Autor Thema: Jahressonderzahlung TVÖD Kommunen, komme nicht klar :-)  (Read 1428 times)

Unwissender33014

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Hallo ihr Wissenden!
Eine Kollegin war bis zum 24.02.25 in Elternzeit, dann bis zum 31.08. Vollzeit tätig, ab dem 01.09.25 täglich 6 Std, also 30 Wochenstunden. Sie hat nur die Hälfte der Jahressonderzahlung aus 2024 bekommen, ich vermute, hier liegt ein Fehler der Personalabteilung vor, wie bei ihr in 2024 auch. In 2024 wurde ihr die Jahressonderzahlung zunächst verwehrt, dann auf Hinweis doch gezahlt.
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungszeitraum wird das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September."
Wenn ich das fett gedruckte beachte dürfte es ja nicht nur 50% des vollen Betrages sein, oder?! Möchte ihr gern helfen, kenne aber als Beamter die Regelungen nicht tiefgehend und hier in diesem Fall schwimme ich besonders... Vielen vielen Dank!!

mohlo

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Das sieht für mich nach einem Fehler der Personalstelle aus. In § 20 Abs. 1 TVöD steht wörtlich: „Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.“
Und weiter in § 20 Abs. 2: „Bemessungszeitraum ist das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September.“

Damit ist ganz klar geregelt, dass ausschließlich diese drei Monate für die Höhe der Sonderzahlung maßgeblich sind. Die Elternzeit davor spielt keine Rolle, weil sie nicht in diesen Bemessungszeitraum fällt. Die Kollegin hatte im Juli und August volles Entgelt und im September Entgelt auf Basis von 30 Wochenstunden. Somit ergibt sich eine Jahressonderzahlung, die sich prozentual aus diesem tatsächlichen Entgelt berechnet. Eine pauschale Halbierung widerspricht der tariflichen Vorgabe.

Ich würde daher empfehlen, die Personalstelle auf § 20 TVöD hinzuweisen und die korrekte Neuberechnung der Jahressonderzahlung anhand der Entgeltdaten der Monate Juli bis September einzufordern. Wenn gewünscht helfe ich gern dabei, das rechnerisch aufzuschlüsseln.

Unwissender33014

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Vielen Dank! Hab mich gar nicht getraut, meine vermutete Berechnung darzustellen... :-) Die da lautet:
Juli 100%, August 100%, September 76,92% (30 von 39 Wochenstunden) des maßgeblichen Brutto, daraus das Mittel mal 84,51% müsste doch dann die Bruttohöhe der Jahressonderzahlung sein?
Persönlich wünsche ich mir diese offene Art der Berechnung einer Jahressonderzahlung ja auch wieder bei den Beamten, ist hier aber nicht das Thema...

JahrhundertwerkTVÖD

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Bei Beamten wurde die Jahressonderzahlung in die monatliche Besoldung integriert.
Kann somit auch nicht gekürzt werden und steigt mit den üblichen Besoldungserhöhungen automatisch an.

Ich möchte nur daran erinnern dass im TVÖD die JSZ drastisch gekürzt wurde und erst jetzt wieder ansteigt (ab R9)

ich1974

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Ist hier nicht auch noch die Elternzeit schädlich, so dass nur 10/12 JSZ zustehen?