Autor Thema: [ST] Falsche Berechnung der Familienzulage im Rechner für ST?  (Read 985 times)

POMFritz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Moin,

ich befinde mich gerade in der Versetzung vom Bund in den Landesdienst ST.
Um mir einen Überblick zu verschaffen, wie groß (oder auch nicht) sich das Gefälle in den Bezügen darstellen wird, habe ich den hiesigen Besoldungsrechner angeschmissen.

Dabei ist mir aufgefallen, dass bei der Berechnung der Familienzulage der Stufe 2 508€ Brutto vergütet werden sollen.
Ich wurde etwas skeptisch und habe im §38 LBesG LSA und der Anlage 6 nachgelesen.
Dort steht verkündet, dass die Familienzulage der Stufe 2 mit 344€ vergütet wird.
Rechnet man die Stufe 1 (164€) und die Stufe 2 zusammen, ergibt das e.g 508€.

Jetzt bin ich etwas irritiert, mir wäre es neu, dass die Stufen der Familienzulage + gerechnet werden, handelt es sich also um einen Rechenfehler des Besoldungsrechners?

Vielleicht kann mir ein Besoldungsempfänger aus ST weiterhelfen.

Liebe Grüße




SirThill

  • Gast
Hallo, der Familienzuschlag Stufe 2 wird mit 344,25€ besoldet, bei mir für 2 Kinder 688,50€. VG

Perisher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Unverheiratet, ein Kind, meine Zuschläge:
FZ-Verh: 164,44 Euro
FZ-Kind: 344,25 Euro

In Summe 508,69 Euro

POMFritz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Hallo, der Familienzuschlag Stufe 2 wird mit 344,25€ besoldet, bei mir für 2 Kinder 688,50€. VG

Interessant, bei dir scheint es so abgerechnet zu werden wie ich mir das auch dachte, die Stufen der Familienzulage 1 und 2 werden nicht Plus gerechnet sondern lediglich die Stufe 2 Plus ein weiters Kind.

Unverheiratet, ein Kind, meine Zuschläge:
FZ-Verh: 164,44 Euro
FZ-Kind: 344,25 Euro

In Summe 508,69 Euro

Bei dir wurden die Familienzuschläge Stufe 1 und 2 (164+344) Plus gerechnet... Was stimmt nun also? Wir sind der Lösung nicht näher gekommen :D

Gibt es hier evtl einen Admin der Klarheit geben kann?
« Last Edit: 12.11.2025 18:19 von POMFritz »

DennisM

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo POMFritz,

die Stufe 1 nach Anlage 6 ist lediglich für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Beamte, wenn sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind. Stufe 2 (nach Anlage 6) ist für die übrigen (ledig oder eingetragene Partnerschaft).

Die erwähnten 344,25 € beziehen sich auf den Familienzuschlag für 1 Kind. Bei 2 Kindern sind es 2 x 344,25 €. Beim dritten Kind gibt es mehr.

Stufe 2 im Rechner bedeutet "Verheiratet + 1 Kind", also "Stufe 1 nach Anlage 6 + Zuschlag für 1 Kind" und somit 164,44 € + 344,25 €.

Für Stufe 2 nach Anlage 6 sind im Rechner für die Berücksichtigung des entsprechenden Familienzuschlags für 1 Kind "n.v. 1 Kind" (n.v. = nicht verheiratet) oder "e1" (e = eingetragene Partnerschaft) zu wählen.

Zum Nachlesen auch gerne noch einmal die entsprechenden Quellen:

§38 Absatz 2 und 3: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BesGST2011V45P38

Viele Grüße
DennisM

POMFritz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6

Die erwähnten 344,25 € beziehen sich auf den Familienzuschlag für 1 Kind. Bei 2 Kindern sind es 2 x 344,25 €. Beim dritten Kind gibt es mehr.

Stufe 2 im Rechner bedeutet "Verheiratet + 1 Kind", also "Stufe 1 nach Anlage 6 + Zuschlag für 1 Kind" und somit 164,44 € + 344,25 €.

Für Stufe 2 nach Anlage 6 sind im Rechner für die Berücksichtigung des entsprechenden Familienzuschlags für 1 Kind "n.v. 1 Kind" (n.v. = nicht verheiratet) oder "e1" (e = eingetragene Partnerschaft) zu wählen.



Moin DennisM!

danke für deinen Beitrag. So wird ein Schuh draus!
Ich muss aber ehrlich gestehen, dass ich das nicht aus dem Gesetzestext herauslesen konnte.

Der §40 BBesG liest sich M.E analog zum §38 LBesG LSA. Ein Unterschied in der Berechnung wird daraus nicht ersichtlich. Selbiges bei den Anlagen der jeweiligen Besoldungsgesetze.

Beispiel:
Besoldungsrechner Bund 2024
Stufe 2 Familienzuschlag verheiratet + 1 Kind = 317,66€

Besoldungsrechner LSA 2025
Stufe 2 Familienzuschlag verheiratet + 1 Kind = 508,69€

Da sich M.E aber beide Besoldungsgesetze gleich lesen verstehe ich nicht wo das herkommt, dass LSA 508€ vergütet.

Würde der Bund die selbe Berechnung anwenden, kämen wir bei Stufe 2 auf 488€ statt e.g 317€..

Übersehe ich etwas?

Perisher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Naja, vielleicht übersiehst du nur, dass ST im Gegensatz zum Bundesbesoldungsgesetzgeber zumindest versucht hat, nach der vorletzten Beschlussfassung durch das BVerfG eine amtsangemessene Alimentation durch Besoldungsrechtsanpassung herzustellen. Vorher waren die Kinderzuschläge auch deutlich geringer.

Kurz:
Die Besoldungsgesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt befindet sich auf einen neueren Stand als die Bundesbesoldungsgesetzgebung.

Ob amtsangemessen alimentiert wird, sei dahingestellt.