Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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rw

Moin Rukh,
interessante Daten, ich frage mich gerade, das MK ist nicht mein Bereich, ob dies mit den angekündigten zusätzlichen Planstellen für Lehrer und/oder auch mit A12/13 für das Grundschullehramt zusammenhängt.

Aber dennoch, Hut ab Sherlock!

ambitionslosera13

Moin,


wenn man in der mittelfristigen Planung auf Seite 19 unter dem Topic

2.2.3 Ausgaben und Aufwand für Landespersonal

schaut, fehlt mir die visionäre Weitsicht für eine angemessene AA
von 2026 zu 2027 passiert wenig, in den beiden Folgejahren bis 2029 knapp
eine Milliarde mehr pro Jahr.

Wahrscheinlich muss man noch Neueinstellungen einrechnen und dann kann man schon erahnen, dass
es nicht viel werden wird. Wahrscheinlich wird das meiste mit der aufgebockten
Sonderzahlung von 1200 Euro abgegolten. Bei ca. 140000 bis 150000 Angestellten und Beamten wäre dann schon einiges weg. Hinzu kommt noch der Tarifabschluss mit den zwei offenen Erhöhungen.
Den Rest regelt man mit dem fiktiven Partnereinkommen von ca 22000 Euro pro Jahr.

Und das Reperaturgesetz ist fertig.






justilegal

Spätestens nach der Kommunalwahl sind wir schlauer- natürlich erwarten alle, die sich seit Jahren hier mit dem Thema beschäftigen, nichts mehr....Kann man ja auch nicht, bei einem Finanzminister, der in seiner fast vierjährigen Amtszeit seiner im September 2022 geäußerten Meinung, das damals verabschiedete Gesetz sei nicht verfassungsgemäß, keine Korrektur folgen ließ. Ganz im Gegenteil- heute verteidigt er die hiesige Alimentation ja als verfassungsgemäß.

Rukh

Zitat von: rw in Gestern um 06:21Moin Rukh,
interessante Daten, ich frage mich gerade, das MK ist nicht mein Bereich, ob dies mit den angekündigten zusätzlichen Planstellen für Lehrer und/oder auch mit A12/13 für das Grundschullehramt zusammenhängt.

Aber dennoch, Hut ab Sherlock!

Der Wechsel A12/A13 war m.E. schon 2024.
Wenn du in den Einzeplan 3 - MI schaust und dort unter Kapitel 0320 Landespolizei:
Ansatz 2028: 1.331.832 T€
Ansatz 2027: 1.328.809 T€
Ansatz 2026: 1.311.500 T€
Ist 2025: 1.058.154T€

Es könnte irgendein Haushaltstrick sein... Die Steigerung zwischen 2026 und 2027 sind dann theoretisch mit der Übertragung des TVL Ergebnisses zu erklären. Davon mal abgesehen, dass man den Stellenplan gegen checken müsste um zu schauen ob es dort substantielle Veränderung gäbe.

Vllt. ist das aber auch alles noch nicht berücksichtigt und man macht dann einen Nachtragshaushalt oder aber es gibt nix weil der Partner genug verdient.

ExponentialFud

Zitat von: justilegal in Gestern um 08:27Spätestens nach der Kommunalwahl sind wir schlauer- natürlich erwarten alle, die sich seit Jahren hier mit dem Thema beschäftigen, nichts mehr....Kann man ja auch nicht, bei einem Finanzminister, der in seiner fast vierjährigen Amtszeit seiner im September 2022 geäußerten Meinung, das damals verabschiedete Gesetz sei nicht verfassungsgemäß, keine Korrektur folgen ließ. Ganz im Gegenteil- heute verteidigt er die hiesige Alimentation ja als verfassungsgemäß.

Ende August soll ein Beschluss zur Einleitung der Verbandsbeteiligung ergehen. Also beginnt da erst das mal das Blahblah. Schlauer sind wir erst nach der Exekutionsanordnung der BVerfG.

Rukh

Ich habe hier noch was gefunden.
Einzelplan 13 - 1302 Allgemeine Bewilligungen

461 11-7 - Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben
Ansatz 2026 348.602T€
Ansatz 2027 434.815T€
Ansatz 2028 946.370T€

Und in Paragraph 6 Satz 3 DRS 19/11240 steht sinngemäß dass das FM dazu ermächtigt ist die Personalkostenbudgets aufgrund von wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere bei Besoldungs- und Tariferhöhung dieses Budget zu nutzen.

Besonders viel ist es allerdings nicht...

HansNds

Wann ist denn mit einem entsprechenden Entwurf zu rechnen?