Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Goldene Vier

Hier mal was aus den Fragen und Antworten bei Abgeordnetenwatch:

Frage von S. • 29.04.2026
Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Dr. Thümler,

da in Niedersachsen leider immer noch kein Entwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsrichtes aus dem September 2025 vorliegt, möchte ich Ihr Augenemerk auf einen Entwurf aus Berlin lenken:

https://www.berliner-besoldung.de/senfin-fehlt-die-kapazitaet-wir-liefern-die-loesung-ehrenamtlicher-gesetzentwurf-zur-berliner-besoldungsreparatur

VG

Antwort 29.04.2026 von Björn Thümler CDU

Lieber Herr S.!

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die LReg hat in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mitgeteilt, an einem entsprechenden Gesetzentwurf zu arbeiten. Zu dem wird das BVerfG im kommenden Jahr auch Niedersachsen behandeln. Gleichwohl erwarten wir aus dem Urteil zu Schleswig-Holstein schon sehr konkrete Hinweise auf Niedersachsen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Thümler

ExponentialFud

Aha! Woher weiß Thümler das? Es ist das erste Mal, dass ich lese, dass sich jemand auf 2027 festlegt.

Goldene Vier

Falls es interessiert , hier das Statement des NMF zur Entlastungsprämie:

 
Wirtschaftliche Lage lässt Zahlung einer Entlastungsprämie für Landesbeschäftigte aktuell nicht zu   

 

 
Die Niedersächsische Landesregierung sieht derzeit keine finanziellen Spielräume, um den Beschäftigten des Landes die vom Bund beschlossene Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro zu zahlen. Die gesamtwirtschaftliche Situation und die damit einhergehende angespannte Lage der öffentlichen Haushalte lässt eine solche Maßnahme aktuell nicht zu. Die Landesregierung behält sich vor, diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung neu zu bewerten.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies: ,,Ich begrüße es, dass die Bundesregierung die Möglichkeit einer Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen hat. Sie eröffnet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine zusätzliche Option. Ob diese genutzt wird, ist dabei eine Abwägung, die nicht leicht ist und die sich am Machbaren orientiert. Für uns als Land würde die Auszahlung die ohnehin schon sehr engen finanziellen Spielräume innerhalb des Landeshaushaltes weiter einschränken. Es ist deshalb keine leichte Entscheidung, dass wir sie unseren Landesbeschäftigten unter den aktuellen Bedingungen aktuell nicht zahlen können. Und gerade am unteren Ende der Lohnskala wirken sich die aktuellen Preissteigerungen besonders schmerzhaft aus. Maßnahmen wie die Senkung der Energiesteuer sind deshalb umso wichtigere, zusätzliche Instrumente, um die akuten Belastungen zu lindern."
Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere: ,,Wir haben sehr genau geprüft, ob wir unsere Beschäftigten mit dieser Prämie unterstützen können. Letztlich fehlen uns aber im Landeshaushalt angesichts von drei Jahren des wirtschaftlichen Stillstands die nötigen Freiräume. Allein für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte wären dafür mehr als 200 Millionen Euro nötig gewesen, die momentan nicht zur Verfügung stehen. Unsere Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind dabei noch nicht einmal mitgerechnet."
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 70.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
   

 


 
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Herausgeber: Nds. Finanzministerium   

 
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wirtschaftliche-lage-lasst-zahlung-einer-entlastungspramie-fur-landesbeschaftigte-aktuell-nicht-zu-250552.html
 


Rallyementation

https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2026/05/260507_angemessene-alimentation-vorerst-keine-bescheide-ueber-widerspruechen-fuer-2025
... "informiert, dass keine Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation für das Besoldungsjahr 2025 beschieden werden sollen, bis eine Entscheidung zu den Musterverfahren für die Jahre 2023 und 2024 gefallen ist."

Weißte Bescheid, kein Bescheid in den nächsten Dekaden und Klageerschwerung für das Jahr 2025.