Da du länger als 3 Jahre bei deinem AG beschäftigt bist, hast du nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung zuzüglich zum Krankengeld, dass du dann von deiner Krankenkasse bekommst, Anspruch auf den Krankengeldzuschuss durch deinen AG. Aber Achtung: Dieser Zuschuss bemisst sich auf den Unterschiedsbetrag vom Brutto-Krankengeld und dem Netto-Entgelt. Will sagen: Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Entsprechend ist die Gesamtsumme aus Netto-Krankengeld und Krankengeldzuschuss geringer als das bisherige Netto-Entgelt.
Zusätzlich führt dein AG auch den AN-Anteil für die VBL weiterhin für dich ab, welcher hier den Auszahlungsbetrag des Krankengeldzuschusses weiter reduziert. Dieser kann also am Ende durchaus i.W. 0 oder sogar negativ werden -- dann wird dies mit den folgenden Gehaltszahlungen verrechnet, wenn du wieder normal arbeitstätig bist.
Zu beachten sein dürfte nichts; der Krankengeldzuschuss wird automatisch ausgezahlt.