Autor Thema: Zusätzliche Einmalzahlung  (Read 3197 times)

_restore

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Zusätzliche Einmalzahlung
« am: 19.11.2025 22:47 »
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Sehe ich doch richtig, dass die Landesregierung damit eingesteht, dass unsere Beamten damit 2,3% zu niedrig besoldet werden, oder? (A5: 800€ bei 34692.00€ Jahres-Brutto)

Mit Blick auf die anstehenden Tarifverhandlungen sollte man das im Hinterkopf behalten… wäre schön, wenn die Beamten-Verbände bei der Übertragung der TV-L-Ergebnisse erstmal auf die Erhöhung um diese 2,3% bestehen, bevor sie sich dann zusätzlich (!) mit den üblichen 2,5% zufrieden geben.

Reisinger850

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #1 am: 20.11.2025 06:43 »
In den anderen Threads geht es um 800€ monatlich aufgrund der BverG Entscheidung, und du schreibst hier was von 800€ im Jahr 😂

_restore

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #2 am: 20.11.2025 16:12 »
 ;D
Und du glaubst tatsächlich, dass ein A5-Beamter 9.600€ im Jahr mehr bekommen muss?! Also fast 28%?!Und das am liebsten als lineare Erhöhung? Das Urteil will ich sehen. Ich hatte mal was von um die 15% gelesen, weil man da unten quasi am Bürgergeld-Niveau kratzt und ja die 15% zum Hartz4 eingehalten werden müssen. Aber dreht sich doch auch eher um die Vergangenheit. Mit den Familienergänzungszuschlägen, den nicht ruhegehaltfähigen Sonderzahlungen und der vertikalen Zusammenstauchung hat die Regierung das doch irgendwie zurechtgemauschelt, so unschön das auch sein mag. Aber habe mich lange nicht mehr mit beschäftigt. Einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen und abwarten.

Wie auch immer: Die Unteralimentierung scheint ja definitiv noch da zu sein. Aber mit der 800€-Einmalzahlung gesteht die Regierung das ja auch endlich mal selbst von sich aus im laufenden Jahr ein. DAS sollte man erstmal ausnutzen denke ich, bevor man von 800€/Monat aufgrund irgendwelcher irgendwann mal zu treffenden Gerichtsentscheidungen träumt, die dann im Zweifel mit rückwirkend inkraft tretenden Gesetzen oder nicht formgerecht eingereichten Widersprüchen bei kaum jemandem ankommen.




Reisinger850

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #3 am: 20.11.2025 16:52 »
Zumindest glaube ich, dass auf Basis des neuen Urteils diese Summe in Frage kommt für alle, die Widerspruch einlegten. Wie die zukünftigen Beträge aussehen, das wird spannend aber auch unklar

Alice79

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #4 am: 23.11.2025 10:15 »
Guten Morgen!

ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich finde es nirgendwo: gibt es die Einmalzahlung zusätzlich zur Jahressonderzahlung?

Schönen Sonntag noch!

Alice

ExponentialFud

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #5 am: 23.11.2025 17:26 »
Hallo zusammen, ich bins, der Neue.

Dies ist die aktuelle (2025) niedersächsische Tabelle für eine 4K-Familie: https://ibb.co/pjYN1GwJ

Für die NUTS-II-Region "Braunschweig" beträgt das Medianäquivalenzeinkommens im Jahr 2024 EUR 2154, 2025er-Daten sind nicht verfügbar. Daraus errechnet sich bei Faktor 2,3, 2x255 EUR Kindergeld, 360 EUR PKV-Beitrag, und 80%-Schwelle eine Mindestalimentation von EUR 3984 netto, also EUR 4947 brutto laut Lohnsteuerrechner in Kl. III. Die verfassungswidrigen Besoldungen allein wegen der Mindestbesoldung gehen bis A12/1, A11/6 und A10/10. Das Defizit beträgt in A5/2 1715 EUR.

Die restlichen Parameter sind wegen mangelnder Datenbasis nicht prüfbar. Man bedenke aber das Verbot der Einebnung der Stufen, eine Reduktion um mehr als 10% innerhalb von 5 Jahren ist ein "erfüllter Prüfparameter" (also ein Verstoß, der zusammen mit mindestens einem weiteren zur Verfassungswidrigkeit führt).
Damit dürften zahlreiche höhere Stufen ebenfalls betroffen sein, wenn auch Korrekturen in geringerem Umfang ausfallen werden.



