Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Dogmatikus

Kannst du genauer begründen, warum sie dir unrealistisch erscheinen, fernab von bloßen Gefühlen?

Ich habe ja einfach nur den Beschluss des BVerfG sowie offizielle Zahlen zugrunde gelegt, die Systematik des derzeitigen Referentenentwurfs übernommen und als einzigen Unterschied das Partnereinkommen nicht abgezogen. Realistischer wird es kaum werden - außer, das BVerfG entscheidet, dass die Anrechnung von Partnereinkommen im mittleren 5-stelligen Bereich pro Jahr tatsächlich zulässig sein soll.

Ich rechne selber zwar nicht damit, in den nächsten 10 Jahren einen wirklichen Fortschritt zu erreichen. Das bedeutet aber nicht, dass man aufhören sollte, eine amtsangemessene Alimentation zu fordern. Und ich verstehe den Leitsatz 7 des letzten Beschlusses nunmal so, dass ein Partnereinkommen nicht anzurechnen ist.

Sobald das BVerfG sagt, dass ich irre, höre ich auch auf mit solchen Berechnungen. :-) 

MKenshi

Nein, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich schätze deinen wertvollen Beitrag selbstverständlich sehr. Ich wollte lediglich sagen, dass diese Zahlen auf Regierungsebene vermutlich als unrealistisch angesehen werden.

Dogmatikus


GoodBye

Zitat von: Dogmatikus in 21.04.2026 14:11Ich habe gerade von einem interessierten Mitstreiter den Hinweis bekommen, dass das OVG Lüneburg im Rahmen einer Konkurrentenklage entschieden hat, dass R2 gegenüber A16 das höhere Statusamt ist, da es im Endgehalt höher liegt.

Dementsprechend müsste man R1 eher an A15 und R2 eher an A16 orientieren. Das würde die gesamte R-Tabelle natürlich nochmal kräftig nach oben schieben...

So ist es richtig. R1 orientiert sich lediglich in den niedrigen Stufen eher an A14.

Homer1990

Zitat von: Dogmatikus in 21.04.2026 13:49Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für Niedersachsen unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A5 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge für Partner, Kind 1 und 2 erreicht werden dürfen
 

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).

Mir selbst lag dann noch die R-Besoldung "am Herzen". Dort habe ich den Ausgangswert R1 Stufe 2 gleichgesetzt mit A14 Stufe 4. Systematisch ergibt das deshalb Sinn, weil R1 derzeit etwa A14 und R2 etwa A15 entsprechen soll, was durch die Tabelle ebenfalls erreicht wird.

Wenn ich da ganz uneigennützig meine derzeitige Position suche, stelle ich fest, dass ich derzeit knapp 49% des errechneten Tabellenwerts erhalte. Schade.  :)

Hallo, R1 - NDS - Kollege hier :) ich finde unter deinem Betrag keine Tabelle - die im Bundesthread allerdings sehe ich. Kannst du Sie vielleicht erneut posten?

Vielen Dank für deine Mühen!

Dogmatikus

Ich überarbeite die Tabellen gerade. Zum einen aufgrund des richtigen Hinweises im Bundesforum, dass sich die Binnenabstände im RefE lediglich auf die Brutto-Beträge beziehen und bei Annahme der Netto-Beträge sich verzerren.

Zum anderen möchte ich auch nochmal an die R1=A14 oder A15, R2=A15 oder A16 Thematik genauer ran.

Sobald ich da was habe, stelle ich die Tabelle wieder ein.  ;)

Rukh

Der Entwurf auf SH ist ja mittlerweile auch einsehbar. Ich habe die Hoffnung dass dieser jetzt auch eine Art Blaupause für Nds. wird. Immerhin sind die FM in der gleichen Partei und rund um Niedersachsen werden die Bezahlungen immer besser (Bremen mal ausgenommen). Da könnte es sonst noch mehr Aderlass bei den Fachkräften geben.

Dogmatikus

Wie versprochen habe ich meine Tabelle nochmal überarbeitet.

  • Die Binnenabstände beziehen sich im RefE auf die Brutto-Tabelle. Daher habe ich die Bruttobeträge errechnet.
  • Zudem habe ich bei der R-Besoldung dem Umstand Rechnung getragen, dass das Eingangsamt R1 zwischen A14/4 und A14/5 liegt, das Endamt aber höher liegt als A15 und das Endamt R2 über dem Endamt A16. Dafür habe ich R1/2 mit A14/5 gekoppelt und die Stufenabstände auf 3 % gesetzt.

Die Berechnung erfolgte mit Hilfe des Users BVerfGBeliever im Bundesforum wie folgt:

1) Laut aktuell abrufbarer Tabelle AR.7 liegt der Median für Niedersachsen bei 27.853 €.

2) Entsprechend lag die Prekaritätsschwelle bei 27.853 € * 2,3 * 0,8 = 51.249,52 € im Jahr bzw. 4.270,79 € im Monat.

3) Zzgl. PKV (660,00 €) und abzüglich Kindergeld (510,00 €) ergibt sich ein monatlicher Netto-Betrag in Höhe von 4.420,79 €.

4) Die erforderliche Bruttobesoldung habe ich mit dem Rechner ermittelt und komme zu Steuern in Höhe von 526,83 €. Die erforderliche Brutto-Besoldung läge dann bei 4.947,62 €.

