Autor Thema: Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?  (Read 807 times)

meike

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Moin,

ich hatte mich in einer Behörde beworben, allerdings keine Einladung zu einem VG erhalten, obwohl ich eine hätte erhalten müssen, weil ich nicht ungeeignet bin und die Behörde auf meine Schwerbehinderung hingewiesen habe.

Nun gab es einen Gütetermin, der mit einem Vergleichsvorschlag endete.

Entweder ich erhalte eine Entschädigung oder die Behörde bietet mir denselben oder einen ähnlichen Job an, da ich zzt. nur befristet angestellt bin.

Siehe da, genau dieselbe Stelle ist wieder frei und die Behörde möchte mir keine Entschädigung zahlen, sondern bietet mir diesen Job an. Entweder ich bewerbe mich, was damit einhergeht, dass die Entschädigung futsch ist. Bewerbe ich mich nicht, kommt es zum Kammertermin.

Nun bin ich zwar befristet angestellt, aber die Chance auf eine Unbefristung ist sehr hoch. Nur leider kann mir das keiner schriftlich geben, was ich beim Gericht vorlegen könnte.

Und, die Stelle der verklagten Behörde ist nur ein halbes Jahr länger befristet, als die aktuelle.

Wer versichert mir, dass ich eine faire Behandlung erfahre, wenn ich mich nochmal bewerbe? Nun habe ich die schon verklagt und wer will jemanden einstellen, der einen schonmal verklagt hat? Selbst wenn ich eingestellt werden würde, ist da noch eine 6monatige Probezeit, die ich aktuell schon mit Bravour überstanden habe.

Was würdet ihr warum machen?

Kennt sich hier jemand damit bitte aus? Mir erscheint es fast so, als wenn sich die Behörde so billig aus der Nummer kaufen möchte. Aber das kann ich natürlich nicht beweisen.

Und wenn ich mich nicht bewerbe, wie argumentiere ich, dass ich mich eben nicht beworben habe?

Danke.

LG

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,592
Antw:Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?
« Antwort #1 am: 02.12.2025 11:48 »
...wenn der Vergleichsvorschalg von beiden Seiten angenommen wurde, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als dich zu bewerben, oder?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 327
Antw:Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?
« Antwort #2 am: 02.12.2025 11:59 »
Du bist aktuell befristet eingestellt, die Chancen, bei diesem AG übernommen zu werden, schätzt du als hoch ein. Da dir aber niemand eine Übernahme garantieren kann, bewirbst du dich auf Stellen bei anderen Arbeitgebern. Die konkrete Stelle ist befristet. Die Chancen, bei diesem anderen Arbeitgeber irgendwann übernommen zu werden, kannst du nicht einschätzen. Trotzdem hast du eine Bewerbung abgegeben. Trifft es das in etwa?

Zuerst könnte man sich fragen, ob das Vorgehen taktisch klug war. Sicherlich wird es hierzu unterschiedliche Ansichten geben.

Für mich stellt sich die Frage nach der Entschädigung nicht wirklich. Die Bewerbung hast du schließlich in Erwartung einer neuen Arbeitsstelle und nicht einer Entschädigung abgeschickt. Die Sache landete vor Gericht und der AG heilt nun seinen Fehler. Also schickst du die Bewerbung erneut ab.

Geht es wirklich um die Arbeitsstelle?

Formulierungen wie

Zitat
dann leer ausgehen
Zitat
dass die Entschädigung futsch ist

oder
Zitat
sich die Behörde so billig aus der Nummer kaufen möchte
lassen mich daran vorsichtig zweifeln.

Futsch kann etwas nur sein und leer aus geht man nur, wenn man zumindest gedanklich für sich selbst schon einen Anspruch sieht.
Zudem werden Argumente gesucht, sich nicht erneut zu bewerben. Die ursprüngliche Bewerbung hat sich zumindest nicht aufgedrängt.

Für mich deutet alles darauf hin, dass es hier primär um die Entschädigung geht.


FGL

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 699
Antw:Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?
« Antwort #3 am: 02.12.2025 12:23 »
Wer versichert mir, dass ich eine faire Behandlung erfahre, wenn ich mich nochmal bewerbe?
Niemand.

Nun habe ich die schon verklagt und wer will jemanden einstellen, der einen schonmal verklagt hat?
Warum sollte das ein Problem sein? Wenn ich mal von meinem Landkreis ausgehe: Unsere Dienststelle sieht gerichtliche Verfahren als die zivilisierte Form der Streitbeilegung und Klagen eben nicht als unfreundliches Verhalten an. Also absolut auf der Sachebene. Die petty revenge-Gelüste nehme ich eher auf der anderen Seite wahr.

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?
« Antwort #4 am: 04.12.2025 19:14 »
Dann nimmst Du den neuen Job an und sie werfen Dich während der Probezeit raus...

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 256
Antw:Auf Entschädigung verzichten und dann leer ausgehen?
« Antwort #5 am: 05.12.2025 08:15 »

Nun gab es einen Gütetermin, der mit einem Vergleichsvorschlag endete.

Entweder ich erhalte eine Entschädigung oder die Behörde bietet mir denselben oder einen ähnlichen Job an, da ich zzt. nur befristet angestellt bin.

Wer versichert mir, dass ich eine faire Behandlung erfahre, wenn ich mich nochmal bewerbe? Nun habe ich die schon verklagt und wer will jemanden einstellen, der einen schonmal verklagt hat? Selbst wenn ich eingestellt werden würde, ist da noch eine 6monatige Probezeit, die ich aktuell schon mit Bravour überstanden habe.

Was würdet ihr warum machen?

Kennt sich hier jemand damit bitte aus? Mir erscheint es fast so, als wenn sich die Behörde so billig aus der Nummer kaufen möchte. Aber das kann ich natürlich nicht beweisen.

Und wenn ich mich nicht bewerbe, wie argumentiere ich, dass ich mich eben nicht beworben habe?
Wenn der Vergleich tatsächlich besagt: Entschädigung oder Stellenangebot sehe ich für dich ehrlich gesagt gar keine Wahlmöglichkeit außer die Klage evtl. zurückzuziehen, falls das nach einem abgeschlossenem Vergleich überhaupt noch geht.

Ich hab meinen Dienstherren auch schon verklagt. Bei mir ging es auch darum eine Stelle einzuklagen. Durch das lange Verfahren habe ich in Zwischenzeit eine andere (bessere) Stelle in  einem anderen Ministerium erhalten, sodass mir nahegelegt wurde, die Klage zurückzunehmen, da ich die Stelle, die Gegenstand des Verfahrens war, nicht annehmen würde. Ich bin dem Rat gefolgt. Bisher habe ich auch noch keine negativen Auswirkungen auf meine Klage feststellen können.