Autor Thema: Betriebliche Altersvorsorge im TV-L  (Read 853 times)

Stillhungry

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Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« am: 06.12.2025 14:49 »
Liebes Forum,

im wissenschaftlichen Bereich kommen viele erst mit 30+ in Anstellungsverhältnisse, die nennenswert auf die Rente einzahlen und weil in diesem Bereich Mobilität erwartet wird, der TV-L aber Sitzfleisch und nicht Erfahrung belohnt, werden sie auch noch häufig zurückgestuft. Entsprechend groß ist der Bedarf etwas zusätzlich gegen die Rentenlücke zu machen.
Das Angebot der VBL ist sehr ernüchternd und theoretisch wäre hier so viel Potenzial! Daher die Frage: gibt es eine Möglichkeit im öffentlichen Dienst mit einem anderen Anbieter als der VBL die Vorteile der Entgeldumwandlung zu nutzen?

Danke für eure Zeit!




MoinMoin

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #1 am: 06.12.2025 15:14 »
Leider Nein.

Also ich komme auch aus dem Wiss. Bereich, habe mich aber nie zurückstufen lassen, sondern stets meine einschlägige Berufserfahrung gepaart mit meinen förderlichen Zeiten eingefordert und bekommen.

Kannst du mal eine lukrativere Alternative, die das gleiche leistet wie die VBL, nennen.

cyrix42

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #2 am: 06.12.2025 15:58 »
Da für wissenschaftliche Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach TV-L §40 Nr. 5 "Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen [...] grundsätzlich anerkannt [werden]", gibt es durch einen Hochschulwechsel keine "Rückstufung". Was es aber natürlich gibt, ist, bei Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, dass aufgrund der fehlenden stufengleichen Höhergruppierung man nicht notwendigerweise in der gleichen Stufe verbleibt.

Zur VBL: Zumindest im Tarifgebiet West ist in der VBL Klassik aufgrund des vergleichsweise hohen Arbeitgeber-Anteils die Anlage des AN-Anteils deutlich besser als man realistischerweise bei Auszahlung des AN-Anteils selbst (bei gleicher Sicherheit) erreichen könnte. Die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Jahre von der VBL-Versicherungspflicht befreien zu lassen, ergibt aber nur noch dann Sinn, wenn man nicht einmal die 3 Jahre erwartet vollzubekommen, da danach die Wartezeit (von 5 Jahren) allein durch Zeitablauf erfüllt werden kann. Sprich: Selbst, wenn man nach 3 Jahren auf einer Promotionsstelle nicht weiß, ob man längerfristig im öD verbleiben wird, (oder dies zu Beginn der Beschäftigung absehen kann), lohnt es sich, in die Pflichtversicherung zu gehen.

Was eher relevant sein dürfte, ist, dass in der Qualifikationsphase viele Promovierende nur mit Teilzeitstellen abgespeist werden, obwohl eine Vollzeit-Tätigkeit von ihnen erwartet wird. Dieses Problem ist aber weder eines der betrieblichen Altersvorsorge noch des TV-Ls, sondern müsste anderweitig angegangen werden...

Stillhungry

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #3 am: 06.12.2025 16:07 »
Danke MoinMoin! Auch wenn ich mir eine andere Antwort erhofft hatte.
Ich habe mir bisher nur das Angebot der VBLextra im Detail angesehen und bin bestürzt darüber, dass hier inflationsbereinigt Kapital vernichtet wird. Das steht im krassen Gegensatz zur Bewerbung und ist absolut unwürdig, wenn man bedenkt, wie hier gewirtschaftet werden könnte. Suchmaschinen spucken ETF-basierte Angebote ohne Abschlussprovision aus, die erst mal deutlich besser aussehen. Die habe ich aber wie gesagt nicht im Detail überprüft und kann ich mir dann ja auch sparen, wenn es ohnehin nicht geht.


Schön, dass es bei Dir mit den Stufenmitnahmen geklappt hat. Ich kenne leider viele, bei denen es anders war. Ich bin nach der Promotion in den privaten Forschungs- und Entwicklungsbereich, dann nach 3 Jahren wieder zurück in den TV-L. Die Personalerin wollte mich in Stufe 1 stecken. Ähnlich wie Du auch, habe ich mich wehren können. Bei anderen, vor allem internationalen Kandidaten wurde der Wechsel teilweise auch aus anderen Bundesländern nicht anerkannt und z.B. aus Stufe 3 in die 2 gemindert. Das beste Beispiel ist aber ein Kollege der als Postdoc am selben Institut eine Juniorarbeitsgruppe übernahm und dabei Zeiten verlor, ohne Höhergruppierung. Glückwunsch zur Beförderung mit Gehaltsminderung ;)


@cyrix42: Die Realität wie manche Personaler an Hochschulen und anderen Einrichtungen das handhaben ist leider eine andere.





cyrix42

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #4 am: 06.12.2025 16:15 »
Dann weise die Personaler auf das geltende Recht hin. Musste ich auch erst machen, bevor man mir meine Berufserfahrung in der neuen Hochschule anerkannt hat...

cyrix42

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #5 am: 06.12.2025 16:29 »
Ich habe mir bisher nur das Angebot der VBLextra im Detail angesehen

btw: Wenn wir über die 3 Jahre, in denen sich Wissenschaftler von der VBL-Versicherungspflicht befreien lassen können, reden, dann legt in dieser Zeit der AG allein zusätzlich zum gezahlten Brutto-Entgelt für den AN Geld in der betrieblichen Altersvorsorge an. Hier wird dir also etwas geschenkt. (Zugegeben weniger, als wenn man gleich den AG-Beitrag zuzüglich seines dann zu zahlendem AN-Beitrags, gleich in die VBL-Klassik einzahlen lassen würde...) Die Alternative wäre nicht, dass der AG-Anteil ausgezahlt würde, sondern, dass man gar keine Ansprüche auf Betriebsrente erhalten würde...