« Last Edit: 23.11.2025 17:37 von ExponentialFud »

Rheini

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #6 am: 23.11.2025 18:27 »
;D
Und du glaubst tatsächlich, dass ein A5-Beamter 9.600€ im Jahr mehr bekommen muss?! Also fast 28%?!Und das am liebsten als lineare Erhöhung? Das Urteil will ich sehen. Ich hatte mal was von um die 15% gelesen, weil man da unten quasi am Bürgergeld-Niveau kratzt und ja die 15% zum Hartz4 eingehalten werden müssen. Aber dreht sich doch auch eher um die Vergangenheit. Mit den Familienergänzungszuschlägen, den nicht ruhegehaltfähigen Sonderzahlungen und der vertikalen Zusammenstauchung hat die Regierung das doch irgendwie zurechtgemauschelt, so unschön das auch sein mag. Aber habe mich lange nicht mehr mit beschäftigt. Einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen und abwarten.

Wie auch immer: Die Unteralimentierung scheint ja definitiv noch da zu sein. Aber mit der 800€-Einmalzahlung gesteht die Regierung das ja auch endlich mal selbst von sich aus im laufenden Jahr ein. DAS sollte man erstmal ausnutzen denke ich, bevor man von 800€/Monat aufgrund irgendwelcher irgendwann mal zu treffenden Gerichtsentscheidungen träumt, die dann im Zweifel mit rückwirkend inkraft tretenden Gesetzen oder nicht formgerecht eingereichten Widersprüchen bei kaum jemandem ankommen.

Unabhängig von dem Betrag, das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 19.11.2025 den 15% Abstand zum Bürgergeld gekippt und nutzt eine andere Berechnung.

ExponentialFud

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #7 am: 23.11.2025 18:58 »
Eine weitere Rechnung kann man anhand des Urteils noch anstellen: Nimmt man zu unseren Ungunsten an, dass alle Erfahrungsstufen abgeschafft werden (wie in B und W), so ist A5/2 das selbe wie A5/8. Nun kann man aus dem Verbot, die Abstände der Gruppen in der jeweiligen Höchststufe um mehr als 10% abzuschmelzen ausrechnen, dass die A16/12 bei genau 10%iger Abschmelzen zukünftig mit mindestens 9739 EUR (bisher 8493 EUR) zu besolden ist, es kämen also immerhin noch 1246 EUR bei den Höchstbesoldeten an.

Daraus ergibt sich, dass die Zuschlagssumme für die ersten beiden Kinder von bisher 449 EUR auf 1246 EUR angehoben werden könnte, um das Grundgehalt A16/12 nicht anfassen zu müssen. Um die für A5/2 verbleibende Differenz von 469 EUR wird das Grundgehalt in A5/2 erhöht, die höheren Gruppen erhalten progressiv weniger (Abschmelzung auf 90%).

Caveat: Der Gesetzgeber könnte willentlich das Abstandsgebot verletzen, wenn das der _einzige_ verletzte Parameter bleibt, und die Gruppen weit enger zusammen führen.

ExponentialFud

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #8 am: 23.11.2025 20:53 »
Nachtrag: Die Aufteilung auf Zuschläge und Grundgehalt geht nur, wenn man den Standpunkt vertritt, dass die 4K-Familie nur Leitbild ist, nicht feste Bezugsgröße. Steht einem Single das selbe wie einer 4K-Familie zu, dann ist die Tabelle in A5/2 um den vollen Betrag anzuheben, mit allen Konsequenzen für die höheren Gruppen. Ich bezweifle aufgrund des Hinweises zu Familienzuschlägen, dass das so gedacht wurde.

Besoldungswiderspruch

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #9 am: 25.11.2025 05:42 »
Vielen Dank für die Berechnung @ExponentialFud!

Ich fürchte leider nur, dass der FM in Niedersachsen die Tragweite des Beschlusses noch nicht wirklich verinnerlicht hat...