5) Die Familienzuschläge habe ich den Werten für Niedersachsen in 2025 entnommen:
  • FZ Heirat: 165,72 €
  • FZ Kind 1: 141,64 €
  • FZ Kind 2: 141,64 €
  • Ergänzung Kind 1: 100 €
  • Ergänzung Kind 2: 100 €
  • Gesamt: 649,00 €

Daraus ergibt sich ein Grundgehalt von 4.298,62 € und ein Familienzuschlag von 649,00 €.

6) Ausgehend davon habe ich die anliegende Tabelle für Niedersachsen 2025 entworfen. Viel Spaß mit den Zahlen!

chester00

Dein Aufwand der Berechnung ist ja durchaus zu loben, aber die Zahlen sind doch absolut unrealistisch, auch wenn sie unter bestimmten Auslegungen (von mir aus auch der einzig richtigen, da maße ich mir kein Urteil an) des Verfassungsgerichtsurteil richtig wäre.

Ich hätte demnach brutto 2700€ mehr und netto rund 1500€. Das wäre eine Erhöhung von 44%. Niemals wird es eine solche Erhöhung geben. Von daher weiß ich nicht, wie zielführend solche Berechnungen sind, weil sie vielleicht Hoffnungen wecken, die niemals so erfüllt werden.

Dogmatikus

#114
Meiner Ansicht nach sind diese Berechnungen zielführend, weil sie vor Augen führen, was bei konsequenter Beachtung des BVerfG und ohne Anrechnung des Partnereinkommens auf dem Spiel steht.

Ich gehe sogar soweit, dass ich mich aus dem Fenster lehne und sage: Leitsatz 7 des Beschlusses wird zukünftig vom BVerfG so konkretisiert, dass eine Anrechnung von Partnereinkommen nicht möglich ist. In diesem Falle wäre der Ausgangspunkt A5/2 aus der Tabelle das absolute Minimum, das gewährt werden müsste.

Dem Dienstherren stünde es dann natürlich frei, durch Beihilfe auf 100%, Ortszuschläge, höhere Familienzuschläge usw. noch ein gewisses Sparpotential auszuloten. Aber mehr eben auch nicht.

Auch das Abstandsgebot ist vom BVerfG in den Blick genommen, sodass man mit der Tabelle sicherstellen würde, dauerhaft verfassungsgemäß zu besolden.

Ich sage nicht, dass es schnell gehen wird. Aber zumindest ungefähr im Blick sollte man doch haben, welches Ausmaß die Besoldungsentwicklung mittlerweile genommen hat.

Finanzer

Zitat von: Dogmatikus in 22.04.2026 13:12Meiner Ansicht nach sind diese Berechnungen zielführend, weil sie vor Augen führen, was bei konsequenter Beachtung des BVerfG und ohne Anrechnung des Partnereinkommens auf dem Spiel steht.

Ich gehe sogar soweit, dass ich mich aus dem Fenster lehne und sage: Leitsatz 7 des Beschlusses wird zukünftig vom BVerfG so konkretisiert, dass eine Anrechnung von Partnereinkommen nicht möglich ist. In diesem Falle wäre der Ausgangspunkt A5/2 das absolute Minimum, das gewährt werden müsste.

Dem Dienstherren stünde es dann natürlich frei, durch Beihilfe auf 100%, Ortszuschläge, höhere Familienzuschläge usw. noch ein gewisses Sparpotential auszuloten. Aber mehr eben auch nicht.

Auch das Abstandsgebot ist vom BVerfG in den Blick genommen, sodass man mit der Tabelle sicherstellen würde, dauerhaft verfassungsgemäß zu besolden.

Ich sage nicht, dass es schnell gehen wird. Aber zumindest ungefähr im Blick sollte man doch haben, welches Ausmaß die Besoldungsentwicklung mittlerweile genommen hat.

Genau dieses. Danke fürs Ausführen!

Rallyementation

Zitat von: Dogmatikus in 22.04.2026 13:12[...]
Dem Dienstherren stünde es dann natürlich frei, durch Beihilfe auf 100%, Ortszuschläge, höhere Familienzuschläge usw. noch ein gewisses Sparpotential auszuloten. Aber mehr eben auch nicht.
[...]
Mit der Arbeitszeitverordnung diese Mindestbesoldung an die Höchstarbeitszeit (48h+) koppeln, aber die Regelarbeitszeit auf bisherige Höhe belassen, um wiederum einen Abschlagsfaktor anzuwenden, um weiterhin die Mindestbesoldung zu unterwandern.

Der Abschlagsfaktor nicht linear verlaufen lassen.

Ergebnis eine 41h Woche mit nur noch 66% der errechneten Werte, z. B.

... mehr aber eben doch...

GoodBye


Dogmatikus

Da bin ich mal komplett eigennützig und egoistisch und sage: Was juckt mich in der Justiz die Höchst- und Regelarbeitszeit?

Finanzer

Zitat von: Dogmatikus in 22.04.2026 13:56Da bin ich mal komplett eigennützig und egoistisch und sage: Was juckt mich in der Justiz die Höchst- und Regelarbeitszeit?

Sagen die Gerichtspräsidenten schon heute, nur ist das dann negativ für den Jungrichter.