Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ambitionslosera13


ExponentialFud

#361
2025-27 ??
Die müssen auf der Basis von 1996 prüfen. Das Geheimnis von Herrn Heere ist also, die vor dem BVerfG inkriminierte Zeit auszuklammern?

Dann hat man natürlich "kein Problem".

Und bei A8/A9 macht man schnell die Augen zu und sieht "keine Verletzung".

Schweinerei.

ambitionslosera13

Damit ist auch klar, warum laut der Aussage eines anderen Members aus dem Forum, der Vorsitzende der Richtergewerkschaft sofort bei MP Lies einen Termin einforderte.

ExponentialFud

#363
Zitat von: ambitionslosera13 in Heute um 17:09Damit ist auch klar, warum laut der Aussage eines anderen Members aus dem Forum, der Vorsitzende der Richtergewerkschaft sofort bei MP Lies einen Termin einforderte.

Und woher der Unterschied zu Brandenburg kommt, wo man diese Rechnung durchgeführt hat.

Und warum man einem Mathematikprofessor lieber nicht antwortet.

Nicht, dass man für diese Erkenntnis Professor sein müsste.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 17:25Und woher der Unterschied zu Brandenburg kommt, wo man diese Rechnung durchgeführt hat.
Die geplanten sehr unterschiedlichen Erhöhungen der Grundgehälter in Brandenburg (z.B. plus 7,21% in A5, plus 17,94% in A16, plus 23,76% in B11) basieren nach meinem Verständnis auf der Fortschreibungsprüfung und dort insbesondere auf dem Vergleich der jeweiligen Besoldungsentwicklung seit 1996 mit der Nominallohnentwicklung seit 1996.

Um das Ganze für Niedersachsen zu betrachten, müsstest du also Folgendes prüfen:
1.) Gab es in Niedersachsen seit 1996 eine vergleichbare "Stauchung" der Besoldungstabelle wie in Brandenburg (zu deren "Korrektur" es ähnlich unterschiedlicher Werte bedarf wie oben genannt)?
2.) Hat sich der niedersächsische Nominallohnindex ähnlich entwickelt wie der brandenburgische? (nur zur Info: Ich hatte irgendwann mal gesehen, dass sich der Nominallohnindex beispielsweise zwischen 2007 und 2025 bundesweit um 62,1% erhöht hat, in Sachsen hingegen um 79,2%, siehe hier)

ExponentialFud

#365
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 18:19müsstest du also

genauer: müssen Herr Heere und seine Vasallen - ohne Konjunktiv.

Der Teil zur Fortschreibungsprüfung wurde hier nicht geleaked. Mich dünkt, es gibt ihn auch garnicht. Kann es nicht, wenn man sich weigert , ab 1996 zu rechnen. Die entsprechenden Basisdaten (Nominallohnindex) sind ebenfalls unter Verschluss.

Das ist dann demokratisch.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 18:20genauer: müssen Herr Heere und seine Vasallen - ohne Konjunktiv.
Ja, mag sein. Aber was hindert dich daran, es ebenfalls zu tun (und sei es nur, um schon mal zu sehen, um welche Größenordnung es möglicherweise gehen könnte)? Denn ich gehe qua deines Nutzernamens davon aus, dass du die Berechnung "mit links" erledigen könntest (andere Forenteilnehmer aus deinem Bundesland scheinen hingegen bekanntlich mit der "bösen Prozentrechnung" diverse Schwierigkeiten zu haben..).

Und bevor jetzt das "Steine, Glashaus"-Argument kommen sollte, als Bundesbeamter habe ich selbstverständlich exakt das Genannte für den BMI-Entwurf aus dem April getan:
- Der Elefant im Raum ist natürlich das angerechnete Partnereinkommen. Damit kommt der BMI-Entwurf auf eine erforderliche Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Bundesbeamten in Höhe von rund 42.000 EUR im Jahr 2026. Ohne diese Partnereinkommens-Anrechnung müssten es hingegen eher rund 63.000 EUR oder 64.000 EUR sein (was ich diverse Male detailliert erläutert habe).
- Des Weiteren habe ich unter anderem den Widerspruch benannt, dass der BMI-Entwurf zwar zunächst offen und ehrlich eine verbotene Stauchung der Besoldungstabelle in der Vergangenheit "zugibt", nur um diese Stauchung jedoch anschließend nochmals weiter zu befördern, siehe hier.