Autor Thema: Eingruppierung Handwerker  (Read 1513 times)

Heino

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Eingruppierung Handwerker
« am: 28.11.2025 19:28 »
Erst mal HALLO an alle, bin neu hier :)

Ich hätte eine Frage zur Eingruppierung, da ich mich im öD wenig auskenne...
Bei einem Zweckverband (Wasserversorgung TV-V), ist eine Stelle als "Handwerker/ Allrounder" ausgeschrieben (vorzugsweise Fliesenleger/Maler/Maurer...)
Laut Stellenausschreibung soll dieser MA die Gebäude für Pumpstationen im gesamten Versorgungsgebiet (ca. 7 Landkreise) instandhalten.
Ich bin gelernter Industriemechaniker in einem größeren Produktionsbetrieb, habe aber durch Vitamin B vermutlich gute Chancen auf die Stelle :)
Handwerkerlich bin ich im geforderten Bereich auch ziemlich gut veranlagt.
Mit welcher Entgeltgruppe kann ich in etwa beim Vorstellungsgespräch ins Rennen gehen?

Danke im Voraus
Heino

Heino

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #1 am: 29.11.2025 17:53 »
Hat keiner hier eine grobe Richtung, in welchem EG-Bereich sich die Stelle bewegen könnte? :)

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #2 am: 29.11.2025 19:00 »
Schau doch mal in die Entgeltordnung, wo du die Tätigkeit eingeordnet findest:

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV-V_AETV_17_Lesefassung.pdf

Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten wird etwa als Beispiel für die EG 6 aufgeführt.

Fireball08

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #3 am: 29.11.2025 20:33 »
Eg 5 würde ich sagen . Haben die Maurer,Tischler,Steinmetze usw. hier auch...

Vollstrecker

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #4 am: 01.12.2025 09:24 »
Eg 5 würde ich sagen . Haben die Maurer,Tischler,Steinmetze usw. hier auch...

Sehe ich anders. Da eine Ausbildung dafür scheinbar von Nöten ist, sehe ich hier die EG 6 oder vielleicht sogar die EG 7 möglich.
Hier bekommt jede Stelle, die eine Ausbildung erfordert, EG 6 und aufwärts. Die Gruppen EG 5 und EG 4 sind für Tätigkeiten, wozu die Leute keine Ausbildungen brauchen. Die sogenannten Hilfstätigkeiten.

thebiba

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #5 am: 01.12.2025 12:01 »

Sehe ich anders. Da eine Ausbildung dafür scheinbar von Nöten ist, sehe ich hier die EG 6 oder vielleicht sogar die EG 7 möglich.
Hier bekommt jede Stelle, die eine Ausbildung erfordert, EG 6 und aufwärts. Die Gruppen EG 5 und EG 4 sind für Tätigkeiten, wozu die Leute keine Ausbildungen brauchen. Die sogenannten Hilfstätigkeiten.
[/quote]

Laut Tarifvertrag:
Entgeltgruppe 5
Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten

EG6 oder gar EG7 sehe ich hier nicht. Das sind schon Entgeltgruppen wo man einen Meisterbrief o. Ä. benötigt.

oberhaeo

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #6 am: 01.12.2025 12:59 »
Nein ...

Auch bei uns wurden gerade Handwerker gesucht ... mindestens immer EG 6 (Elektriker, Gärtner, Mechatroniker, Hausmeister ...) ... ohne Meisterbrief.

Die EG 5 bekommt ein Müllmann, wenn er den LKW fährt ...


Heino

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #7 am: 01.12.2025 15:00 »
EG6/7 hört sich ehrlich gesagt schon nach sehr viel an.
Mein ehemaliger Ausbildungsberuf war Industriemechaniker, also wär ich für diese Tätigkeiten quasi eher Quereinsteiger.
Da wird vermutlich bei EG5 Schluss sein oder?

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #8 am: 01.12.2025 15:56 »
Die Fragestellung war eine Eingruppierung in TV-V.

Seit wann ist ein Müllmann in TV-V eingruppiert?

Die Eingruppierungsregelungen TVÖD und TV_V sind nicht identisch.

oberhaeo

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Antw:Eingruppierung Handwerker
« Antwort #9 am: 02.12.2025 10:59 »
Mein Fehler! - Sorry! TV-V hatte ich überlesen ... ???