Eingruppierung Handwerker

Begonnen von Heino, 28.11.2025 19:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Heino

Erst mal HALLO an alle, bin neu hier :)

Ich hätte eine Frage zur Eingruppierung, da ich mich im öD wenig auskenne...
Bei einem Zweckverband (Wasserversorgung TV-V), ist eine Stelle als "Handwerker/ Allrounder" ausgeschrieben (vorzugsweise Fliesenleger/Maler/Maurer...)
Laut Stellenausschreibung soll dieser MA die Gebäude für Pumpstationen im gesamten Versorgungsgebiet (ca. 7 Landkreise) instandhalten.
Ich bin gelernter Industriemechaniker in einem größeren Produktionsbetrieb, habe aber durch Vitamin B vermutlich gute Chancen auf die Stelle :)
Handwerkerlich bin ich im geforderten Bereich auch ziemlich gut veranlagt.
Mit welcher Entgeltgruppe kann ich in etwa beim Vorstellungsgespräch ins Rennen gehen?

Danke im Voraus
Heino

Heino

Hat keiner hier eine grobe Richtung, in welchem EG-Bereich sich die Stelle bewegen könnte? :)

FearOfTheDuck

Schau doch mal in die Entgeltordnung, wo du die Tätigkeit eingeordnet findest:

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV-V_AETV_17_Lesefassung.pdf

Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten wird etwa als Beispiel für die EG 6 aufgeführt.

Fireball08

Eg 5 würde ich sagen . Haben die Maurer,Tischler,Steinmetze usw. hier auch...

Vollstrecker

Zitat von: Fireball08 in 29.11.2025 20:33
Eg 5 würde ich sagen . Haben die Maurer,Tischler,Steinmetze usw. hier auch...

Sehe ich anders. Da eine Ausbildung dafür scheinbar von Nöten ist, sehe ich hier die EG 6 oder vielleicht sogar die EG 7 möglich.
Hier bekommt jede Stelle, die eine Ausbildung erfordert, EG 6 und aufwärts. Die Gruppen EG 5 und EG 4 sind für Tätigkeiten, wozu die Leute keine Ausbildungen brauchen. Die sogenannten Hilfstätigkeiten.

thebiba


Sehe ich anders. Da eine Ausbildung dafür scheinbar von Nöten ist, sehe ich hier die EG 6 oder vielleicht sogar die EG 7 möglich.
Hier bekommt jede Stelle, die eine Ausbildung erfordert, EG 6 und aufwärts. Die Gruppen EG 5 und EG 4 sind für Tätigkeiten, wozu die Leute keine Ausbildungen brauchen. Die sogenannten Hilfstätigkeiten.
[/quote]

Laut Tarifvertrag:
Entgeltgruppe 5
Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten

EG6 oder gar EG7 sehe ich hier nicht. Das sind schon Entgeltgruppen wo man einen Meisterbrief o. Ä. benötigt.

oberhaeo

Nein ...

Auch bei uns wurden gerade Handwerker gesucht ... mindestens immer EG 6 (Elektriker, Gärtner, Mechatroniker, Hausmeister ...) ... ohne Meisterbrief.

Die EG 5 bekommt ein Müllmann, wenn er den LKW fährt ...


Heino

EG6/7 hört sich ehrlich gesagt schon nach sehr viel an.
Mein ehemaliger Ausbildungsberuf war Industriemechaniker, also wär ich für diese Tätigkeiten quasi eher Quereinsteiger.
Da wird vermutlich bei EG5 Schluss sein oder?

JahrhundertwerkTVÖD

Die Fragestellung war eine Eingruppierung in TV-V.

Seit wann ist ein Müllmann in TV-V eingruppiert?

Die Eingruppierungsregelungen TVÖD und TV_V sind nicht identisch.

oberhaeo

Mein Fehler! - Sorry! TV-V hatte ich überlesen ... ???

Frank7777

Also bei uns, Stadtwerke mit 200 Mitarbeitern, sind im Wasserbereich für Monteure die TVV-5 Standard. Nach einigen Jahren geht es in die 6.

Heino

Hatte heute um 8 Uhr das Vorstellungsgespräch. Ist ziemlich gut gelaufen. Vom Personaler bekam ich eine bisher mündliche Zusage.
Eingruppierung erfolgt gleich in EG6 Stufe 1, was ich zum Einstieg in den TVV eigentlich schon relativ hoch finde.

MoinMoin

Also wird dir weder einschlägige Berufserfahrung noch förderliche Zeiten anerkannt.
Da kriegen sie nen efrahrenen Angestellten zum Preis eines Berufseinsteigers.
Respekt.

Heino

Einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeit werden für einem gelernten Industriemechaniker, der sich auf eine Stelle als Handwerker (Maler/Maurer/Fliesenleger/Allrounder) bewirbt, wohl auch nicht anerkannt werden oder sehe ich das falsch? Deswegen vermute ich Stufe 1.
Auch die EG6 an sich ist doch eigentlich relativ hoch, da ich weder einschlägige Berufserfahrung, noch einen anerkannten Ausbildungsberuf für die ausgeschriebene Stelle.

FearOfTheDuck

Die EG hat nix mit der Berufserfahrung zu tun. Wenn deine vorliegende Ausbildung reicht, hat das auch nichts mit der EG zu tun. Mehr als Stufe 1 gibt es nur (ohne einschlägig), wenn man entsprechende verhandelt.
Die EG ergibt sich aus der Tätigkeit.

Aber da du zufrieden bist, ist doch alles schön. Glückwunsch!