Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ExponentialFud

Zitat von: justilegal in Gestern um 08:23Der Landtag hat die Einmalzahlungen am 3.03.2026 beschlossen. Lt. FM soll die Zahlung mit einer der nächsten Besoldungszahlungen erfolgen.

Die Einmalzahlung ist nicht der Punkt. Die basiert auf altem Recht vor dem BVerfG Beschluss und ist längst nicht mehr ausreichend. Sie ist außerdem eine Einmalzahlung und keine Korrektur der Tabelle.

justilegal

Ich habe lediglich auf die Frage nach dem Auszahlungszeitpunkt der 800 EUR (brutto) geantwortet. Mehr nicht. Mehr gibts ja auch aktuell nicht aus NDS, außer vielleicht Absichtsbekundungen zur Übernahme des Tarifergebnisses.

Dogmatikus

#47
Die Zahlen für 2025 sind draußen: https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut#tabellen

Unter AR.7 findet man die relevante Tabelle.

Für Niedersachsen lag das Medianäquivalenzeinkommen bei 27.973 €.

ExponentialFud

Und hier die Rechnung
     
    MÄE                  27973,00 EUR
    x 2,3                64337,90 EUR
    Jahreswert           51470,32 EUR
    abzgl. Kindergeld     6120,00 EUR (-)
    Kosten der PKV        7835,00 EUR
    Jahresbetrag        53185,32 EUR netto   

Dagegen gestellt:
     
    A5 01/2025                  2645,50 EUR
    Zuschlag V1K                 299,48 EUR
    Zuschlag 2K                  141,64 EUR
    A5 02-12/2025               2791,00 EUR x 11
    Zuschlag V1K                 283,86 EUR x 11
    Zuschlag 2K                  134,25 EUR x 11
    Sonderzahlungen             2500,00 EUR
    Familienergänzungszuschlag  2400,00 EUR
    Kosten der PKV              7835,00 EUR (-)
    Zu versteuerndes Einkommen 35681,03 EUR
    Lohnsteuer Kl. III          1254,00 EUR (-)
    Kindergeld                  6120,00 EUR
    Jahresbetrag               40547,93 EUR netto

Defizit: Sage und schreibe

        1053,11 EUR netto monatlich.

Dogmatikus

Rechnet man mit den aktuellen Zahlen das Ganze für 2025 mal durch, ergibt sich Folgendes:

51.470,32 € (0,8 x 2,3 x 27.973 €)
- 6.120,00 € Kindergeld
+ 7.920,00 € Durchschnittliche Kosten PKV

= 53.270,32 € Mindestnettoalimentation A5 Stufe 2.

Tatsächlich lag das Netto eines verheirateten A5er Stufe 2 mit zwei Kindern in 2025 bei 35.339,00 €.

Fehlbetrag: 17.931,32

Naja, zum Glück haben wir alle fiktives Geld unserer Partner, sonst gäbe es über die Feiertage nur Leitungswasser und trockenes Brot. Frohe Ostern.

Desperado

Diese Zahlen habe ich so noch nie gesehen. Danke dafür.

Das sind ja unglaubliche Zahlen, die das Land über alle Gehaltsgruppen nachzahlen müsste bzw. anpassen müsste.

MoinMoin

Wieviel Beamte gibt es eigentlich die in der niedrigsten Stufen und Gruppe sind und schon 2 Kinder haben?
Denn die betrifft es ja mit dem Hungertuch.

GoodBye

Wahrscheinlich wenige. Aber es ist nunmal das Prüfkriterium.

Es wird derzeit wohl durchbefördert bis A8, je nachdem wieviele Haushaltsstellen dem Bereich zur Verfügung stehen. Was auch zeigt wie sehr die Gesamtstruktur im Eimer ist.

Unabhängig davon ist über die Fortschreibung nunmehr die A5 mit der E5 verknüpft. Eine neue Mindestbesoldung A8 ist quasi nur mit einer vollständigen Neuregelung der Struktur des öffentlichen Dienstes, damit meine ich Beamte und Tarif (!) möglich.


