Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Desperado

Dreistellige Millionenhöhe p.a. okay. Aber mit den ganzen Nachzahlungen würde wohl dreistellig zunächst mal nicht reichen.

justilegal

,,Den ganzen Nachzahlungen"... na warten wir mal ab, ob und wie üppig die ggfs ausfallen. Irgendwas wird sich garantiert überlegt werden, um die Nachzahlungen klein zu halten... irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt... warum??? Ne Reform rückwirkend zu ... 2020?, wo man sich was ganz Neues ausdenkt- was natürlich verfassungsgemäß ist... worauf sich der Beschluss dann aber noch nicht bezieht und man quasi direkt wieder von vorne zu klagen anfangen muss... schauen wir mal

ExponentialFud

"irritierend ist eher die Formulierung, dass man eine Reform auf den Weg bringen möchte, bevor der Beschluss Niedersachsen betreffend vom BVerfG kommt.."

Das könnte eine Strategie sein, um eine im Raum stehende Exekutionsanordnung des BVerfG gegen das Land zu vermeiden. Man zeigt damit, "freiwillig" bereit zu Änderungen zu sein.

Micha84

In Hamburg ab Januar auch 41h. Wir in Niedersachsen werden folgen ...

Rukh

Davon gehe ich auch fest aus. Allerdings hoffe ich doch sehr das wir bei Bezügen mit Kindern endlich mal die rote Laterne abgeben. Dann schlucke ich auch die 1 Wochenstunde mehr