Mal davon abgesehen, dass ein Aktien-ETF-Depot o.Ä. keine sinnvolle Vergleichsgröße darstellt. Wie auch die gesetzliche Rente ist diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ein Umlagesystem und damit deutlich gegen wirtschaftliche Umbrüche, Börsencrashs u.ä. abgesichert. Natürlich kann man mit einer risikoreicheren Anlage im Mittel auch höhere Renditen erzielen. Die Frage ist nur, ob man dies gerade mit dem Teil der Altersvorsorge machen will, die einem ein vernünftiges Leben als Rentner garantieren soll.

Aber wenn man nicht auf die 60 Monate in der Pflichtversicherung gekommen ist, bevor man aus dem öD ausscheidet, kann man sich ja seinen eigenen AN-Anteil auszahlen lassen und selbst anlegen. Das ist nur eben nicht allzuviel, weil der größte Teil der Beiträge vom AG getragen werden...

Zinc

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #6 am: 06.12.2025 16:46 »
Liebes Forum,

im wissenschaftlichen Bereich kommen viele erst mit 30+ in Anstellungsverhältnisse, die nennenswert auf die Rente einzahlen und weil in diesem Bereich Mobilität erwartet wird, der TV-L aber Sitzfleisch und nicht Erfahrung belohnt, werden sie auch noch häufig zurückgestuft. Entsprechend groß ist der Bedarf etwas zusätzlich gegen die Rentenlücke zu machen.
Das Angebot der VBL ist sehr ernüchternd und theoretisch wäre hier so viel Potenzial! Daher die Frage: gibt es eine Möglichkeit im öffentlichen Dienst mit einem anderen Anbieter als der VBL die Vorteile der Entgeldumwandlung zu nutzen?

Danke für eure Zeit!

Nein gibt es nicht. Du kannst (musst) zusätzlich vorsorgen. Was am Ende von der Betriebsrente übrig bleibt, ist ohnehin ein Witz in Relation zu dem, was du dort einzahlen wirst.

cyrix42

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #7 am: 06.12.2025 16:53 »
Also die Eigenkapital-Rendite ist schon nicht so schlecht (TV-Klassik, Tarif-Gebiet West); immerhin zahlt der AG ungefähr dreimal so viel ein wie der AN. Dann ist auch eine Gesamt-Rendite, die eher mau ist, plötzlich gar nicht so schlecht...

Stillhungry

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #8 am: 07.12.2025 05:48 »
Ich freue mich sehr über die Arbeitgeberanteile, die für uns im Klassikmodell eingezahlt werden. Das hilft sehr und macht es ein lohnendes System.

Mir geht es aber darum, was wir zusätzlich machen können und das sind Einzahlungen in die vbl extra. Und da stehen am Ende die Vorteile der Entgeldumwandlung einer indiskutablen Anlage durch die vbl entgegen, die das Ganze lächerlich macht. Da wäre eine ETF-Anlage mit nennenswerter Rendite sehr wünschenswert und absolut angebracht anzubieten, statt einer substanzvernichtenden Pseudo-Sicherheitsstrategie für alle vorzugeben. Da ist es dann einfach kein Angebot sondern eine Falle.

@Zinc: Stimmt. Zur fehlenden sinnvollen Anlage und Geldvermehrung, kommt noch die Blackbox der Sozialversicherung hinzu. Da muss man sich schon fast die Frage stellen, ob die Betriebsrente dem Rentner helfen soll, oder einen Baustein zur Sicherung der Finanzierung der GKV darstellen soll.

MoinMoin

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #9 am: 07.12.2025 08:45 »
Zahlt ein ETF auch lebenslang eine Witwenrente?
VBL hat auch garantierte Erwerbsminderungsschutz und Hinterbliebenenversorgung.
VBL hat auch garantierte Auszahlungen, auf die man sich Lebenslang verlassen kann. Und Geld alle, wenn man achtzig oder neunzig ist, gibt es in dem Konzept nicht.

Und das Kostet einfach Rendite. Man vergleicht also ungleiches miteinander.

Und natürlich sind Aktien auf langer Sicht höchtswahrscheinlich rentabler und es wäre schön, wenn man selbst entscheiden könnte, wo man sein Geld reinsteckt.

Und natürlich muss man selbst noch zusätzlich was zur Altersvorsorge beitragen, die Rente ist bekanntermassen kein Vollversorger, dass weiß man seit über dreissig Jahren.

MoinMoin

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Antw:Betriebliche Altersvorsorge im TV-L
« Antwort #10 am: 07.12.2025 08:50 »
Zu den Stufen mitnahmen und Karrierewege.
Wenn man es mit sich machen lässt, dann ist man entweder schlecht im verhandeln oder hat eine schlechte Verhandlungsposition.
Einen Vertrag unterschreiben immer zwei, freiwillig.
Und Geld verschenken ist nicht die Aufgabe einer Personalabteilung.
Und wenn die Stellen mit guten Mitarbeitern besetzt wurden, die auf Stufen verzichten, dann hat der Personaler alles richtig gemacht.
Ich habe auch schon auf Gehalt verzichtet, weil ich eine Stelle wollte.