Autor Thema: befristeter Arbeitsvertrag- Kündigung möglich  (Read 620 times)

Erika vom Lande

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Hallo,

ich habe im Februar dieses Jahres eine Stelle angenommen, die zunächst auf 6 Monate befristet war. Danach habe ich eine Änderungsmitteilung erhalten und im Anschluss an diese 6 Monate einen erneuten befristeten Vertrag über 10 Monate erhalten (alles ohne Sachgrund). Ohne Lücke besteht somit das AV über 16 Monate. Was meint ihr- kann ich selber dieses AV kündigen oder ist mir das nicht möglich? Ich bin Im TV-L beschäftigt. Im TvöD steht im § 30

nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.

Ist das bei mir bei einer Verlängerung des Vertrages der Fall?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Sjuda

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag- Kündigung möglich
« Antwort #1 am: 03.12.2025 09:08 »
Hallo Erika,

zuerst der Hinweis, dass Sachverhalte, die den TV-L betreffen, in dem passenden Unterforum vorgestellt werden sollen. Das hier ist der Bereich "TVöD Kommunen".

Der TV-L regelt in §30 Abs. 5:
Zitat
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber:

von insgesamt mehr als sechs Monaten  vier Wochen,

von insgesamt mehr als einem Jahr  sechs Wochen

zum Schluss eines Kalendermonats, (...)
   
Bei aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen, wie in deinem Fall, wird die Beschäftigungsdauer insgesamt betrachtet. Demnach ist eine Kündigung möglich.