ExponentialFud

Ich glaube meine Rechnung oben hat einen Fehler beim Kindergeld zu unseren Ungunsten.
Das Kindergeld wird bei der Mindestbesoldung abgezogen weil es separat gezahlt wird.
Man darf es aber nicht bei der gewährten Besoldung addieren, sonst rechnet man es zweimal ein.

Die Differenz beträgt dann sogar 18758,29 EUR netto

Desperado

Nur mal so zu Verständnis: wenn diese Summe von 1000€ plus x pro Monat passen, müsste dann diese Summe den NDS Beamten zusätzlich bezahlt werden? BZW aufgrund des Abstandgebotes den höheren Besoldungsgruppen sogar mehr?

Rheini

Zitat von: Desperado in Heute um 11:33Nur mal so zu Verständnis: wenn diese Summe von 1000€ plus x pro Monat passen, müsste dann diese Summe den NDS Beamten zusätzlich bezahlt werden? BZW aufgrund des Abstandgebotes den höheren Besoldungsgruppen sogar mehr?

So sieht es z. B. die Justisministerien in S-H.

https://www.finanz.de/news/artikel-10625/

justilegal

Zitat von: Desperado in Heute um 11:33Nur mal so zu Verständnis: wenn diese Summe von 1000€ plus x pro Monat passen, müsste dann diese Summe den NDS Beamten zusätzlich bezahlt werden? BZW aufgrund des Abstandgebotes den höheren Besoldungsgruppen sogar mehr?
,,Müsste"... unser Finanzminister hat aber ja bereits angekündigt, dass er in Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung den Ehepartner mit 0,5 ,,berücksichtigen" (= herausrechnen) wird... mit üppigen Nachzahlungen sollte in NDS daher eher niemand rechnen.


ExponentialFud

#58
Zitat von: Desperado in Heute um 11:33Nur mal so zu Verständnis: wenn diese Summe von 1000€ plus x pro Monat passen, müsste dann diese Summe den NDS Beamten zusätzlich bezahlt werden? BZW aufgrund des Abstandgebotes den höheren Besoldungsgruppen sogar mehr?

Das Abstandsgebot verbietet eine voellige Einebnung der Besoldungsgruppen. Der Beschluss 2 BvL 5/18 geht weiter und verbietet auch eine Abschmelzung um mehr als 5% pro betrachtetem Zeitraum (genaueres dort nachlesen). Insofern kommt der Betrag, oder mindestens 95% davon, auf die A6. Weitere mindestens 95%*95%=90.3%  davon auf die A7. Und so weiter. Der Betrag der bei A16 ankommt ist geringer, 95%^11 = 57%. In der Praxis ist es noch komplizierter, da die 5% nicht pro Jahr gelten und bereits erfolgte Abschmelzungen der Vorjahre mit zu betrachten sind. Außerdem betrachtet man jeweils die Endstufe der Gruppe. Man kann also den Stufenaufstieg steiler gestalten und bei den Eingangsstufen mehr abschmelzen.

Man kann auch die A5 und A6 streichen und durchbefördern, um danach die A7 mit der Mindestbesoldung vergleichen (-> Baden-Württemberg). Dann ist die Differenz kleiner, die man durch alle Besoldungsgruppen durchschleifen muss. Im Fall Niedersachsens spart der Dienstherr dadurch gut 1600 EUR brutto pro Jahr an allen Beamten in A8-A16.

appropriate ale mention

Ich habe zu dem Ganzen auch mal eine Frage in die Runde, da ich mittlerweile eigentlich auch aufgegeben habe - dennoch: Ist es ratsam oder macht es Sinn, aktiv Klage einzureichen? Ich habe in den letzten 6 Jahren immer Widerspruch eingelegt und diese sind ruhend gestellt. Habe 4 Kinder, bin mit dem Dienstherren irgendwie auch durch und ich hätte ggf. die Intention, es nun in der Eskalation einen Schritt voranzutreiben. Wenn Klage Sinn ergäbe, was wäre konkret zu tun? Vielleicht hat jemand eine guten Tipp oder eine Anleitung zum weiteren Vorgehen.