Autor Thema: Vorzimmerdamen 9a  (Read 310 times)

grueni

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Vorzimmerdamen 9a
« am: 08.12.2025 16:07 »
Moinsen,

sagt mal, wie werden bei euch Vorzimmerdamen, Sekretärinnen, "Assistentinnen" eines Vorgesetzten oder Dienststellenleiters (Bürgermeister, Landrat, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter ...) bezahlt?

Bei uns werden die zwei Vollzeitdamen mit je 9 a vergütet.

Finden immer mehr ziemlich ungerecht, da man fürs Termine machen, Einladungen drucken und verschicken, bewirtschaften, Gäste in Empfang nehmen, ein bisschen die Homepage gestalten keine 9 a bekommen dürfte oder viele andere, die eine 7 oder 8 bekommen, mind. ebenfalls die 9 a oder eigentlich noch mehr bekommen müssten.

Kann man da "hausweit" was dagegen machen, also entweder die Vorzimmertätigkeiten herabgruppieren oder alle anderen entspechend heraufgruppieren?

Danke.

LG

ExponentialFud

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #1 am: 08.12.2025 17:12 »
Na komm mal nach Niedersachsen, da gibt das E6. Und glaub mir, das findet keine (r) lustig.

Adlerauge

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #2 am: 08.12.2025 18:03 »
Würde auch grundsätzlich sagen:
Kommt auf die Behörde an...

Manche Kommunen gruppieren die Tätigkeiten echt mies ein, manche Ministerien in NRW "relativ gut", dafür haste auch nen Haufen Arbeit und so gut wie keine flexiblen Zeiten...

NWB

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #3 am: 08.12.2025 20:21 »
Eigentlich ergibt sich die Eingruppierung auf den wirksam übertragenen Tätigkeiten in Verbindung mit den jeweils festgelegten Zeitanteilen.
Wenn die Vorzimmerdamen z.B. einen guten Teil Reisekosten bearbeiten oder Haushaltsmittel verwalten, kann die 9a in Ordnung gehen.

FearOfTheDuck

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Antw:Vorzimmerdamen 9a
« Antwort #4 am: 09.12.2025 06:46 »
Wieder mal schönes, pauschales Neidgewichse, ohne auch nur die kleinsten Grundlagen der Tarifautomatik und der Eingruppierung im ÖD zu kennen. Hört doch bitte auf damit!

Oder mal so gefragt: Was steht denn in den Stellenbeschreibungen und wo weichen diese voneinander ab?