Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Dogmatikus

Habe ich so und so erlebt. Mancher Assessor und Jungverplanter geht komplett unter, mancher geht um 15 Uhr nach Hause und freut sich über Kaffee am heimischen Küchentisch.

GoodBye

Weiß jemand etwas über die heutige Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Haushalt?

Homer1990

Zitat von: GoodBye in 22.04.2026 19:25Weiß jemand etwas über die heutige Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Haushalt?
Das Protokoll ist noch nicht abrufbar, trägt aber folgende Bezeichnung im NILAS:
Ausschussprotokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen 19/140 (Kurzbericht) 22.04.2026 (Planung einer schriftlichen Anhörung)

Homer1990

Nunmehr ist der Kurzbericht verfügbar:

Der federführende Ausschuss beginnt mit der Beratung. Er beschließt, eine schriftliche Anhörung mit Fristsetzung bis zum 8. Mai 2026 durchzuführen, und legt den Kreis der Anzuhörenden fest.

GoodBye

Zitat von: Homer1990 in 22.04.2026 21:29Nunmehr ist der Kurzbericht verfügbar:

Der federführende Ausschuss beginnt mit der Beratung. Er beschließt, eine schriftliche Anhörung mit Fristsetzung bis zum 8. Mai 2026 durchzuführen, und legt den Kreis der Anzuhörenden fest.

,,Wir entschuldigen die knappe Fristsetzung, angesichts der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit dürfte diese jedoch angemessen sein."

Besoldungswiderspruch

Vielen Dank für die Arbeit @Dogmatikus. :)

Ich frage mich wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass deine Tabellen von den zuständigen Kollegen in den Ministerien genutzt werden ;D

Ich befürchte zunächst nicht unbedingt zum Vorteil für den Beamten. Aber wenigstens haben die politisch Verantwortlichen schwarz auf weiß vor sich was eigentlich hätte sein müssen. ;D
Meinst du, dass ein Partnereinkommen ähnlich wie beim Bund rückwirkend in Nds. Anwendung finden wird?

justilegal

Bei Niedersachsen darf man leider immer mit der (für die Beamten) schlechtesten Lösung rechnen. Während andere Länder damals bei der Altersdiskriminierung zahlen mussten, hat Niedersachsen den Wirksamkeitszeitpunkt rückverlagert... also wird das Partnereinkommen vermutlich ab 2020/2021 eingebaut werden

appropriate ale mention

Wo finde ich die Tabellen von Dogmatikus? Vielen Dank für die Arbeit und die Mühen

Goldene Vier

Hinsichtlich der Umsetzung der Steigerung um 2,8 Prozent zum 01.04.2026 gibt es folgenden Plan:

Aus dem Niedersächsischen Finanzministerium haben wir heute ergänzend folgende Informationen erhalten:

 

,,Der Gesetzentwurf soll am 22. April in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und im Mai-Plenum vom Landtag beschlossen werden. Ich habe das Niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung (NLBV) gebeten, im Vorgriff auf das zu erwartende Gesetz die schnellstmögliche die Anpassung mit Wirkung vom 1. April 2026 vorzunehmen. Das NLBV strebt eine Umsetzung Ende Juni mit der Zahlung der Juli-Bezüge an."

Dogmatikus

Zitat von: appropriate ale mention in Gestern um 09:39Wo finde ich die Tabellen von Dogmatikus? Vielen Dank für die Arbeit und die Mühen
Auf Seite 8. Die Anlage unter dem Post kann man leicht übersehen.

Zitat von: Besoldungswiderspruch in Gestern um 08:51Vielen Dank für die Arbeit @Dogmatikus. :)

Ich frage mich wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass deine Tabellen von den zuständigen Kollegen in den Ministerien genutzt werden ;D

Ich befürchte zunächst nicht unbedingt zum Vorteil für den Beamten. Aber wenigstens haben die politisch Verantwortlichen schwarz auf weiß vor sich was eigentlich hätte sein müssen. ;D
Meinst du, dass ein Partnereinkommen ähnlich wie beim Bund rückwirkend in Nds. Anwendung finden wird?

Ich würde doch hoffen, dass der zuständige Referent sich genau so eine Tabelle selbst schon gebastelt hat. Sollte er dies nicht getan haben, darf er sie natürlich genauso wie jeder andere hier nutzen.

Was deine Frage zur Rückwirkung angeht:

Zitat von: justilegal in Gestern um 09:17Bei Niedersachsen darf man leider immer mit der (für die Beamten) schlechtesten Lösung rechnen. Während andere Länder damals bei der Altersdiskriminierung zahlen mussten, hat Niedersachsen den Wirksamkeitszeitpunkt rückverlagert... also wird das Partnereinkommen vermutlich ab 2020/2021 eingebaut werden

Ist auch meine Befürchtung. Bis wir irgendwann mal Werte haben, die meiner Tabelle ähneln, werden noch 10 Jahre vergehen, so meine Prognose.

GoodBye

Vielleicht hat das BVerfG ja ein Einsehen und zieht die dreistesten Bundesländer vor.

Cb200700

Zitat von: Dogmatikus in 21.04.2026 13:49Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für Niedersachsen unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A5 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge für Partner, Kind 1 und 2 erreicht werden dürfen
 

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).

Mir selbst lag dann noch die R-Besoldung "am Herzen". Dort habe ich den Ausgangswert R1 Stufe 2 gleichgesetzt mit A14 Stufe 4. Systematisch ergibt das deshalb Sinn, weil R1 derzeit etwa A14 und R2 etwa A15 entsprechen soll, was durch die Tabelle ebenfalls erreicht wird.

Wenn ich da ganz uneigennützig meine derzeitige Position suche, stelle ich fest, dass ich derzeit knapp 49% des errechneten Tabellenwerts erhalte. Schade.  :)


Im Vergleich zum Bund beginnt die Tabelle in NDS statt bei A3, bei A5. So wäre die Bundesbesoldung dauerhaft zwei Besoldungsstufen besser als in NDS, da hier ja die ,,Mindestbesoldung" zum Tragen kommt. Sollte man die Mindestbesoldung in NDS rechnerisch auf A5 übertragen, wäre diese m.e. nicht Laufbahngerecht.

GoodBye

Abschaffungen von Besoldungsgruppen müssten sich dann auch mit der Fortschreibung seit 1996 ,,beißen", da man die Mindestbesoldung nicht mehr an A3/E3, sondern mittlerweile an A6/E6 verzurrt. Es liegen also sogar drei Besoldungsgruppen dazwischen.

Eingangsamt mittlerer Dienst ist mittlerweile A6!

Das Abschmelzen der Besoldungsgruppen um die Besoldung nach unten zu orientieren, müsste den Gesetzgeber insoweit einholen.

Ich habe die Fortschreibung in Bezug auf die Tabelle TVL systematisch auch so verstanden, dass sie Auflösung unterer Besoldungsgruppen erschweren soll.

Goldene Vier

So macht man das... selber genehmigt man sich 4 Prozent wegen der entsprechenden Lohnentwicklung die Landesbediensteten kriegen dafür nur 2,8 Prozent

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_12500/10001-10500/19-10432.pdf