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/zu-wenig-geld-muss-auch-niedersachsen-an-seine-beamten-nachzahlen,beamte-108.html

"Wir werden dieses Urteil jetzt intensiv rechtlich prüfen und schauen, inwieweit es Auswirkungen für die niedersächsische Beamtenbesoldung hat", sagte er am Rande einer Landtagssitzung. Eine unmittelbare Auswirkung durch den Beschluss auf Niedersachsen gebe es aber nicht, so Heere. Ihm sei aber bewusst, dass die Beamtenbesoldung bis 2022 strittig sei.

und weiter

2023 hat das Land Niedersachsen die Beamtenbesoldung neu geregelt. Das Finanzministerium ist der Auffassung, dass die Besoldung seit August 2023 auf jeden Fall angemessen und verfassungsgemäß ist.

Man kann nur hoffen, dass durch den neuen ,,Pilotbeschluss" zu Berlin die Dinge nun wirklich schneller ins Rollen kommen ::)

Jebo11

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #10 am: 25.11.2025 06:22 »
Guten Morgen!

ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich finde es nirgendwo: gibt es die Einmalzahlung zusätzlich zur Jahressonderzahlung?

Schönen Sonntag noch!

Alice


Ja. Siehe https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/sonderzahlung/zusatzliche-sonderzahlung-2025-fur-beamtinnen-und-beamte-geplant-246761.html

LG 😀

Goldene Vier

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #11 am: 26.11.2025 15:47 »
Hier mal die Intention der Nordländer FM:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/vierte-nord-finanzminister-konferenz-in-lubeck-lander-diskutieren-uber-die-aktuelle-haushaltslage-die-reform-der-schuldenbremse-und-gemeinsame-ziele-in-der-geldwasche-bekampfung-246809.html

Haushaltssituation der Länder und anstehende Tarifverhandlungen

Trotz einer teils positiven Oktober-Steuerschätzung bleibt die Haushaltslage der Länder weiterhin angespannt. Zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben werden aktuell auch Kredite und Entnahmen aus Rücklagen benötigt. Die Handlungsspielräume bleiben begrenzt. Verschärft wird die Lage durch Steuerrechtsänderungen des Bundes sowie stark steigende Personal- und Sozialausgaben. Um die positive Tendenz der Oktober-Steuerschätzung zu einem Trend zu verstetigen, fordern die Nordländer gemeinsame Anstrengungen und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern, um die Wirtschaft weiter zu stärken.

Die angespannte Haushaltslage begrenzt zudem den finanziellen Spielraum für die Tarifverhandlungen, die im Dezember beginnen. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die noch einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. In den kommenden Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften 7 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, für die Laufzeit von nur einem Jahr. Dafür müssten die Länder in Deutschland insgesamt jährlich rund 4 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Mit einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten stiegen die Kosten auf etwa 12,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die norddeutschen Finanzressorts sind sich einig, dass diese Forderungen auch angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht realistisch sind.

Lunze

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #12 am: 27.11.2025 11:01 »
 Die „Nordländer“ verstecken sich mal wieder vor ihrer Verantwortung.

Ich persönlich bin absolut frustriert über Niedersachsen. Seit Jahren stellen die sich blöd, und auch jetzt tut Niedersachsen so, als sei der Berliner Beschluss völlig unerheblich…
Es wird noch Jahre dauern, bis hier irgendetwas passiert. Meine Kinder sind da längst nicht mehr im Haus. Und ich habe zu spät mit dem Widerruf begonnen - schon zynisch, wie nonchalant darauf gesetzt wird, dass nur wenige Beamte sich wehren.

ExponentialFud

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« Antwort #13 am: 27.11.2025 18:19 »
Wie man am Berliner Urteil sieht, erweitert das Gericht auch problemlos den Prüfzeitraum über die beklagten Jahre hinaus.

Wir sind außerdem schon bundesweit am Ende der Rangliste, den Abstand kann man kaum weiter aufgehen lassen.

2 BvL 5/19 kommt aus Gründen erst 2026, obwohl bereits für 2024 (dann aber nicht mehr für 2025) angekündigt. Wenn NDS jetzt nicht pariert, dann kommt die Exekutionsanordnung nach BVerfGG §35, die steht dann im Beschluss drin.

picotto

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Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #14 am: 28.11.2025 13:49 »
Gem. meiner heutigen Überweisung habe ich zwar wohl die Weihnachtszulage bekommen, jedoch nicht die extra 500 €. Wie sieht es bei Euch aus?

Edit: https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/sonderzahlung/zusatzliche-sonderzahlung-2025-fur-beamtinnen-und-beamte-geplant-246761.html

Wird nach Verabschiedung dann wohl erst im Januar oder gar Februar nachgezahlt...