Moin,
ich hatte mich in einer Behörde beworben, allerdings keine Einladung zu einem VG erhalten, obwohl ich eine hätte erhalten müssen, weil ich nicht ungeeignet bin und die Behörde auf meine Schwerbehinderung hingewiesen habe.
Nun gab es einen Gütetermin, der mit einem Vergleichsvorschlag endete.
Entweder ich erhalte eine Entschädigung oder die Behörde bietet mir denselben oder einen ähnlichen Job an, da ich zzt. nur befristet angestellt bin.
Siehe da, genau dieselbe Stelle ist wieder frei und die Behörde möchte mir keine Entschädigung zahlen, sondern bietet mir diesen Job an. Entweder ich bewerbe mich, was damit einhergeht, dass die Entschädigung futsch ist. Bewerbe ich mich nicht, kommt es zum Kammertermin.
Nun bin ich zwar befristet angestellt, aber die Chance auf eine Unbefristung ist sehr hoch. Nur leider kann mir das keiner schriftlich geben, was ich beim Gericht vorlegen könnte.
Und, die Stelle der verklagten Behörde ist nur ein halbes Jahr länger befristet, als die aktuelle.
Wer versichert mir, dass ich eine faire Behandlung erfahre, wenn ich mich nochmal bewerbe? Nun habe ich die schon verklagt und wer will jemanden einstellen, der einen schonmal verklagt hat? Selbst wenn ich eingestellt werden würde, ist da noch eine 6monatige Probezeit, die ich aktuell schon mit Bravour überstanden habe.
Was würdet ihr warum machen?
Kennt sich hier jemand damit bitte aus? Mir erscheint es fast so, als wenn sich die Behörde so billig aus der Nummer kaufen möchte. Aber das kann ich natürlich nicht beweisen.
Und wenn ich mich nicht bewerbe, wie argumentiere ich, dass ich mich eben nicht beworben habe?
Danke.
LG