Eine Tätigkeitsbeschreibung deiner aktuellen Tätigkeiten aufstellen.
Dem Personalamt vorlegen mit der Bitte, zu bestätigen, dass dies dein aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Natürlich mit dem Hinweis, wenn du nicht zeitnah die Bestätigung bekommst du leider nur doch die Dinge machen darfst, die in deiner 10 Jahren alten Beschreibung stehen.
Spannend wie die Theorie und die Praxis hier doch auseinanderklaffen.
Hier macht jeder, was er vom direkten AG (Klinik) übertragen bekommt. Das weiß die Personalabteilung nichts davon.
Ja, gewissermaßen kann man es als Theorie ansehen.
Aber was du schreibst ist falsch. Du hast nichts vom AG übertragen bekommen, sondern nur von einem X-belibigen Angestellten, der mutmaßlich für diese Zuweisung nicht befugt ist.
Dazu musst du begreifen, dass eine Tätigkeitsänderung, die zu einer Eingruppierungsänderung führt nur von jemanden seitens des AGs durchgeführt werden kann, der auch Arbeitsverträge ausstellen darf.
Also wenn der Mensch, der dir sagt was zu tun ist, auch dein AV unterschrieben darf, dann ok.
In der Regel sind es aber die Menschen in der Personalabteilung, die diese Befugnis haben.
Ansonsten wäre der korrekte Weg, dass dein Cheffe höherwertige und teurere Aufgaben benötigt, beantragt dies beim AG! also bei der Personalstelle und die genehmigen das und fertig.
Ist doch kein Selbstbedienungsladen.
Ist ja auch irgendwie klar, dass sich bspw. über 10 - 20 Beschäftigung mal was ändert.
Den Laden könnte man so komplett zusperren.
Du musst unterscheiden zwischen EG relevante Änderungen, normale Änderungen, letzteres kann der Cheffe machen wie er will, dazu braucht keine vom Personal was wissen.
Denn glaubst du dass jeder Hans und Franz dazu befugt ist jemanden eine Lohnerhöhung zu verpassen???
Du musst darlegen wo da das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung erkennbar ist!
in deine Aufzählung sehe ich ein Punkt der EG13 ist und der Rest kann 9b bis 13 sein.
Wie gesagt, ich möchte hier nicht Punkt für Punkt ins Detail gehen.
Weiter im Raum stehen eigenständiges Beschaffungsentscheidungen, wissenschaftliche Mitarbeit (über Publikation belegt), usw.
Auf meiner Liste stehen mittlerweile schon einige Punkte.
Alles sehr gut und sehr schön und sehr löblich.
Und klingt auch , dass die 12 da möglich ist. (und auch das da 13er Aufgaben gemacht wurden, die zu einer 12 führen wegen fehlendem Studium)
Allein: Solange jemand der Geld verteilen darf, diesen Arbeiten nicht zugestimmt hat, bedankt sich der AG für die kostenfreie höherwertige Leistung.
Bei Arbeitsgericht wird als erstes eben genau das vorzulegen sein:
Was sind die auszuübenden Tätigkeiten.
Und da zählen die Anweisungen deines Cheffe nicht dazu, sondern alleinig das was die Personalabteilung dir zugewiesen hat.
Klingt doof, ist es auch, aber auch notwendig, sonst könnte jeder kleiner Teamleiter seinen Mannen EG14er Verträge geben.