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UKV NRW bei Neueinstellung

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HansDampfInAllenGassen200:
Hallo zusammen.

Ich habe die Suchfunktion bemührt, aber nichts passendes gefunden:
Gibt es in NRW beim TV-L einen Anspruch auf eine Umzugskostenvergütung bei einer Neueinstellung? Ich blicke bei den Paragraphen gerade nicht durch.

Gruß,
Hans

FearOfTheDuck:
Welche Paragraphen meinst du denn?

HansDampfInAllenGassen200:
https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.html

"§ 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen
(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß

1.
    der Einstellung,"

Sowiet ich weiß zählt das BUKG auch für die Länder sowie deren Angestellte, oder täusche ich mich da?

Mig82:

--- Zitat von: HansDampfInAllenGassen200 am 02.12.2025 20:40 ---https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.html

"§ 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen
(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß

1.
    der Einstellung,"

Sowiet ich weiß zählt das BUKG auch für die Länder sowie deren Angestellte, oder täusche ich mich da?

--- End quote ---


Das Bundesumzugskostengesetz gilt grundsätzlich erstmal nur für Bereich des Bundes. Die Länder können eigene Regelungen erlassen. Föderalismus eben, wie bei der Besoldung auch  :)

FearOfTheDuck:
Gibt es vom dem Gesetz ausgehend überhaupt eine Relevanz außerhalb des darin genannten Personenkreises?

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