Autor Thema: Unbezahlte Überstunden  (Read 1576 times)

Organisator

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Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #15 am: 10.12.2025 14:56 »
Dienstreisen: die Reisezeit wird seit "gefühlt schon immer" mit 1/3 AZ und 2/3 FZ gerechnet. Das hat mich nie gestört. 14 Stunden Flug = 4,66 Stunden AZ und der Rest Freizeit. Dass ich mich inzw. gegen jede Dienstreise verwahre bzw. "hingetragen werden muss" hat mehr mit dem "Antragswesen" zu tun als mit "unbezahlt/ungerecht".

Dan ist das nett, von deinem Arbeitgeber. Je nach Bundesland / Status sind typischerweise die ersten 10-15 Stunden Privatvergnügen.

Willkür? Entweder sind 10 Std. oder 15 Std. Privatvergnügen, oder gibt es da irgendwelche Regelungen?
Und 2*14 Std (Hin- und Rückflug innerhalb von 6 Tagen) mit 2/3 sind auch 18,66 Std Privatvergnügen ;)
Nett - k.A., aber verlässlich! Halte ich für eine wichtige Eigenschaft eine AG.

Nein, keine Willkür. Typischerweise werden die Beamtenregeln per Verweis im Tarifvertrag angewandt. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wenn wir im vorgenannten Fall nicht erst nach 10 Stunden (nicht berücksichtigter) Reisezeit sondern bereits ab Stunde 1 ein Anteil als Arbeitszeit gerechnet wird, ist das übertariflich und somit finde ich das nett.

Organisator

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Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #16 am: 10.12.2025 14:58 »
Also würde ich sagen, entweder deine Empörung oder mein Empfinden ist hier ziemlich daneben. Jedenfalls liegen da Welten dazwischen, das ist jetzt nicht böse gemeint aber ich für meinen Teil wundere mich immer, welche selbstverständliche Anspruchshaltung manche an den Tag legen. Oder ich habe da etwas Missverstanden.

Diese Anspruchshaltung rührt daher, dass es tatsächlich einen Anspruch gibt. Beim Bund z.B. werden Reisezeiten die über 10 Stunden nicht anrechenbare Zeiten hinausgehen (z.B. am Wochenende), zu (ich glaube) 1/3 vergütet.
Hier gibts einen tarifvertraglichen Anspruch und insoweit finde ich es legitim, diesen auch beim Tarifvertragspartner geltend zu machen.

MeTe

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Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #17 am: 10.12.2025 23:29 »
Zitat
Diese Anspruchshaltung rührt daher, dass es tatsächlich einen Anspruch gibt.

Interessant. Ich persönlich kenne niemanden der jemals so etwas auch tatsächlich eingefordert hätte obwohl regelmäßig weit mehr als die besagten 10h zusammen gekommen sind. Diesbezüglich war die Aussage immer, naja siehe vorher, "Reisezeit keine Arbeitszeit" - Pech gehabt, Berufsrisiko, Thema erledigt, weiter gehen. Nie was anderes gehört.

Aber gut, selbst schuld, hätte mir halt mal den Tarifvertrag durchlesen müssen statt der Aussage meines Arbeitgebers zu glauben. Manchmal bin ich immer noch so dumm-naiv und glaube, "der Staat" wird sich schon an Verträge halten und mir gegenüber wahrheitgesmäße Aussagen treffen... Ich werds wohl nie lernen.

Organisator

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Antw:Unbezahlte Überstunden
« Antwort #18 am: 11.12.2025 08:01 »
Zitat
Diese Anspruchshaltung rührt daher, dass es tatsächlich einen Anspruch gibt.

Interessant. Ich persönlich kenne niemanden der jemals so etwas auch tatsächlich eingefordert hätte obwohl regelmäßig weit mehr als die besagten 10h zusammen gekommen sind. Diesbezüglich war die Aussage immer, naja siehe vorher, "Reisezeit keine Arbeitszeit" - Pech gehabt, Berufsrisiko, Thema erledigt, weiter gehen. Nie was anderes gehört.

Aber gut, selbst schuld, hätte mir halt mal den Tarifvertrag durchlesen müssen statt der Aussage meines Arbeitgebers zu glauben. Manchmal bin ich immer noch so dumm-naiv und glaube, "der Staat" wird sich schon an Verträge halten und mir gegenüber wahrheitgesmäße Aussagen treffen... Ich werds wohl nie lernen.

"Der Staat" besteht nunmal aus ganz verschiedenen Leuten. Ich habe auch schonmal die Aussage gehört, dass man doch froh sein könne, so eine tolle Dienstreise vom AG spendiert bekommen zu haben. Ansonsten sehe ich da aber auch keine Bringschuld seitens des AG, auf den möglichen finanzellen Ausgleich hinzuweisen. Beide Vertragsparteien sollten ihren Tarifvertrag und die Ansprüche kennen.