Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ambitionslosera13

Ich frage mich, ob kinderreiche Beamtenfamilien, also 3 Kinder aufwärts, für jedes Kind weitere Kind ab zweien auch noch entsprechende Erhöhungen bekommen, ansonsten sind diese definitiv die großen Verlierer.

In den Medien stand nichts und in der Ankündigung auch nicht, oder übersehen.

Mittlerer Dienst und auch gehobener Dienst mit 3 Kindern oder mehr sind jetzt schon nicht zu beneiden.
Aufstocken ist ja nicht möglich, aber wie Dressel sagte, Wohngeld beantragen.


Erpelente

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 19:28Ich frage mich, ob kinderreiche Beamtenfamilien, also 3 Kinder aufwärts, für jedes Kind weitere Kind ab zweien auch noch entsprechende Erhöhungen bekommen, ansonsten sind diese definitiv die großen Verlierer.

In den Medien stand nichts und in der Ankündigung auch nicht, oder übersehen.

Mittlerer Dienst und auch gehobener Dienst mit 3 Kindern oder mehr sind jetzt schon nicht zu beneiden.
Aufstocken ist ja nicht möglich, aber wie Dressel sagte, Wohngeld beantragen.


Warum ist jemand mit 3 Kindern weniger zu beneiden als einer mit 2? Zumindest beim dritten Kind gibt es einen halbwegs akzeptablen Zuschlag.

AVP

Zitat von: Erpelente in Gestern um 20:19Warum ist jemand mit 3 Kindern weniger zu beneiden als einer mit 2? Zumindest beim dritten Kind gibt es einen halbwegs akzeptablen Zuschlag.

Der Zuschlag in Niedersachsen fürs 3. Kind ist mach meiner Kenntnis in Nds ab niedrigsten mit ~450 €. Die meisten anderen Länder zahlen 800-900 €.

GoodBye

Stimmt, man kann dem 3. Kind zukünftig aber ja noch etwas aus der nun dann selbstverständlich verfassungsgemäßen Grundbesoldung plus Anhängseln wie Zuschlägen, Sonderzahlungen abgeben.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

ExponentialFud


AVP

Zitat von: RipvanWinkle in Gestern um 15:55Ganze 0,5 Prozent mehr als es durch die Tariferhöhung eh gegeben hätte und etwas mehr Weihnachtsgeld. Da hat Niedersachsen aber richtig gegönnt /s

Die amtsangemessene Alimentation errechnet sich doch Anhand der Modelfamilie. Wie genau erfüllt Niedersachsen die Verfassungsgerichtsvorgaben, wenn es einfach den Ehegattenzuschlag in die Grundbesoldung packt? Eben jene Familie hat dadurch ja keinen Cent mehr.

Ich verstehe da die Logik der Landesregierung nicht.

Ich sehe hier ebenfalls keine Logik aber bin mal auf die Gesetzesbegründung gespannt. Was Nds. hier macht erscheint völlig entkoppelt vom Berliner Urteil. Insbesondere die unteren verheirateten Alleinverdiener Besoldungsgruppen bekommen ja praktisch gar nichts (außer 0,5 % lol), und hier setzt das MÄE ja an, die oberen Besoldungsgruppen wären danach dadurch nur mittelbar über das Abstandsgebot betroffen. Zudem wird man damit auch nicht den Nominallohnindex ab 1996 einholen werden.

Das Grundgesetz / BVerfG scheint der Nds. Regierung wohl nicht besonders wichtig zu sein. Das wird wieder interessante Antwortmanöver aus Abgeordnetenwatch ergeben, wie zB hier:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-philipp-beck/fragen-antworten/erachten-sie-die-kopplung-ihrer-diaet-an-den-nominallohn-in-anbetracht-ihrer-versaeumnisse-bei-der

Wenn das mal nicht bei dem ein oder anderen in die Wahlentscheidung der kommenden Kommunalwahl beeinflusst und damit natürlich eigentlich die falschen trifft.

ExponentialFud

Das fantastische ist ja, dass der rote Herr aus dem Link die Diätensteigerung mit Verweis auf den Preisindex rechtfertigt. Aber GENAU DIESER geht nach dem BVerfG-Beschluss nun auch in die Besoldung ein.

Brandenburg hat nicht umsonst im Gesetzesentwurf stehen, dass die Steigerungen zukünftig automatisch mit dem Preisindex erfolgen.

Ich vermute in Niedersachsen folgende politische Haltung: Wir nehmen ein hohes Partnereinkommen an, passen das A5 Eingangsgehalt an, und alles andere machen wir erst, wenn ein BVerfG-Beschluss gegen uns erfolgt ist.

Wenn das mal nicht in einer Exekutionsanordnung endet.

