungsfrist 6 Wochen da noch keine 2 Jahre beschäftigt). Die Kündigung habe ich am 12.11. in den hausinternen Briefkasten der Personalabteilung geworfen, da ich gerade in der Nähe war und das Kuvert im Auto hatte.

Heute bekam ich nun einen Aufhebungsvertrag zugesandt, mit der Bitte, diesen schnellstmöglich unterschrieben zurückzusenden.
Dieses Verfahren ist mir neu, zumal die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Nun zur Frage: Kann es sein, dass damit versucht wird, meine Zustimmung zur Rückzahlung der Jahressonderzahlung zu erlangen? Dezidiert steht davon nichts drinnen, nur ein Verweis auf tarifvertragliche Regelungen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, ihn nicht zu unterschreiben.


Wenn wem etwas dazu einfällt, nur her damit.

Danke Euch!

Fettschwanzmaki

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Antw:Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 26.11.2025 16:28 »
Du brauchst eine Kündigungsbestätigung, keinen Aufhebungsvertrag.

Einfach die PA anrufen und nachfragen, manchmal verwechseln die Praktikanten etwas.

sanisandmann

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Antw:Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 26.11.2025 17:54 »
Natürlich brauche ich eine solche, diese habe ich auch mit dem Kündigungsschreiben angefordert. Daher ja die Frage, was nun die Absicht dahinter sein kann, mir einen Aufhebungsvertrag unterzujubeln.

FearOfTheDuck

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Antw:Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 26.11.2025 18:00 »
Nur kann das hier keiner wissen. Was steht denn für ein Datum im Vertrag?

Tagelöhner

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Antw:Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 26.11.2025 18:08 »
Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn Du dadurch nicht explizit einen Vorteil hast. Die Kündigung (=einseitige Willenserklärung) ist dem Arbeitgeber fristgerecht zugegangen, was er ja mit der Zusendung des Aufhebungsvertrages auch irgendwie bestätigt. Damit endet das Arbeitsverhältnis entsprechend ordentlich, mehr bedarf es nicht.

Ich habe von dieser Praxis inzwischen schon mehrmals gehört und kann sie mir nur dadurch erklären, dass es der Dienststelle womöglich zu einer besseren Statistik beim Personalwesen bzw. sogar zu Vorteilen bei der Stellenbewirtschaftung verhilft.

Fettschwanzmaki

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Antw:Aufhebungsvertrag und Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 26.11.2025 21:23 »
(...) Daher ja die Frage, was nun die Absicht dahinter sein kann, mir einen Aufhebungsvertrag unterzujubeln.

Das wird Dir in der letzten, glorreichen Wahrhaftigkeit wohl nur die PA beantworten können.

Vllt. siehst Du auch Gespenster und sie wollen Dir nichts unterjubeln, vllt. wollen sie Dich aber auch übervorteilen.

Für Dich ist doch nur die "saubere" Beendigung deines Arbeitsverhältnisses von Interesse und den Anforderungen bist Du nachgekommen. Auf die JSZ sollte das so oder so keinen Einfluss haben, wenn das Enddatum der 31.12.25 ist.

Einfach dumm stellen und bei der PA nachfragen, ab und an erhält man eine nachvollziehbare Antwort.