Autor Thema: Was bedeuten die Klagen der Beamten für den Tarifvertrag?  (Read 5994 times)

MoinMoin

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Man muss zwischen den gesetzlichen Grundlagen und einer Verhandlung unterscheiden. Wenn die Gewerkschaften sagen das sie nur unterschreiben wenn das auf den Beamtenbereich übernommen wird, ist die durch kein Gesetz geregelt, sondern ein verhandeln an deren Ende der Verhandlungspartner zustimmt oder ablehnt.
Und nochmals, nur damit man das nicht vergisst!
Der Gesetzgeber sitzt NICHT am Verhandlungstisch

Umlauf

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Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird....

Gibt es dafür einen Beleg?

Gewerkschaften fordern zwar regelmäßig die Übertragung, haben aber Null Möglichkeiten, das als Abbruchkriterium anzuführen. Dieser Gerichtsprozess wäre nach ein paar Minuten zu Ende. Wenn ich den TVÖD betrachte, hat der Bund das Thema noch nie in den Tarifverhandlungen auch nur angerührt. Dort fehlt ihm das Mandat.

Bei der letzten Tarifrunde hat sich der Bund überhaupt nicht zu den Beamten geäußert. Wenn mal ein Minister extrem gut gelaunt ist, hat er schon einmal direkt nach den Gesprächen eine wage Zusage zur Übertragung gegeben. Wie sah dann das Ergebnis aus? Prozente um 0,2 Punkte abgesenkt und andere Teile weggelassen.
Das ist jedesmal nach Lust und Laune des Dienstherren.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Dennoch gehe ich davon aus, dass da im Hintergrund irgendwas laufen wird/muss, damit zugestimmt wird.
Dieses Mal musste der Bund das doch auch zusagen. Es kommt nun ja auch, zwar verspätet (wegen Gesetzgebungsverfahren), aber dafür rückwirkend, so dass es ja auch quasi "zeitgleich" ist.

Aus den TV-L Verhandlungen aktuell:

DBB:
"Alle Dienstherrn müssen in ihrem eigenen Interesse eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Dazu gehört für uns auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung.“"
Quelle: https://www.dbb.de/artikel/geyer-weitere-warnsignale-fuer-alle-dienstherrn-1.html

Verdi:
 "ver.di fordert zudem die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger (Angaben ebenfalls ohne Hessen)"
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++128ab726-c3b1-11f0-8242-b1690ffba165


Grundsärtzlich ist es ja so: Wenn das immer einbezogen wird, muss der "Beutel", der zur Verfügung steht (bzw. wenn es nach der VKA geht, ist in dem Beutel ohnehin nie etwas drin, was verteilt werden kann), natürlich auf mehr Personen ausgeschüttet werden.
--> mathematisch würde dann pro Person weniger zur Verfügung stehen


Dass es nun aber umgekehrt laufen würde und die Gewerkschaften sagen "Wenn die Beamtenbesoldung dann verfassungsgemäß ausgestaltet ist, muss das aber auch Berücksichtigung bei den Tarifverhandlungen finden"
habe ich zumindest nirgendwo vernommen

Fordern kann man viel, besonders dann wenn man weder ein Mandat, noch eine rechtliche Grundlage hat.

Kurz gesagt, dass ist Folklore.
Wenn die Gewerkschaften diesbezüglich offen blockieren, gehen die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht weiter.