Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Keating


Wilkinson13

Ich habe die Stellungnahme gefeiert. Der DGB bekommt nochmal mehr gehört als seine Mitgliedsgewerkschaften.
Eigentlich gut...
Die ersten Seiten lesen sich auch vielversprechend. Im Grunde eine Essenz dessen, was hier im Forum auch proklamiert wird.
...dann ab der Hälfte driften Sie ab...
ZitatDie DGB fordert deshalb eine Neufassung des § 36a NBesG. Der Familienergänzungszuschlag muss zu
nächst und vorrangig an der festgestellten Unterdeckung der Nettoalimentation anknüpfen. Ein
kommen von Partner*innen können bei der Bemessung berücksichtigt werden, um eine Überkompensation zu vermeiden. Sie dürfen jedoch nicht als vorgelagerte Ausschlussvoraussetzung ausgestaltet sein.

Eine Neufassung der 36a? Die Krücke gehört abgeschafft!
Die verfassungsrechtliche Mindestbesoldung darf doch nicht von einem Zuschlag abhängig sein, der wiederum von persönlichen Umständen abhängig ist.
In welcher Welt leben wir, dass bei der Gehaltsverhandlung auf das Einkommen des Partners geschaut wird??? (Rhetorische Frage :-X )

Der DGB öffnet hier die Tür für eine Debatte ("Ausgestaltung") die mMn nicht geführt werden darf!

Nach diesem Abschnitt wird die Stellungnahme allerdings auch wieder besser.

LerchigeEule

Zitat von: Keating in 13.10.2026 00:38Und das bringt uns genau was?

Informationen? Dafür ist ein Forum doch da, Informationen zusammenzutragen und sich darüber auszutauschen.

Keating

Meine Frage zielte direkt in die Handlungsrichtung: wenn der DGB eine solche Kritik äußert, bedeutet dies, dass der Prozess zur Gesetzgebung an dieser Stelle gestört ist? Wird FM dadurch zum Handeln gezwungen?

Ich bin noch nicht lange genug in der Praxis, um dies zu wissen.