Rukh


AVP

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 21:16Das fantastische ist ja, dass der rote Herr aus dem Link die Diätensteigerung mit Verweis auf den Preisindex rechtfertigt. Aber GENAU DIESER geht nach dem BVerfG-Beschluss nun auch in die Besoldung ein.

Brandenburg hat nicht umsonst im Gesetzesentwurf stehen, dass die Steigerungen zukünftig automatisch mit dem Preisindex erfolgen.

Ich vermute in Niedersachsen folgende politische Haltung: Wir nehmen ein hohes Partnereinkommen an, passen das A5 Eingangsgehalt an, und alles andere machen wir erst, wenn ein BVerfG-Beschluss gegen uns erfolgt ist.

Wenn das mal nicht in einer Exekutionsanordnung endet.

Das wurde in einer Folgefrage damals thematisiert:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-philipp-beck/fragen-antworten/inwiefern-kann-eine-verfassungswidrige-besoldung-die-in-5-jahren-dem-nominallohnindex-um-35-hinterherinkt

Du musst bitte auch aufpassen was du sagst. Er hat es nicht ,,gerechtfertigt", da er dieses Wort nicht benutzt hat und er wird sehr pikiert reagieren, wenn man ihm so etwas ,,unterstellen" würde.

Das sind unsere Abgeordneten...

Das absurde an diesem Entwurf ist ja dass man A5 praktisch überhaupt nicht anfasst. Man wird hier einfach offensichtlich mit Vorsatz gegen die Verfassung verstoßen was ich schon sehr krass von SPD/Grüne finde.

Besonders interessant, Herr Beck wusste von der völligen Entkopplung vom Nominallohnindex aufgrund dieser Fragen, und trotzdem haben sich SPD/Grüne auf +0,5 % geeinigt. Er ist in der SPD für die Besoldung zuständig.
 

Rukh

Spannend ist die Nummer mit dem vErheiratetenbestandteil. Das sind aktuell 170,36€. Arbeiten in einer Ehe beide beim Land, wird das gesplittet. Wenn das in die Grundgehälter einzieht, dann dürfte das auch nicht mehr gesplittet werden.

AVP

Zitat von: Rukh in Gestern um 22:11Spannend ist die Nummer mit dem vErheiratetenbestandteil. Das sind aktuell 170,36€. Arbeiten in einer Ehe beide beim Land, wird das gesplittet. Wenn das in die Grundgehälter einzieht, dann dürfte das auch nicht mehr gesplittet werden.

Absolut, aber ich sehe nicht wie das die Probleme der Alimentation durch die BVerfG Rechtsprechung tangieren sollte?! Das ist einfach ein goodie, hat aber nix mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun.

Rukh

Natürlich nicht, aber man muss es ja trotzdem analysieren. Vor allem weil laut gerade verschicktem Rundblick Herr Heere der festen Überzeugung ist, dass Niedersachsen danach im Mittelfeld sei.

Ich kann das morgen mal rauskopieren, das schaffe ich jetzt nicht mehr.

Die Gewerkschaften sind, bis auf der DGB, mit amused mit dem Vorschlag und erwarten Bewegungsspielraum im kommenden Gesetzgebungsverfahren.

AVP

Ohne Kinder sollte man tatsächlich durchaus weiter oben mitspielen.


Aktuell ist man 3-4 % unterdurchschnittlich:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/0/

Wobei ich nicht weiss ob hier mit Ehe Zuschlag gerechnet wurde.

Die 700 € zusätzliche JSZ ab A9 und die +170 € für ledige dürften grob ~+5-6 % bringen, je nach Besoldungsgruppe. Dazu nochmal die +0,5 %.

Aber mit Kindern wird man weiterhin völlig abgeschlagen sein:

2 Kids -7 %: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/3/

6 Kids -14 %: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/7/

Und hier gibts ja praktisch keine relevanten Änderungen.

Und natürlich, die anderen Länder reparieren ja größtenteils ebenfalls, und teilweise deutlich stärker. Brandenburg heilt sogar die Entkopplung vom Nominallohn seit 1996, dieser Verstoß bleibt in Niedersachsen erhalten, hier geht man wohl ins Risiko die erhebliche Entkopplung irgendwie rechtfertigen zu können.

Küstenkind

Rot Grün hat hoffentlich auf Dauer fertig...die Grünen gehören endlich abgeschafft...sind eh nur sinnlose Tagtraumer...

nusswien

Als langjähriger verheirateter A7er, möchte ich mich für die 0,5% bei meinem DH bedanken. Ich fühle mich sehr wertgeschätzt...das ist richtig stark.

Allen anderen unverheirateten Glückwunsch zur Erhöhung des Grundgehaltes.