Autor Thema: Überprüfung Eingruppierung- Stufenlaufzeit  (Read 432 times)

Fridobert

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Hallo,
 
Folgender Sachverhalt: Einstellung mit EG 10 eingestellt, nun wird die Bewertung überprüft ohne das sich die Tätigkeiten verändert haben.
 Die Bewertung ergab eine EG 11.
Wie verhält es sich mit der Stufenlaufzeit? Bin seit 2,5 Jahren auf der Stelle und würde diese Laufzeit gerne mitnehmen, da es ja nicht mein Verschulden ist, dass die Stelle falsch bewertet wurde.
Das laut 37 TVöD die Ausschlussfrist 6 Monate beträgt ist mir bekannt.
Mir geht es nicht um die rückwirkende Bezahlung, sondern nur um die Frage, ob die Laufzeit ungeachtet der Umgruppierung weiterlaufen kann? Denn schließlich habe ich die Erfahrungzeit bei den Tätigkeiten abgeleistet und würde es absolut nicht einsehen, die Stufenlaufzeit nochmal zu durchlaufen.
Danke für eure Meinungen dazu.

MoinMoin

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Antw:Überprüfung Eingruppierung- Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 28.11.2025 06:51 »
Du bist offensichtlich nur falsch bezahlt worden und seit Anfang an in der eg11 eingruppiert.
Also läuft die Stufenlaufzeit auch ab Einstellung.

Fridobert

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Antw:Überprüfung Eingruppierung- Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 28.11.2025 20:54 »
Danke Dir, das wäre auch meine Einschätzung. Mein AG sieht dies allerdings noch etwas anders...

Carla

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Antw:Überprüfung Eingruppierung- Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 29.11.2025 10:35 »
Das ist wie moin moin sagt ne eindeutige Geschichte. Manche Arbeitgeber sträuben sich aber vehement, dies anzuerkennen.
Vielleicht helfen Dir diese links:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-459-21/

https://www.haufe.de/id/beitrag/eingruppierung-entgeltordnung-vka-285-rueckwirkende-hoehergruppierung-bei-vorliegen-eines-bewertungsirrtums-HI10848818.html

Viel Erfolg!

Fridobert

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Antw:Überprüfung Eingruppierung- Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 29.11.2025 10:52 »
Danke @Carla. Ich werde es mich mal belesen :-)