Autor Thema: Umgang mit Präsenzzeiten und Ferienzeiten als pädagogische Mitarbeiterin  (Read 881 times)

Erika vom Lande

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Hallo,

Ich habe als pädagogische Mitarbeiterin einen Arbeitsvertrag, bei dem ich während der Schulzeit mehr arbeite und in den Schulferien dann diese Mehrarbeit abbaue. Jetzt ist es so, dass ich am 24.02.25 ursprünglich mal begonnen habe und zunächst einen 6 Monatsvertrag hatte, der dann im August nochmal um 10 Monate verlängert worden ist. Am letzten Schultag vor den Sommerferien endet der Arbeitsvertrag, das heißt die Schulferien im Sommer sind nicht in dem Vertrag mit enthalten. Ein Rechtsanwalt hat mit mir gerechnet und mir würden ca. 5 Wochen Ferienausgleich bzw. Bezahlung fehlen. Er hat allerdings auch gesagt, ich solle bis Ostern 2026 warten und dann fragen, ob ich einen Anschlussvertrag bekomme oder ansonsten die Berechnung ansprechen bzw. schriftlich klären. Da ich insgesamt überlege, was ich mache und hier ja auch schon über eine Eigenkündigung nachgedacht hatte, wollte ich hier auch nochmal bezüglich dieser Sache nachfragen.

cyrix42

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Wenn die Mehrarbeit angeordnet ist, dann ist sie auch (durch Freizeitausgleich oder Bezahlung) zu vergüten; spätestens mit dem Beschäftigungsende. Natürlich kann dann mit der Kündigung auch die Aufforderung kommen, ab sofort die Überstunden abzubauen -- und ggf. gar nicht mehr an der Arbeitsstelle zu erscheinen.

WarteschleifenProfi

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Bitte mit der Begrifflichkeit aufpassen; Die erhöhte Vor- und Nacharbeitszeit aufgrund der Teilnahme an der Ferienregelung ist KEINE Mehrarbeit. Dafür hast du ja in den Ferien frei; Mehrarbeit wird wenn dann angeordnet.

Ich als Büroleitung muss diese Berechnung für das nichtpädagogische Personal an meinen Schulen ebenfalls berechnen. Der Berechnung liegt ja ein Zeitraum zugrunde. Dabei kann eine taggenaue Berechnung vorgenommen werden. Wenn du also am 24.02.2025 begonnen hast, liegen ja noch die Osteferien sowie ein paar gesetzliche Feiertage im Zeitraum bis zum Beginn der Sommerferien dazwischen.

Ich würde mir an deiner Stelle die Berechnungsgrundlage geben lassen und fragen, für welchen Zeitraum die Berechnung gemacht wurde und welche Tage genau mit in die Berechnung fließen (Anzahl Ferientage, Feiertage). War denn von Beginn an klar, dass dein Vertrag eh im August um 10 Monate verlängert wird? In diesem Fall gibt es z. B. eine sogenannte "Zwei-Zeiten-Berechnung".

Liebe Grüße